Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt

  • Das passiert, wenn man zu gierig wird.

    Hätte sie gegen die Begutachtung beim Amtsarzt nicht geklagt, was einzig und allein dazu diente, die Pensionierung zu verzögern und somit noch ein paar Monate bei der Pension rauszuholen, wäre sie wahrscheinlich damit davongekommen.

    Auch wenn die Strafe u12 Monate sein sollte, wird sie bei Verurteilung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit entlassen. Ob sie dann wohl voll nachversichert wird? Schließlich hätte sie ja nie weiter Geld erhalten dürfen, wenn die ausgestellten AUs nicht der Wahrheit entsprachen.

    Die Absurdität gefälschter Tauchtauglichkeitsbescheinigungen macht das Bild geradezu perfekt.

  • Man weiß, dass man gesamtgesellschaftlich als Lehrkraft unten durch ist, wenn sogar die Kultusministerin des eigenen Bundeslandes das Verhalten öffentlich kritisiert.

  • Insgesamt scheint die Kollegin so viele Böcke geschossen zu haben, dass da auch aus gewerkschaftlicher Sicht anscheinend nichts mehr Interessantes dabei ist. Ich hätte es viel interessanter gefunden, wenn sich die Krankschreibung als berechtigt herausstellt, und der vermeintliche Nebenverdienst sich im Bereich der Geringfügigkeitsschwelle bewegt hätte.

    Dann wäre an dem Fall tatsächlich noch ein auch aus gewerkschaftlicher Sicht interessanter Aspekt. So ist es ein klassischer Betrugsfall. Was dabei dann disziplinarisch raus kommt, wenn sich das alles so bestätigt, kann eigentlich nur die Entfernung aus dem Dienst sein. Bis wann sie dann nachzuversichern ist, hängt davon ab, ab wann das Beamtenverhältnis endet oder geendet hat. Das könnte dann noch einigermaßen interessant werden.

    Ansonsten ist es bescheuert auf Grund solcher Einzelereignisse immer die ganze Berufsgruppe in den Dreck zu ziehen. Es gibt auch Ärzte die bauen Bockmist. Aber darunter leidet nicht mein Grundvertrauen, was ich in die Berufsgruppe habe. Wenn wir uns allen nur noch misstrauen, dann können wir als Gesellschaft einpacken. Dann sind wir nur noch ein dysfunktionaler Haufen. Das darf nicht passieren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die interessante Frage ist halt, wie sie belegen können, dass die AUs erschlichen wurden. Das ist ja gar nicht so einfach. Anzweifeln ist das eine; einen Betrug nachzuweisen nochmal etwas anderes.

    Der Arzt gibt den Strafverfolgungsbehörden ja keine Auskunft und sie selbst wird nichts Nachteiliges offenlegen. Also bleibt nur die Hausdurchsuchung. Ich tippe auf entsprechende Korrespondenz in Mails und ggf. auch Messenger-Nachrichten, wenn Zugang zum Handy bestand. Die Dame hat wohl nicht damit gerechnet, dass strafrechtliche Konsequenzen folgen.

    Es hätte nie soweit kommen dürfen. Es wurde auf so vielen Ebenen versagt und ich frage mich, wie es eigentlich mit der Schulleitung aussieht? Dort kommen doch die AUs an. Da kann man ja nicht einfach so tun, als ob man nichts gewusst hätte und alles auf die Sachbearbeiterin der Bezirksregierung schieben.

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