Alternativen innerhalb des Beamtentums - Wege innerhalb eines vermeintlich festgefahrenen Systems

  • Das erlebt man deshalb nicht, weil es finanziell ziemlicher Unfug ist. Wenn jemand verbeamtet ist und sich beurlauben lässt, kann er an der Ersatzschule nicht auf einer Planstelle angestellt werden (umgekehrt geht das auch nicht), d.h. man wird für den Ausflug dann nach TV-L bezahlt. Absatz 3 kann man machen, aber der logischere Weg ist immer über Absatz 1, falls man dann zurück möchte gerne auch zweimal nacheinander (Ausnahme wäre evtl. wenn hohes Alter den Wechsel nach Absatz 1 verunmöglichen).

    Wieso sollte es finanziell Unfug sein? Das Gehalt kann mit dem Schulträger frei verhandelt werden und man bleibt Beamter mit allem was dazu gehört (außer der Besoldung). Das ist wie unsere sog. Leerstellen. Selbst wenn man "nur" nach TV-L/TV-H bezahlt wird, hat man trotzdem keine Sozialversicherung. Die Beurlaubung kann auch einseitig von der Lehrkraft jeder Zeit beendet werden und man fällt automatisch zurück in den Landesdienst alsob nichts gewesen wäre.

  • Meine Situation (BaWü):

    Ersatzschule, verbeamtet, Schulträger zahlt A13 inkl. Familienzuschläge und Beihilfe. Nett, weil angenehme Klientel und Schule mit dem Fahrrad erreichbar. Habe bei mehreren Privatschulen vorgesprochen und hier gab es die besten Konditionen. (War zuvor bei einer anderen Privatschule.)

    Andere Ersatzschulen in der Region machen Abstriche bei den Familienzuschlägen; A13 und Beihilfe zahlen aber (soweit ich weiß) in der Umgebung alle.

  • Wieso sollte es finanziell Unfug sein? Das Gehalt kann mit dem Schulträger frei verhandelt werden und man bleibt Beamter mit allem was dazu gehört (außer der Besoldung). Das ist wie unsere sog. Leerstellen. Selbst wenn man "nur" nach TV-L/TV-H bezahlt wird, hat man trotzdem keine Sozialversicherung. Die Beurlaubung kann auch einseitig von der Lehrkraft jeder Zeit beendet werden und man fällt automatisch zurück in den Landesdienst alsob nichts gewesen wäre.

    Das ist nicht korrekt. Ja, du bleibst Beamter, du bist dennoch beim neuen Dienstgeber sozialversicherungspflichtig (Renten- und Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung dürfte in der Regel aufgrund der PKV entfallen, dein Beihilfeanspruch gegen den ursprünglichen Dienstgeber allerdings ebenfalls aufgrund der Beurlaubung). Pensionsanwartschaften werden ebenfalls nicht erarbeitet. Es hat einen Grund warum das exakt niemand macht, das lohnt sich einfach nicht. Man kann auch für 3 Jahre zur kath. Kirche wechseln und danach wieder zurück in den Landesdienst, einfach immer über Absatz 1.

    Und das Gehalt kann in NRW auch nicht frei verhandelt werden. Die großen Ersatzschulträger in NRW sind die katholische und die evangelische Kirche und die bezahlen nach TV-L oder nach Landesbesoldung (auf Planstellen).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Also verliert man in NRW quasi den Beamtenstatus, heiß keine Beihilfe und keine Versorgungsrückstellung. Man hat nur eine Anwartschaft auf die Rückkehr in den Landesdienst? Ok dann habe ich das falsch verstanden und du hast recht mit dem finanziellen Unfug.

    Man kann aber mit Planstelle an eine Ersatzschule? Das geht bei uns auch, aber nur Förderschullehrkräfte an Förderschulen.

  • Also wir haben einige im Kollegium, die von einer staatlichen Schule zu uns gewechselt sind und gelegentlich verlässt uns auch jemand, um an eine staatliche Schule zu wechseln. Dass dabei finanzielle Einbußen mit einhergehen, habe ich noch nicht gehört.

  • Also wir haben einige im Kollegium, die von einer staatlichen Schule zu uns gewechselt sind und gelegentlich verlässt uns auch jemand, um an eine staatliche Schule zu wechseln. Dass dabei finanzielle Einbußen mit einhergehen, habe ich noch nicht gehört.

    Ich schon. Eine Kollegin hat alle Erfahrungsstufen verloren und ist trotz 8 Jahren Berufserfahrung wie jemand frisch aus dem Ref eingestuft worden.

  • Ich schon. Eine Kollegin hat alle Erfahrungsstufen verloren und ist trotz 8 Jahren Berufserfahrung wie jemand frisch aus dem Ref eingestuft worden.

    Aber die grundsätzliche Besoldungsstufe inkl. Beihilfeberechtigung blieb erhalten?

    Ich werde morgen mal genauer nachhorchen.

  • Aber die grundsätzliche Besoldungsstufe inkl. Beihilfeberechtigung blieb erhalten?

    Ich werde morgen mal genauer nachhorchen.

    Die Besoldungsstufe war E13. Da geht dann ja nichts anderes.
    Beihilfe: das weiß ich nicht. 🤷‍♀️ ich erinnere mich nur noch, dass ich ihr geraten habe, Widerspruch einzulegen.

  • Wenn man dauerhaft wechselt (Absatz 1), dann ist das mit keinerlei Einbußen verbunden, egal welche Richtung. Dann ist man aber auch mit allen Rechten und Pflichten bei einem anderen Dienstgeber.

    Wenn man sich beurlauben lässt (Absatz 3), dann kann man in der Zeit bei einem anderen Träger arbeiten, aber weil man einen laufenden (aber ruhend gestellten) Beamtenstatus (oder Planstelle) hat, kann man dasselbe nicht nochmal bekommen und muss zwingend als Angestellter nach TV-L anfangen mit allen dadurch entstehenden Nachteilen (und ggf. Vorteilen). Nach Ablauf der Beurlaubung ist man aber automatisch wieder beim alten Dienstgeber.

    Das könnte man aber auch mit einem zweiten Wechsel nach Absatz 1 haben, mit mehr Geld zwischendurch, mehr Beihilfe und mehr Pensionsansprüchen. Desswegen nutzt niemand Absatz 3, auch wenn die Möglichkeit theoretisch besteht.

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