Dienstvereinbarungen und Absprachen zum Einsatz von Sonderpädagog*innen in der Inklusion - NRW

  • An meiner inklusiven Sek1 Schule arbeiten mittlerweile insgesamt 7 Sonderpädagog*innen. Wir sind also im Grunde traumhaft besetzt und könnten rein vom zeitlichen Aspekt her, richtig gute inklusive Förderung anbieten. Durch verschiedene äußere Vorgaben der SL sehen wir uns aber sehr ausgebremst und werden in Teilen immer unzufriedener. Einige sind z.B. nur mit 6 Wochenstunden als Doppelbesetzung zur expliziten Förderung eingesetzt, ansonsten machen wir viel Fachunterricht. Einzelförderung oder auch Arbeit in Kleingruppen ist uns mehr oder minder untersagt, bzw. wird sie sehr ungern gesehen und als Vermeidung größerer Gruppen (weil so anstrengend) interpretiert. Die SuS stehen da definitiv nicht im Mittelpunkt.

    Wir sehen jetzt mit einem Wechsel der Schulleitung die Chance, ein eigenes Konzept anzubieten, wie wir uns optimal eingesetzt sehen würden. Jetzt ist es für uns interessant zu erfahren: wie seid ihr in euren inklusiven Systemen eingesetzt? Habt ihr feste, schriftliche Absprachen zu eurem Einsatz? Gibt es vielleicht Dienstvereinbarungen? Was funktioniert bei euch gut, was würdet ihr euch zusätzlich wünschen?

    Ich bin sehr gespannt, wie es bei euch läuft!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa


    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Unsere Sonderpädagogen teilen sich selbst ein. Sie können am besten beurteilen, wo und wann ihr Einsatz am sinnvollsten ist. Es gibt lediglich eine Zeitvorgabe für das Gesamtteam. Unsere normalen Lehrkräfte mit GL-Anteilen werden allerdings nachrangig mit ihren offenen GL-Anteilen von den Sonderpädagogen eingeteilt.

    So eine feste Dienstvereinbarung ist manchmal nötig, wenn die Situation an der Schule verfahren ist, aber eigentlich ist sie doch Mist, weil sie euch unnötig einschränkt.

  • Einzelförderung oder auch Arbeit in Kleingruppen ist uns mehr oder minder untersagt, bzw. wird sie sehr ungern gesehen und als Vermeidung größerer Gruppen (weil so anstrengend) interpretiert. Die SuS stehen da definitiv nicht im Mittelpunkt.

    Da stellt sich die Frage, wer wie auf welche Schüler:innen guckt. Die Blickrichtung der Lehrkräfte aus dem Regelunterricht ist eine andere.

    Ich verstehe, dass man bestimmten Schüler:innen einzeln gut helfen kann, das bedeutet aber auch, dass die anderen Schüler:innen in der Zeit in der Klasse durch die Lehrkraft dort individuell gefördert und unterstützt werden müssen - nahezu immer, am also sehr oft mehrgleisig fährt und viele verschiedene Materialien bereithält, zielgleich und zieldifferent entsprechend unterschiedlicher Schwerpunkte und Lernstände.

    Warum müssen Lehrkräfte im Regelunterricht das irgendwie schaffen mit vielen verschieden Kindern in der Klasse, bei FöS-Kolleginnen zählt dann das einzelne Kind?

    Bei uns gibt es auch noch Förderung für Kinder einzelner Klassen, aber wir haben auch Klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppen für die Förderung bestimmter Schwerpunkte, sowohl für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, wie auch für DaZ.

  • Unsere Sonderpädagogen teilen sich selbst ein. Sie können am besten beurteilen, wo und wann ihr Einsatz am sinnvollsten ist. Es gibt lediglich eine Zeitvorgabe für das Gesamtteam.

    Das wünschen wir uns tatsächlich auch, zumindest für einen Teil unserer Stunden. Dass man 7 Lehrkräften nicht den gesamten Stundenplan freistellen kann, ist uns auch klar. Aber wir sehen doch gemeinsam im Team, ob z.B. die LE Kinder gerade mehr Unterstützung in Mathe brauchen, oder die ES Kinder zwar mit der Religion-Kollegin, dafür aber überhaupt nicht mit dem Kollegen in Bio zurecht kommen. Ich fände es auch grandios, wenn ich anfragende Kolleg*innen spontaner unterstützen könnte. Aber so, wie es aktuell geregelt ist, kann ich nur gut zureden, statt für zwei oder drei Wochen den Fachunterricht zu begleiten und ggf. Einzelheiten gemeinsam anzupassen.

    Wir haben sehr viel Doppelbesetzung, die im Grunde durch uns Sonderpädagog*innen ermöglicht wird. Das läuft bei uns sehr gut.

