Ein Wechsel an eine kirchliche Schule kann in eine entsprechende Planstelle sehr nahtlos gelingen. Dafür muss man das Beamtenverhältnis nicht auf Eis leben, sondern lässt sich einfach komplett entlassen und zu übernommenen, beamtengleichen Konditionen bei der Kirche weiterbeschäftigen.
Rat gesucht: Versetzung bereut – Optionen als verbeamtete Lehrkraft?
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Ich finde das persönlich ziemlich heftig, in das Angestelltenverhältnis zu wechseln. Ich kann das verstehen, wenn man sich absolut nicht wohlfühlt und auch etwas anderes gewohnt ist und jetzt ziemlich desillusioniert ist. Aber man gibt damit sehr viel auf.
Total, da gebe ich dir zu 100 % recht. Noch ist nichts endgültig entschieden, aber ich spiele zunehmend mit dem Gedanken und informiere mich entsprechend. Leider schwindet meine Hoffnung auf eine echte „(Ver)besserung“ von Tag zu Tag.
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Ein Wechsel an eine kirchliche Schule kann in eine entsprechende Planstelle sehr nahtlos gelingen. Dafür muss man das Beamtenverhältnis nicht auf Eis leben, sondern lässt sich einfach komplett entlassen und zu übernommenen, beamtengleichen Konditionen bei der Kirche weiterbeschäftigen.
Das ist eine wirklich wertvolle Information – vielen Dank!
Sollte an der von mir ins Auge gefassten Schule entsprechender Bedarf bestehen und sich meine „Prüfe-wer-sich-ewig-bindet“-Überlegung als stimmig erweisen, könnte ich mir diesen Schritt durchaus vorstellen.
Ich habe gelesen, dass es offenbar zwei Optionen gibt:
Möglichkeit 1: dauerhafter Wechsel
Möglichkeit 2: vorläufiger Wechsel zu einem Ersatzschulträger im Rahmen einer Beurlaubung.
Unklar ist mir allerdings, ob es hierfür einer formalen Versetzung bedarf oder ob ein solcher Wechsel mit oder ohne Begründung möglich ist.
Grundsätzlich – und das ist schon einmal beruhigend – scheinen Lehrkräfte an Ersatzschulen den Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst rechtlich und wirtschaftlich gleichgestellt zu sein (SchG NRW § 103).
Eine Planstelle ist demnach in Rechten und Pflichten einer Landesbeamtenstelle gleichwertig. -
Möglichkeit 2 hab ich in der Praxis in NRW noch nie gehört.
Über Möglichkeit 1 denke ich aktuell auch wieder verstärkter nach 😄
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Möglichkeit 2 hab ich in der Praxis in NRW noch nie gehört.
Über Möglichkeit 1 denke ich aktuell auch wieder verstärkter nach 😄
Hattest du nicht schon den "dauerhaften" Wechsel?
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Ja, auf eine nichtkirchliche Planstelle. Der Wechsel ging auch völlig problemlos, nur hat der Träger dann halt den Trägerverein aufgelöst und die Schule geschlossen 😭 Der Wechsel zurück in den Landesdienst ging erfreulicherweise ebenso problemlos. Aber so schön ists hier halt nicht, daher sucht ein Teil von mir schon wieder nach einem Ausgang... 🙈
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Stimmt, es gibt wohl andere Träger als Staat/Land und Kirche...
Viel Erfolg! -
Ja, auf eine nichtkirchliche Planstelle. Der Wechsel ging auch völlig problemlos, nur hat der Träger dann halt den Trägerverein aufgelöst und die Schule geschlossen 😭 Der Wechsel zurück in den Landesdienst ging erfreulicherweise ebenso problemlos. Aber so schön ists hier halt nicht, daher sucht ein Teil von mir schon wieder nach einem Ausgang... 🙈
Na dann: viel Erfolg – und vor allem berufliche Zufriedenheit! Ich habe in den letzten Wochen sehr deutlich gemerkt, wie wichtig genau das ist.
