Rat gesucht: Versetzung bereut – Optionen als verbeamtete Lehrkraft?

  • Da hier die Einstufung vom Schulträger vorgenommen wird, sollte die Eingruppierung ähnlich wie im Öffentlichendienst sein. Aber es kann auch einfach verhandelt werden. Der christliche (kirchlich?) Träger ist nicht an den TV-L gebunden und im Vertrag kann auch deutlich mehr als E13 vereinbart werden.

    Danke dir. Die dortigen Ansprechpartner sprachen halt nur von "Beamtenstatus ist hier nicht möglich", aber dann E13.
    Der Rest - welche Stufe etc. - wurde noch nicht thematisiert.
    Jedoch ist das natürlich für eine Entscheidungsfindung ebenso relevant!

    Ich freue mich auf weitere Infos und/oder Anregungen:victory:

  • Danke dir. Die dortigen Ansprechpartner sprachen halt nur von "Beamtenstatus ist hier nicht möglich", aber dann E13.
    Der Rest - welche Stufe etc. - wurde noch nicht thematisiert.
    Jedoch ist das natürlich für eine Entscheidungsfindung ebenso relevant!

    Ich freue mich auf weitere Infos und/oder Anregungen:victory:

    Ich würde mich aber hier auch nochmal beraten lassen. Es gibt sicherlich in NRW auch eine Möglichkeit als Beamter an einer Ersatzschule zu arbeiten. Ich glaube chilipaprika war mal an einer Ersatzschule.

  • Ich würde mich aber hier auch nochmal beraten lassen. Es gibt sicherlich in NRW auch eine Möglichkeit als Beamter an einer Ersatzschule zu arbeiten.

    Bestimmt; jedoch war dies einer der ersten Aussage im Zuge der Transparenz, dass eine solche Übernahme "Beamtenstatus" innerhalb dieses kirchlichen Trägers ausgeschlossen ist.
    Ich fand es zumindest fair, das in den ersten paar Minuten zu erwähnen...

  • Nö... Dafür fehlt mir die "Mitgliedschaft im richtigen Verein", wie ein ehemaliger Schulleiter mir sagte.
    (Ich war als Fremdsprachenassistentin in einer "Nonnenschule". Obwohl die Schule und die Schülerinnen toll waren, war mir klar: Nichts für mich. Mein Gebet ist meins, mein Glaube gehört nicht der Schule.
    Maylin85 vielleicht, aber sie war mit Beamtenstatus.

    und ja, E13 hat eine seeeeeeeeeehr große Breite. Ich bräuchte eine Zusage der hohen Stufe.

    Kündigung bzw. Entlassung aus dem Dienst: Maximal 3 Monate darf dich der Dienstherr noch halten.

  • Ohne Beamtenstatus würde ich mir das alles sehr sehr gut überlegen angesichts dessen, was man an Pensionsansprüchen verliert. Das wäre für mich der deutlich relevantere Punkt, als die Eingruppierung für die aktiven Bezüge. Zu diesem Punkt müsste dir doch die Personalabteilung des potentiellen neuen Arbeitgebers konkret was sagen können.

    Aber spannend, dass nicht mehr alle kirchlichen Träger Planstellen anbieten. Wie schade! Die Diakonie stellt hier leider auch nur noch im Angestelltenverhältnis ein, mir schien das aber bisher eher noch die Ausnahme zu sein.

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