Darf Schule Gespräche mit Fachpersonal verweigern?

  • Man muss auch nicht beim ersten Elterngespräch gleich mit Fachpersonal auftauchen. Ich würde als Schule darum bitte mir das schriftlich reinzugeben damit wir uns das in Ruhe ansehen können.

    Man muss sich auch nicht so bescheuert anstellen und erträgt es auch, wenn noch jemand anderes bei einem Gespräch dabei ist. Das dauert dann auch nicht länger und es gibt keine Rechtsanspruch auf irgendeine Handlung danach.

  • Das Kind ist 6 Wochen auf der Schule. Die Schule sieht bisher kein Problem. Es ist das erste Gespräch mit der Klassenlehrerin. Wenn man zu diesem Gespräch unangemeldet mit einem Experten und mit der Haltung ...


    Also: die Experten sollen der Schule erstmal nur verklickern, ...

    ... aufläuft, wird man für das Kind überhaupt nichts erreichen, sondern vermutlich nur, dass man in der Schublade "Durchgeknallte Eltern" landet.

    Eine sinnvolle Strategie ist es, erst mal ein ganz normales Gespräch mit der Klassenlehrerin zu führen und dabei klar zu stellen, dass es ja grundsätzlich schön ist, dass das Kind im Unterricht "funktioniert", das Störungsbild aber weitaus komplexer ist. Dann gibt man die Dinge ab, die man schriftlich hat und besteht einigermaßen deutlich darauf, dass im ersten Halbjahr auf jeden Fall ein Förderplangespräch mit fachkundiger Begleitung stattfinden muss.

  • Keine Sorge, da soll niemand unangemeldet auftauchen, es wurde angeboten, durch Eltern und Experten selbst. Alles abgelehnt.

    Wenn die Schule kein Problem darin sieht, dass das Kind in der Unterrichtszeit wegläuft und von fremden Leuten zurück zur Schule gebracht wird, dann spricht das nicht gerade für die Schule. Das war schon in der ersten Schulwoche!

    Ganz ehrlich: ich hätte da als Eltern kein Vertrauen, mein Kind hinzuschicken, wenn die Schulbegleitung nicht dabei ist. Würde ich einfach nicht machen, kann die Schule mich mal gern haben und unentschuldigte Fehlstunden aufs Zeugnis drucken.


  • Belastende Situation. Wenn dem Kind nachher was passiert, wenn es wegläuft..... aber die kennen sich ja alle bestens aus. Ich hätte als Mutter kein Vertrauen mehr.

  • Ganz ehrlich: ich hätte da als Eltern kein Vertrauen, mein Kind hinzuschicken, wenn die Schulbegleitung nicht dabei ist. Würde ich einfach nicht machen, kann die Schule mich mal gern haben und unentschuldigte Fehlstunden aufs Zeugnis drucken.

    Ich würde sehr bezweifeln, dass der Schule es egal ist, wenn Kinder weglaufen. Ich denke, dass es hier wahrscheinlich ein Kommunikationsproblem zwischen Elternhaus und Schule gibt.

    Wir haben in Deutschland auch noch so etwas wie Schulpflicht. Einfach Zuhause lassen ist da auch keine Lösung. Da anscheinend das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus total kaputt ist, wäre die Frage, ob auf der Basis ein Schulwechsel nicht die bessere Wahl ist. Vielleicht kann mit der Begründung eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Wir hatten auch schon mal Schüler, die bei uns gelandet sind, weil die Eltern sich mit der anderen Schule überworfen haben.

  • Aber ist es nicht so, dass die Klassenlehrkraft noch gar nicht mit den Eltern gesprochen hat? Wir kennen doch ihre Sichtweise gar nicht. Die Klassenlehrkraft will offenbar nur beim ersten Gespräch keine externe Fachkraft dabei haben. Mehr wissen wir über ihre Haltung nicht. Oder??

