Diskussion aus: Wie integriert ihr finanzielle Bildung in euren Unterricht.

  • Wenn man eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro erbt, …. Dabei fallen dann ca. 35.000 Euro Erbschaftssteuer an. (Korrigiert mich gerne, wenn ich mit den Zahlen falsch liege, das ist wirklich nicht mein Steckenpferd.)

    Also wenn der Enkel das 700.000€ Häuschen erbt, hat er 200.000€ Freibetrag und muss auf die verbleibenden 500.000€ 19% Steuern zahlen. Da wären dann 95.000€ an Steuern ans Finanzamt zu zahlen.

  • tibo : Ich denke, das Problem ist, dass "einfache" Immobilienbesitzer (m/w/d) von einem Teil der Diskussionsteilnehmer (m/w/d) bereits als vermögend oder privilegiert wahrgenommen werden, während Andere der Meinung sind, dass ein Immobilienbesitz noch kein Leben im Luxus darstellt, sondern die Bedrohung dessen die Gefährdung der Zugehörigkeit zur gesellschaftlichen Mittelschicht. Entsprechend unterscheidet sich auch die Peespektive, ab wann die Besteuerung stattfinden soll.

  • Da bleibt dann auch bei einer Millionen Villa ein beträchtlicher Betrag übrig.

    Der Betrag ist nicht interessant. Was halt nicht passieren sollte ist, dass der Erbe die komplette Erbschaft verkaufen muss, ein Haus ist eben nicht teilbar, um vom Erlös die Steuern bezahlen zu können.

    Am Ende lebt der Erbe dann wieder in der Mietwohnung und die Immobilien konzentrieren sich auf immer weniger Superreiche, die in der Lage sind durch Firmengründungen im Ausland, Stiftungen etc. Steuervermeidungsstrategien anzuwenden, von denen wir Privatpersonen nicht einmal träumen können.

  • Was halt nicht passieren sollte ist, dass der Erbe die komplette Erbschaft verkaufen muss, ein Haus ist eben nicht teilbar, um vom Erlös die Steuern bezahlen zu können.

    Am Ende lebt der Erbe dann wieder in der Mietwohnung

    Man hat ein halbes Jahr Zeit, um in die geerbte Immobilie einzuziehen. So weit ich weiß, zahlt man dann keine Erbschaftssteuer. Und wenn der Einzug aus unverschuldeten Gründen nicht in diesem Zeitraum möglich ist, gibt es noch Sonderregelungen. Oder hat sich da etwas geändert und ich irre mich?

  • Der Betrag ist nicht interessant. Was halt nicht passieren sollte ist, dass der Erbe die komplette Erbschaft verkaufen muss, ein Haus ist eben nicht teilbar, um vom Erlös die Steuern bezahlen zu können.

    Und was linksaufgeladene Lebenstheoretiker auch nicht sehen wollen, ist, dass man in ein Haus, das man erbt, erstmal eine ganze Tüte voll Teuronen reinstecken muss, um es instandzusetzen und auf die eigenen Wohnbedürfnisse zurechtzuschneidern. So eben mal100.000 € sind da weg wie nichts. Mal abgesehen vom Handwerkermangel.8)

  • Man hat ein halbes Jahr Zeit, um in die geerbte Immobilie einzuziehen. So weit ich weiß, zahlt man dann keine Erbschaftssteuer.

    Das gilt aber nur, wenn das Häuschen weniger als 200qm hat. Wenn man den Keller und den (nicht ausgebauten) Dachboden mitzählt, kommt man sehr sehr schnell auf über 200qm und zahlt dann doch wieder.

    Das Standard-Siedlungshaus, das hier reihenweise in den 1950ern gebaut wurde, hat 90qm im Erdgeschoss. Zusammen mit 90qm Keller und 30qm Dachboden sind das dann 210qm und damit ist die Erbschaft wieder steuerpflichtig.

  • Wieso dafür wieder und wieder der Staat etwas zu bekommen hat verstehe ich im Grundsatz nicht.

    Der Grundsatz ist, das wenn jemand etwas "verdient" oder sonstwie bekommt, darauf Steuern zu zahlen sind. Immer. Weil es vielleicht etwas anderes ist, wenn man etwas von den Eltern bekommt, weicht der Staat von diesem Grundsatz ab und erlässt einen Teil der Steuern (Freibetrag).

    Ich finde das einfach.

  • Der Grundsatz ist, das wenn jemand etwas "verdient" oder sonstwie bekommt, darauf Steuern zu zahlen sind. Immer. Weil es vielleicht etwas anderes ist, wenn man etwas von den Eltern bekommt, weicht der Staat von diesem Grundsatz ab und erlässt einen Teil der Steuern (Freibetrag).

    Ich finde das einfach.

    Verstehe ich schon. Gut finden muss ich das trotzdem nicht.

  • Das Standard-Siedlungshaus, das hier reihenweise in den 1950ern gebaut wurde, hat 90qm im Erdgeschoss. Zusammen mit 90qm Keller und 30qm Dachboden sind das dann 210qm und damit ist die Erbschaft wieder steuerpflichtig.

    Und dieses "Standard"-Haus hat welchen Wert?

    Und dann zahlt man halt.

  • Nee, muss man nicht. Wenn das das Niveau sein soll, dann finde das halt doof.

    Es geht doch hier um Meinungen. Was genau hat das mit dem Niveau zutun. Das sind arbiträre Regeln, die so sein können, aber auch ganz anders oder gar nicht existieren.

  • Und was linksaufgeladene Lebenstheoretiker auch nicht sehen wollen, ist, dass man in ein Haus, das man erbt, erstmal eine ganze Tüte voll Teuronen reinstecken muss, um es instandzusetzen und auf die eigenen Wohnbedürfnisse zurechtzuschneidern. So eben mal100.000 € sind da weg wie nichts. Mal abgesehen vom Handwerkermangel.

    Ganz praktisch kann man sich durchrechnen, ob sich das lohnt. Falls nicht, schlägt man das Erbe aus. Dann hat man kein Haus und ist soweit wie vorher. Ich kenne 'ne Menge Leute, die so etwas mit Kusshand nähmen, weil sie nie die Chance auf Wohneigentum haben werden. Man kann sich darüber beschweren, dass Eigentum soviel Belastung und Mühsal mit sich bringen. Eigentum kann man aber auch wieder los werden, wenn's einen stört. Wer nichts hat, kommt sich so leicht an etwas.

  • Ganz praktisch kann man sich durchrechnen, ob sich das lohnt. Falls nicht, schlägt man das Erbe aus. Dann hat man kein Haus und ist soweit wie vorher. Ich kenne 'ne Menge Leute, die so etwas mit Kusshand nähmen, weil sie nie die Chance auf Wohneigentum haben werden. Man kann sich darüber beschweren, dass Eigentum soviel Belastung und Mühsal mit sich bringen. Eigentum kann man aber auch wieder los werden, wenn's einen stört. Wer nichts hat, kommt sich so leicht an etwas.

    Ja, aber mit dem Wohnungsangebot ist es ja auch nicht so dolle!8)

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