    Ist das in NRW so vorgesehen/ gedacht oder ist die Schule so extrem schlecht versorgt?

    Bei uns kommt das nur im Notfall vor, wenn die üblichen Vertretungsregelungen nicht mehr greifen.

    Unsere Besetzung auf dem Papier ist super! Ehrlicherweise haben wir aber sehr viele Quereinsteiger*innen, die nicht weiter qualifiziert werden und Studierende, die bei uns teils wie vollwertige Kräfte eingesetzt werden. Wir Sonderpädagog*innen sind allesamt fest an unserer Schule und nicht abgeordnet. Da wir regulär zum Stammteam der Schule gehören, kann SL uns wohl einsetzen, wie sie es für richtig hält. Das ist im Grunde ja auch richtig und gut so. Wir sehen aber in Teilen andere Bedarfe bei den SuS, wo SL (zumindest gefühlt) mehr die Gesamtdisziplin im Blick hat.

    Da stellt sich die Frage, wer wie auf welche Schüler:innen guckt. Die Blickrichtung der Lehrkräfte aus dem Regelunterricht ist eine andere.

    Warum müssen Lehrkräfte im Regelunterricht das irgendwie schaffen mit vielen verschieden Kindern in der Klasse, bei FöS-Kolleginnen zählt dann das einzelne Kind?

    Ich glaube, dass die Blickrichtung im Grunde dieselbe ist. Wir haben alle alle Schüler*innen im Blick. Haben sie aber sonderpädagogischen Förderbedarf, dann haben sie ein Recht auf zusätzliche Förderung. Wie diese dann optimal laufen kann, ist unsere Profession. Ich (und ich nehme das bei vielen sonderpädagogischen Kolleg*innen genauso wahr) verstehe mich im aktuellen System teilweise auch als "Anwältin" für meine Förderkinder. Das beinhaltet auch, ihnen dieses Zusätzliche ggf. zu ermöglichen. In allen AOSF-Gesprächen wird immer betont, dass wir mit dem Status die Möglichkeit haben , noch intensiver und individueller zu fördern, als das ohne Förderbedarf (rechtlich) möglich wäre. In der Realität sitzen dann häufig Förderkinder einfach mit drin, wenn sie ruhig genug sind. Oder sie sitzen eben dauernd vor der Tür, wenn sie zu sehr nerven.

    Wir sind da mit unserer Doppelbesetzung sehr gut dabei, nur geht das aus unserer Sicht an vielen Stellen zu Lasten der sonderpädagogischen Förderung. Aber mir ist bewusst, dass es an vielen, wenn nicht den meisten anderen Schulen, noch schwieriger ist, als bei uns.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa


    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Wir haben alle alle Schüler*innen im Blick. Haben sie aber sonderpädagogischen Förderbedarf, dann haben sie ein Recht auf zusätzliche Förderung.

    Ich bin da nicht so sicher, ob die Förderschulkolleg:innen immer alle im Blick haben.

    Auch bei uns sind sie für alle zuständig, wenn es dann Einzelförderung gibt und einige Kinder gar nicht zusätzlich gefördert werden, kommen eben manche zu kurz.

  • Warum müssen Lehrkräfte im Regelunterricht das irgendwie schaffen mit vielen verschieden Kindern in der Klasse, bei FöS-Kolleginnen zählt dann das einzelne Kind?

    Du denkst das von der falschen Richtung aus. Schüler:innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben den Anspruch auf eine individuelle sonderpädagogische Förderung (in welcher organisatorischen Form auch immer) - das ist eine rechtliche Errungenschaft, hinter die wir hoffentlich nicht zurück wollen.

  • Du denkst das von der falschen Richtung aus

    Ich glaube nicht.

    Ich denke von inklusiver Richtung, dass sehr viele Schüler:innen Förderung nötig haben und nur sehr wenige wirklich einen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten, auch weil das Bundesland oder das regional zuständige Büro sich immer neue Hürden überlegt.

    Und ich denke von der Umsetzung in NDS her. Die Stunden reichen nicht, aber die sonderpädagogische Grundversorgung von 2 Stunden pro Klasse pro Woche auf dem Papier ist eine Grundversorgung für alle Schüler:innen. Sie wird nicht erhöht, wenn Förderbedarfe (L,S,ESE) festgestellt werden. Sie wird auch nicht erhöht, wenn x weiter Kinder mit speziellen Bedürfnissen hinzu kommen. Sie wird auch nicht höht, wenn Kinder durchs Raster fallen, weil die Eltern keine Diagnosen beibringen können oder wollen oder ein Verfahren ablehnen.

    Die Vorstellung, dass Förderschullehrkräfte nur für einzelne Schüler:innen zuständig seien, passt für mich weder zur Inklusion noch zur sonderpädagogischen Grundversorgung.

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