Da hier die Einstufung vom Schulträger vorgenommen wird, sollte die Eingruppierung ähnlich wie im Öffentlichendienst sein. Aber es kann auch einfach verhandelt werden. Der christliche (kirchlich?) Träger ist nicht an den TV-L gebunden und im Vertrag kann auch deutlich mehr als E13 vereinbart werden.
Danke dir. Die dortigen Ansprechpartner sprachen halt nur von "Beamtenstatus ist hier nicht möglich", aber dann E13.
Der Rest - welche Stufe etc. - wurde noch nicht thematisiert.
Jedoch ist das natürlich für eine Entscheidungsfindung ebenso relevant!
Ich freue mich auf weitere Infos und/oder Anregungen![]()