Eine Frage hätte ich noch, da ich hierzu online bislang keine ganz eindeutigen Informationen gefunden habe:
Wenn ich es richtig verstanden habe, bedarf es für einen Wechsel an eine Ersatzschule (z. B. in kirchlicher Trägerschaft) keiner formalen Versetzung als Beamter?Das hieße: Wenn die betreffende Schule im besten Fall über eine Planstelle verfügt (ich habe gelesen, dass diese an Ersatzschulen vergleichsweise einfacher „eingerichtet“ werden können), ich mich bewerbe und angenommen werde, stünde diesem Schritt grundsätzlich nichts mehr im Wege – korrekt?
Zudem: Bleibt man im Ersatzschulwesen in kirchlicher Trägerschaft weiterhin privat krankenversichert?
Und wie du es geschrieben hast, Maylin85: Ein Rückgang an eine staatliche Schule war bei dir kein größeres Problem, oder?
Musstest du an deine „alte“ Schule zurück oder wird das ähnlich geregelt wie z. B. eine Zuweisung nach Elternzeit?Allen aus NRW morgen einen schneefreien Start!
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Danke - ich finde meine Schule in vielen Punkten ziemlich gut, tu mich aber mit der Schülerschaft schwer. Überstürzen werde ich nichts, nach Optionen zu schauen ist aber ja nie verkehrt...
Du brauchst nur jemanden, der dich einstellt. Ich hatte mir damals noch zusichern lassen, dass der neue Arbeitgeber alle Vordienstzeiten anerkennt, was auch problemlos geklappt hat. Ich hatte an der neuen Schule auch keine Probezeit mehr. Ich hätte die Option gehabt, von dieser Stelle aus an eine Schule in kirchlicher Trägerschaft zu wechseln (hab ich leider nicht gemacht, großer Fehler) und auch dort hätte man alle erworbenen Ansprüche übernommen und der Wechsel hätte ohne neue Probezeit funktioniert. Von Planstelle zu Planstelle hopsen ist ziemlich unkompliziert und in Bezug auf Pension und Stufen völlig verlustfrei. Und nein, es bedarf keiner Versetzung, weil du dich einfach komplett aus dem Dienst entlassen lässt und woanders neu eingestellt wirst. Krankenversicherung bleibt unberührt. Beihilfe wurde allerdings erheblich unschöner, was die Bearbeitungszeiten betraf.
Der Rückweg in den Landesdienst lief in der Kommunikation mit den Dezernaten unter der Terminologie "Versetzung in den Landesdienst", war aber quasi eine Neueinstellung mit neuer Vereidigung. Ich habe selbst Schulen kontaktiert und nach Optionen gesucht, eine Rückkehr an die alte Schule war nie im Gespräch. Hätte ich selbst nichts gefunden, wäre irgendwann irgendein Zuweisungsvorschlag gekommen (was ich vermeiden wollte, weil ich zu nah an unterversorgten Brennpunkten wohne). Ich hatte nach dem Wechsel nochmal 3 Monate Probezeit, habe aber auch von Rechtsauffassungen gehört, die das in meinem Fall unnötig fanden (da ich ja schonmal eine Probezeit im Landesdienst hatte). War mir aber jetzt auch egal und nichts, wo ich nachgehakt habe. Wichtig ist, dass auch hier tagesgenau alle Vordienstzeiten und Pensionsansprüche rückübernommen wurden.Mich schrecken bei kirchlichen Trägern - falls es an der Schule doch nicht passen sollte - ein wenig die geringeren Versetzungsmöglichkeiten ab, weil es einfach weniger potentielle Schulen gibt. Hierzu sagte der Schulleiter der kath. Schule, an die ich hätte wechseln können, allerdings, dass ein Wechsel in den Landesdienst dann auch kein Problem wäre. Ich bin aber unsicher, wie gut das im Fall des Falles tatsächlich funktionieren würde... es gibt einfach zu wenig konkret verfügbare Infos zu diesen ganzen Abläufen.
Viel Erfolg und ein gutes Händchen jedenfalls bei allen Entscheidungen, die so kommen mögen
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Vielen Dank dir für die ausführliche und super hilfreiche Schilderung!
