Mal wieder eine Frage zur Krankenversicherung vom Kind (Hessen, Beamtin)

  • Hi, ich habe speziell zu meiner Frage keinen Beitrag gefunden, daher hoffe ich hier auf eine Erleuchtung :aufgepasst::

    Ich bin Lehrerin in Hessen, Sek I, auf Lebenszeit verbeamtet. Ich bin privat versichert mit Beihilfe, mein Kind aus einer früheren Beziehung ebenfalls, da der Vater auch im öffentlichen Dienst tätig ist. Nun bin ich schwanger von meinem Lebensgefährten, dieser ist "normaler" Arbeitnehmer und pflichtversichert in der GKV. Wir sind nicht verheiratet.

    Gibt es die Möglichkeit unser neugeborenes Kind ebenfalls privat zu versichern mit Beihilfe? Die Beihilfestelle sagt nein, meine PKV sagt ja, die GKV hat sich noch nicht geäußert :autsch:.

    Viele Grüße Kathi

  • Ich verstehe nicht, warum die Beihilfestelle nein sagt. Dein Kind ist beihilfeberechtigt, egal wie es versichert ist. Meine Kinder waren z.B. wie der Vater in der GKV, ich bin Privat versichert. Trotzdem sind die Kinder zu 80% beihilfeberechtigt. Die GKV hat z.B. die Zahnspange abgelehnt, trotzdem hat die Beihilfe 80 % davon übernommen. Das war eine enorme Erleichterung. Den Rest habe ich selbst bezahlt.

  • Lass dich bloß nicht abwimmeln. Ich hatte auch mal ein Thema mit der Beihilfe, bei dem es sich wochenlang zog. Es ging darum, dass man, wenn man 3 Kinder hat, auch zu 70% beihilfeberechtigt bleibt, auch wenn nicht mehr alle unter 25 sind. Der eine Mitarbeiter hat das immer wieder abgelehnt und mir Belege geschickt, die aber mir Recht gaben. Er hat das anscheinend selbst nicht verstanden. Nach mehrfachem Hin und Her hat eine andere Sachbearbeiterin alles richtiggestellt.

    Es sei denn, das ist wieder Ländersache, dann nehme ich alles zurück... kann ich mir aber nicht vorstellen.

  • Es ging darum, dass man, wenn man 3 Kinder hat, auch zu 70% beihilfeberechtigt bleibt, auch wenn nicht mehr alle unter 25 sind. Der eine Mitarbeiter hat das immer wieder abgelehnt und mir Belege geschickt, die aber mir Recht gaben.

    Ich hab nur noch 50% Beihilfe. Kind 1 ist älter als 25.

    Macht nrw das etwa falsch? Da muss ich doch mal nachsehen.

  • Und ich hab auch nachgesehen: das gilt nur, wenn ich für die Kinder auch den Familienzuschlag erhalte. Also alles richtig damit.

    BaWü scheint hier netter zu sein, aber in anderen Dingen nicht, daher bin ich fein damit 😊

  • Hi, ich habe speziell zu meiner Frage keinen Beitrag gefunden, daher hoffe ich hier auf eine Erleuchtung :aufgepasst::

    Ich bin Lehrerin in Hessen, Sek I, auf Lebenszeit verbeamtet. Ich bin privat versichert mit Beihilfe, mein Kind aus einer früheren Beziehung ebenfalls, da der Vater auch im öffentlichen Dienst tätig ist. Nun bin ich schwanger von meinem Lebensgefährten, dieser ist "normaler" Arbeitnehmer und pflichtversichert in der GKV. Wir sind nicht verheiratet.

    Gibt es die Möglichkeit unser neugeborenes Kind ebenfalls privat zu versichern mit Beihilfe? Die Beihilfestelle sagt nein, meine PKV sagt ja, die GKV hat sich noch nicht geäußert :autsch:.

    Viele Grüße Kathi

    Das ist tatsächlich eine etwas kompliziertere Angelegenheit.

    Wenn du als Beamtin mehr verdienst als dein Partner oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 73.800€[glaube ich]) überschreitest, dann hast du die Wahl das Kind in einem Beihilfeergänzungstarif zu versichern. Wenn nicht, dann muss das Kind in die Familienversicherung des Vaters aufgenommen werden.

