Versetzung und/oder erneute Verbeamtung

  • Hallo,

    ich bin Förderschullehrkaft an einer Förderschule in NDS im Bereich GE, habe jedoch Lernen und Hören als FSP, die Schule sollte nur meine Stammschule sein, um im Mobilen Dienst arbeiten zu können. Seit meiner Einstellung (Beamtin auf Probe) wurde ich nur im Bereich GE eingesetzt, da dort Personalmangel ist, obwohl ich gerne in den Bereich Lernen möchte und GE (ohne Ausbildung dafür) als Belastung empfinde. Hat damit jemand Erfahrungen? Gerne würde ich mich schnellstmöglich versetzen lassen, jedoch wird dies wahrscheinlich aufgrund des Personalmangels schwierig. Besteht die Möglichkeit, sich in NDS freiwillig zu entlassen und erneut in Hamburg zu verbeamten oder eine Abordnung? Welche Jobs sind als Übergang möglich?

  • Eine Abordnung in ein anderes Bundesland gibt es nicht.

    Ob HH nach freiwilliger Entlassung erneut verbeamtet kann dir im Zweifelsfall die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft sagen.

    Jobs für den Übergang: Kassenkräfte im Supermarkt werden immer irgendwo gesucht, ansonsten vielleicht einfach Vertretungsstellen als Lehrkraft in HH.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Abordnung in ein anderes Bundesland gibt es nicht.

    Ob HH nach freiwilliger Entlassung erneut verbeamtet kann dir im Zweifelsfall die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft sagen.

    Jobs für den Übergang: Kassenkräfte im Supermarkt werden immer irgendwo gesucht, ansonsten vielleicht einfach Vertretungsstellen als Lehrkraft in HH.

    Am besten noch auf 520€ Basis machen!||

  • Am besten noch auf 520€ Basis machen!||

    Aha, und warum sollte das sinnvoll sein für den Übergang zwischen zwei Vollzeitstellen nur einen Minijob anzunehmen, der voraussichtlich die Lebenshaltungskosten nicht decken wird?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aha, und warum sollte das sinnvoll sein für den Übergang zwischen zwei Vollzeitstellen nur einen Minijob anzunehmen, der voraussichtlich die Lebenshaltungskosten nicht decken wird?

    Das war ironisch gemeint! War das denn dein Ernst dem TE einen Job an der Kasse vorzuschlagen?

  • Das war ironisch gemeint! War das denn dein Ernst dem TE einen Job an der Kasse vorzuschlagen?

    Ja und nein. Ja, weil die Frage, welche Jobs man übergangsweise bei einem Bundeslandwechsel machen könne SEHR unspezifisch ist ohne weitere Informationen zu haben als das jemand aktuell als Lehrkraft tätig ist und es nur um einen kurzfristigen Übergang gehen soll, was die Auswahl begrenzt.

    Stellen in Supermärkten gibt es zumindest überall und können auch ohne Ausbildung zumindest mal die Lebenshaltungskosten sichern für den Übergang, bis z. B. eine Vertretungsstelle gefunden wurde.

    Nein, da eine Vertretungsstelle nicht nur einen besseren Verdienst bietet, sondern auch direkt den Einstieg ins Bildungssystem des neuen Dienstherrn erleichtert.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Abordnung in ein anderes Bundesland gibt es nicht.

    Nach ChatGPT und Gemini ist das in Ausnahmefällen, zum Beispiel zum Erwerb besonderer Qualifikationen oder im Rahmen von Austauschprogrammen, doch möglich (auch bei Landesbeamten).

    Dazu aus dem Beamtenstatusgesetz, § 14:

    Zitat

    (1) Beamtinnen und Beamte können aus dienstlichen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise zu einer dem übertragenen Amt entsprechenden Tätigkeit in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes abgeordnet werden.