  • Ich kenne es eigentlich nur so, dass Kinder ohne I Kraft nicht in die Schule kommen dürfen, denn da kann keiner die Verantwortung übernehmen. Ich finde es sehr mutig, dass die Schule auf einem Schulbesuch besteht, obwohl das Kind sogar mit einer I Kraft weggelaufen ist…


    Es gibt noch andere Gründe außer den Weglauftendenzen, warum das Kind nicht alleine in die Schule sollte. Die möchte ich hier nicht ausführen.

    Ja, es fand bislang kein Gespräch mit der Klassenlehrkraft statt. Es hat auch keiner gefordert, dass es das erste Gespräch sein soll, zu welchem Experten kommen. Die haben in der Regel weniger spontan Zeit als die anderen Beteiligten.

    zum Thema Schulwechsel: der wird angestrebt. Aber das Aosf Verfahren dauert leider …

    Die Eltern waren von Anfang an skeptisch, ob die Schule die richtige sei, aber die Schulleitung hat ihnen einfach erzählt, es ginge nicht anders. Fast ein Jahr vor der Einschulung….

  • Ich vermute, die große Diskrepanz besteht im Masking des Kindes einerseits und der Unerfahrenheit / Unwissenheit der Lehrkräfte (und wenn deine Infos und das Bild, das du hier zeichnest stimmen auch das die der SL?) andererseits.

    Wenn möglich, kann man hier nur zum Wechsel der Schule raten, denn so finden beide Seiten nicht zusammen. ASS ist eben ein Spektrum, und wenn die Schule den Eltern (oder zumindest den begleitenden Fachkräften) nicht vertraut, nicht mit ihnen auf Augenhöhe kommuniziert und die Diagnose nicht akzeptiert, sehe ich hier keine Zukunft. Entweder das, oder es fehlen dir Details, wenn du aus zweiter Hand kommunizierst. Ansonsten wirkt das sehr unprofessionell, wir sollten heute an jeder Schule ein fittes, multiprofessionelles Team haben, das nach außen und im Netzwerk aktiv, kooperativ und gemeinsam arbeitet. Wenn das wirklich nicht gegeben ist, wäre mein Rat: schnell die Beine in die Hand nehmen, Energie nicht in ein System stecken, dass aus welchen Gründen auch immer nicht kooperieren will und eine neue, passende Schule anvisieren. Eigeninitiativ, über das Schulamt oder wie auch immer…

  • Ich kenne es eigentlich nur so, dass Kinder ohne I Kraft nicht in die Schule kommen dürfen, denn da kann keiner die Verantwortung übernehmen. Ich finde es sehr mutig, dass die Schule auf einem Schulbesuch besteht, obwohl das Kind sogar mit einer I Kraft weggelaufen ist…

    Wir haben ständig das Problem das I-Kräfte fehlen, krank sind, kein Personal da ist etc.. Wenn die Kinder dann nicht zur Schule kommen würden, würden teilweise Monate lang fehlen. Eine Klasse soll seit 3 Monaten eine I-Kraft bekommen. Allerdings gibt es wohl kein Personal. Finanzierung und alles ist geklärt. Soll das Kind nun solange Zuhause bleiben?

  • Andere Fälle im Vergleich helfen hier nicht weiter. Ich hatte auch schon Schüler, bei denen ich nicht verstanden habe, wofür die I Kraft da sein soll. Und ich hatte Schüler, die ohne I Kraft nicht zur Schule hätten gehen können. Letztere hatten übrigens mehrere Kräfte, so dass die sich abgewechselt haben.

    In diesem Fall hat das Kind ja auch noch weitere Einschränkungen, wegen denen die Begleitung notwendig wäre. Und es hat eine I Kraft.

    Wir es jetzt aussieht, geht das Kind zur Schule, auch alleine, da es eine Mindestanzahl an Tagen dort gewesen sein muss, um das Aosf Verfahren abzuschließen, ohne das wiederum der Schulwechsel nicht klappt.

    Ich hoffe das mit der Mindestanzahl an Schultagen stimmt…

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