  • Ich hab nur noch 50% Beihilfe. Kind 1 ist älter als 25.

    Macht nrw das etwa falsch? Da muss ich doch mal nachsehen.

    Ist bei uns auch so, über 70% gibt es bei uns nicht. Wenn die Kinder groß sind, dann fällt man auf 50% zurück. In BW verliert man die Prozente nicht mehr. Ziemlich nett.

  • Ist bei uns auch so, über 70% gibt es bei uns nicht. Wenn die Kinder groß sind, dann fällt man auf 50% zurück. In BW verliert man die Prozente nicht mehr. Ziemlich nett.

    Man verliert sie aber bei 1 oder 2 Kindern. Ab 3 Kinder verliert man sie nicht mehr.

  • Warum solltest du dein Kind nicht privat versichern können?!?
    Das sollte kein Problem sein.
    Und beihilfeberechtigt sollte es auch in der GKV sein.

    Da ihr nicht verheiratet seid, sind übrigens die Grenzen völlig irrelevant, da habt ihr die freie Wahl.

    Achso und nein, in die Familienversicherung muss das Kind nie, genauso wenig, wie es nie in die PKV muss, nur kostet in manchen Fällen die GKV dann auch Geld, aber nicht bei unverheirateten Paaren.

  • Wenn sich daran nichts geändert hat, ist es in Hessen so

    Da ihr nicht verheiratet seid, sind übrigens die Grenzen völlig irrelevant, da habt ihr die freie Wahl.

    Wenn ihr aber heiraten solltet, kommt es zu dem, was s3g4 geschrieben habt und das Gehalt/Sold wird relevant. Die Kinder sind zwar jederzeit beihilfeberechtigt, aber nicht unbedingt die Krankenkassenbeiträge zur PKV.

  • Die Kinder sind zwar jederzeit beihilfeberechtigt, aber nicht unbedingt die Krankenkassenbeiträge zur PKV.

    Den Satz verstehe ich nicht ganz. Heißt es, dass die Kinder in der PKV was zahlen müssen? Das ist meine ich überall so.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

    Einmal editiert, zuletzt von Zauberwald (4. September 2025 09:05)

  • Wie meinst du? Natürlich zahlen die Kinder einen Monatsbeitrag in der PKV. Ich zahle etwa 40 Euro pro Kind.

    Aber GKV stand bei uns nicht zur Debatte da ich über der Jahresentgeltgrenze verdiene und die Kinder somit nicht bei der Mutter versichert werden konnten

  • Doch, aber eben nicht kostenlos und damit ist es dann oft teurer, weil das ja dann ca. 190 Euro inzwischen sind je Monat bis sie Studenten sind.

    Ja beitragsfrei. Macht ja ansonsten keinen Sinn.


    Wenn man erwartet dass man in naher Zukunft über der Jahresentgeltgrenze verdient, würde ich die Kinder sowieso nie in der GKV versichern, selbst wenn man zunächst über den Partner könnte.


    Denn innerhalb der ersten zwei / drei Monate muss die PKV das Kind nehmen.
    Später kommt eine Gesundheitsprüfung hinzu. Und viele Dinge kristallisieren sich erst im Zeitverlauf.

  • Wenn man erwartet dass man in naher Zukunft über der Jahresentgeltgrenze verdient, würde ich die Kinder sowieso nie in der GKV versichern, selbst wenn man zunächst über den Partner könnte.

    Das gilt ja nur für Neugeborene. Meine Kinder waren alle bereits mehrere Jahre alt und hatten schon OPs als ich verbeamtet wurde, da macht eine PKV einfach keinen Sinn, selbst wenn ich evtl. mal mehr als mein Mann verdiene (denn nur dann ist die Grenze entscheidend).

    Und doch, beitragspflichtig kann sehr wohl auch Sinn machen, weil man weiß, dass sie als Studenten z.B. wieder billiger werden und weil sie dann nicht das Problem haben wieder raus zu kommen aus der PKV.

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