Das ist wirklich Gold wert, weil du ja nicht nur theoretisches Wissen teilst, sondern sehr konkret aus eigener Erfahrung berichtest. Gerade die Hinweise zu Vordienstzeiten, Stufen, Pension und dem formal „verlustfreien“ Wechsel nehmen echt viel Unsicherheit raus. Auch der Punkt mit Beihilfe und Bearbeitungszeiten ist gut zu wissen – solche Details gehen sonst ja oft unter.Deine Einordnung zu Planstelle → Planstelle und zur faktischen Neueinstellung statt Versetzung fand ich besonders spannend. Das relativiert vieles von dem, was man sonst so an (Halb-)Infos hört. Dass man Schulen selbst aktiv ansprechen kann und nicht zwingend in eine Zuweisung rutscht, ist auch ein wichtiger Hinweis.
Eine kurze Nachfrage, weil du da ja wirklich der Experte bist:
Die „Versetzung in den Landesdienst“ lief bei dir aber auch deshalb so reibungslos und war überhaupt möglich, weil deine Ersatzschule den Betrieb eingestellt hat – wenn ich das richtig in Erinnerung habe?
Wäre ein solcher Rückweg ansonsten grundsätzlich schwieriger, wenn eine kirchliche Schule einfach regulär weiterbesteht? Sonst würden diesen Weg ja vermutlich deutlich mehr Lehrkräfte gehen, statt sich durch klassische Beamten-Versetzungen zu arbeiten, oder?Und noch eine organisatorische Nachfrage:
Du hast das Beamtentum erst dann „gekündigt“, als der Vertrag mit dem kirchlichen Träger bzw. der Ersatzschule schon unterschrieben war, sodass keine zeitlichen Lücken entstanden sind – richtig?Danke dir nochmal für deine Offenheit und die vielen Infos! Das hilft wirklich enorm bei der eigenen Entscheidungsfindung und der fortführenden Recherche!
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Ja richtig, bei Schließung hat man Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst und die Dezernenten waren auch recht entgegenkommend. Soweit ich weiß, haben bisher alle Kollegen ihre Wunschschulen bekommen, sofern die Schulen sie auch haben wollten.
Wäre ein solcher Rückweg ansonsten grundsätzlich schwieriger, wenn eine kirchliche Schule einfach regulär weiterbesteht? Sonst würden diesen Weg ja vermutlich deutlich mehr Lehrkräfte gehen, statt sich durch klassische Beamten-Versetzungen zu arbeiten, oder?
Das ist der spannende Teil 😄 Ich weiß es wirklich nicht genau. Mein Träger hatte (im Gegensatz zu den Kirchen) nur eine einzige Schule und von uns aus gab es sowohl Abordnungen ins Ministerium als auch Wechsel in den Staatsdienst (z.B., weil die Beförderungsstellen an nur einer Schule ja begrenzt sind und Leute anderswo Schulleitung oder Stellvertreter geworden sind). Das ging also alles irgendwie. Wie genau die Wege aussehen, kann ich allerdings nicht sagen. Wie gesagt, der Schulleiter der katholischen Schule hat ebenfalls davon gesprochen, also wird es vermutlich irgendwie möglich sein, wenn Träger und Land sich einig sind.
Zum Organisatorischen: ja, genau. Ich hab irgendwann im Mai beim neuen Arbeitgeber zum 1.8. unterschrieben und dann die Entlassung zum 31.7. beantragt. Funktionierte.
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Danke dir für die Klarstellung und die weiteren Einblicke@Maylin85
Das mit der Schulschließung und dem Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst erklärt natürlich einiges – und beruhigend zu lesen, dass die Dezernate da offenbar wirklich lösungsorientiert unterwegs waren und Wunschschulen häufig geklappt haben.Gerade der „spannende Teil“ zeigt aber auch gut, warum dieses Thema so schwer greifbar ist: Es scheint Wege zu geben, aber sie sind eben stark vom jeweiligen Träger, den handelnden Personen und den konkreten Rahmenbedingungen abhängig.
Deine Schilderung macht jedenfalls deutlich, dass Wechsel auch ohne Schulschließung offenbar nicht völlig exotisch sind – selbst wenn vieles eher pragmatisch als formal klar geregelt läuft.
Auch danke für die Bestätigung zum Organisatorischen. Das klingt nach einem sehr sauberen und stressfreien Übergang ohne Lücken – gut zu wissen, dass das in der Praxis so funktioniert.
Insgesamt wirklich super hilfreich, was du hier teilst. Vielen vielen Dank dafür!
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