Das erlebt man deshalb nicht, weil es finanziell ziemlicher Unfug ist. Wenn jemand verbeamtet ist und sich beurlauben lässt, kann er an der Ersatzschule nicht auf einer Planstelle angestellt werden (umgekehrt geht das auch nicht), d.h. man wird für den Ausflug dann nach TV-L bezahlt. Absatz 3 kann man machen, aber der logischere Weg ist immer über Absatz 1, falls man dann zurück möchte gerne auch zweimal nacheinander (Ausnahme wäre evtl. wenn hohes Alter den Wechsel nach Absatz 1 verunmöglichen).
Wieso sollte es finanziell Unfug sein? Das Gehalt kann mit dem Schulträger frei verhandelt werden und man bleibt Beamter mit allem was dazu gehört (außer der Besoldung). Das ist wie unsere sog. Leerstellen. Selbst wenn man "nur" nach TV-L/TV-H bezahlt wird, hat man trotzdem keine Sozialversicherung. Die Beurlaubung kann auch einseitig von der Lehrkraft jeder Zeit beendet werden und man fällt automatisch zurück in den Landesdienst alsob nichts gewesen wäre.