Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.
Einführung der Bagatellgrenze bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften
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Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.
Diese Argumentation lag ja auch beim Klassenfahrturteil vor. Ich kenne nur leider kein anderes, deshalb fragte ich nach.
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Hat schon jemand eine gesicherte Information der Vorgehensweise?
Das Dokument aus Münster wurde angepasst:
47_merkblatt_mehrarbeit_br_muenster.pdf
Hier wird im Beispiel offenbar abgerundet, da 60% von 4 ja 2,4 sind und die Bagatellgrenze bei 2 angegeben wird.
Beim Dokument des VBE soll aufgerundet werden, dann wäre die Grenze bei 3.
Abrechnung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung - VBE
Hier widersprechen sich die Infos. Andere Handreichungen (ich habe da keinen Link) runden gar nicht.
Ich bin ratlos, soll dies aber ab sofort umsetzen. Im Moment ruhen die Anträge... -
Alles anzeigen
Hat schon jemand eine gesicherte Information der Vorgehensweise?
Das Dokument aus Münster wurde angepasst:
47_merkblatt_mehrarbeit_br_muenster.pdf
Hier wird im Beispiel offenbar abgerundet, da 60% von 4 ja 2,4 sind und die Bagatellgrenze bei 2 angegeben wird.
Beim Dokument des VBE soll aufgerundet werden, dann wäre die Grenze bei 3.
Abrechnung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung - VBE
Hier widersprechen sich die Infos. Andere Handreichungen (ich habe da keinen Link) runden gar nicht.
Ich bin ratlos, soll dies aber ab sofort umsetzen. Im Moment ruhen die Anträge...Jede Bezirksregierung handhabt es derzeit anders.
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Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.
hattest Du das irgendwo verlinkt? das ist nämlich das, was mich auch am meisten wurmt.
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Mich regt es auf. Teilzeit war ja noch nie wirklich Teilzeit wegen der ganzen unteilbaren Aufgaben, angefangen mit Konferenzen, Klassenleitung, Elterngesprächen etc. Zumindest bei uns in der Grundschule ist es so, dass man mit Teilzeit dann all diese Dinge trotzdem voll macht (es sei denn man arbeitet sehr wenige Stunden und ist nur Fachlehrer).
Dazu kommt, dass Vollzeitkräfte gar keine "Zeit" haben noch irgendwas zu vertreten, denn bei 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung pro Woche und nur 25 Stunden Unterricht (jeweils 1. Bis 5.Std, danach ist Mittagspause) müssen Vollzeitkräfte ja schon dreimal wöchentlich in die nachmittägliche Hausaufgabenzeit. Also wann sollten sie vertreten? Zum Vertreten haben nur Teilzeitkräfte "Zeit". Fair ist das nicht! Als Klassenleitung mit Teilzeit ist man also doppelt gekniffen.
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Dazu kommt, dass Vollzeitkräfte gar keine "Zeit" haben noch irgendwas zu vertreten, denn bei 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung pro Woche und nur 25 Stunden Unterricht (jeweils 1. Bis 5.Std, danach ist Mittagspause) müssen Vollzeitkräfte ja schon dreimal wöchentlich in die nachmittägliche Hausaufgabenzeit. Also wann sollten sie vertreten? Zum Vertreten haben nur Teilzeitkräfte "Zeit". Fair ist das nicht! Als Klassenleitung mit Teilzeit ist man also doppelt gekniffen.
Ich bleibe bei dir, dass das Ganze (schulformübergreifend) eine Schweinerei ist, möchte aber einwerfen: An anderen Schulformen gibt es noch sehr viel Potenzial für Vertretungsstunden.
Unser Stundenplanraster hat 11*4+8 (52 Stundenslots), davon sind 9*3+8+6 (41 Stunden) reine Sek 1, die auch vertreten wird. Und unsere Vertretungsbereitschaften liegen oft im Anschluss am Unterricht, auch zwei Stunden später, so dass ein kompakter Stundenplan keinen Einfluss hat. -
Ja, das ist mir klar. Ich hab das explizit nur für Grundschule geschrieben.
Generell ist die Situation wahrscheinlich sehr unterschiedlich. Bei den weiterführenden Schulen habt ihr oft feste Vertretungsbereitschaften, das ist bei uns zum Glück nicht der Fall. Bei uns läuft das nach Absprache.
Oft wird bei uns auch aufgeteilt oder man unterrichtet zwei Klassen zusammen, wenn jemand fehlt. Anders ginge es oft gar nicht, weil es zu vielen Zeiten niemand gibt, der vertreten könnte.
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