  • Faszinierend. Was sind das denn dann für Abordnungsstellen? Irgendwie will mir beim besten Willen kein Grund dafür einfallen Lehrkräfte - auf die meine Aussage sich bezog - über Landesgrenzen hinweg abzuordnen. Bei z. B. Polizistinnen und Polizisten hatte ich direkt als ich die Nachfrage nach Abordnungen gelesen hatte Ideen, warum es bei diesen selbige auch mal über Landesgrenzen hinweg geben könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Interessant, bei uns ist der Mangel immer im L-Bereich... Nutzt dir aber nix.

    Wenn ich unbedingt nach Hamburg wollte, würde ich mich mit den Behörden dort in Verbindung setzen. Immerhin werden Förderschullehrkräfte gesucht, vielleicht findet man einen Weg.

    Wenn ich in einen anderen Förderschultyp wollte, würde ich gucken, wie ich am geschicktesten eine Versetzung erreiche.

    Einfach so kündigen würde ich persönlich wohl eher nicht. Du willst jetzt zwar irgendwas unbedingt, aber was der Wechsel am Ende bedeutet, kannst du wahrscheinlich kaum ermessen. Im Moment scheint möglicherweise bloß das Gras auf der anderen Seite grüner?

  • Ich habe tatsächlich schon mehrfach einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gestellt, um das Bundesland zu wechseln. Ich hatte aber immer eine feste Zusage auf das neue Amt und bin immer am Tag nach meinem Ausscheide neu verbeamtet worden. Ich bin diesen Weg gegangen, da man mich auch nicht hätte gehen lassen.

    Ich weiß offengestanden gar nicht, warum das so ein unüblicher Weg ist. Natürlich ist man im neuen Bundesland dann nochmal für eine Mindestzeit Beamter auf Probe...aber die alten Zeiten im Beamtenverhältnis bleiben nichtsdestotrotz Ruhegehaltsfähig in der Anrechnung, sogar wenn man es wie ich verdaddelt eine entsprechende Erklärung abzugeben und in der Rentenversicherung nachversichert wurde. Im schlimmsten Fall wird dann einfach eine etwaige Rente, die dadurch dazukommt mit der Pension verrechnet.

  • Ich weiß offengestanden gar nicht, warum das so ein unüblicher Weg ist.

    Weil man sicher sein muss, ein neues Angebot zu haben.
    Weil einige Bundesländer (ich hätte gedacht, es seien alle, aber offensichtlich nicht) keine Bewerbung akzeptieren, wenn man schon in einem ungekündigten Verhältnis eines (anderen oder eigenen) Bundeslandes steht.
    Weil einige Bundesländer (zumindest gesichert: NDS) nicht neu verbeamten, wenn man vorher schon verbeamtet war und nicht über den Ländertausch kam.
    Weil alles noch unterhalb der Altersgrenze sein muss.

  • Ja, das mit der Altersgrenze ist ein Punkt, das stimmt! :)

    Ich hab das aber in meinen 30ern gemacht und wusste auch, dass ich meine Erfahrungsstufen mitnehmen kann. Und selbst wenn die Zeiten nicht ruhegehaltsfähig gewesen WÄREN....wären es insgesamt auch nur 5 "verschenke" Jahre gewesen, zwar unschön, aber nicht wichtig genug, um 5 Jahre an einem Ort, wo man nicht sein will, auszuhalten um die Umsetzung bewilligt zu bekommen.

  • Ja, da stimme ich dir zu.
    Und alle, die um Entlassung aus dem Dienst bitte (ohne erneute Verbeamtung) stimmen dir auch zu.
    Aber ein Großteil der verbeamteten Lehrkräfte möchte aus doch teilweise nachvollziehbaren Gründen an ihrer Verbeamtung festhalten.

  • Ja klar, ich mittlerweile auch. Aber eher, weil ich eine Dienstunfähigkeit am Horizont sehe und man da als Beamter doch nicht ganz so hart fällt. Wäre ich jetzt noch Referendar.... ABBRUCH SOFORT! :D Egal, anderes Thema, mal schauen, ob ich dazu hier einen passenden Thread finde.

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