AOSF auf Aktenlage

  • Es ist ja fraglich, welche Akten überhaupt zur Verfügung stehen. Meiner Erfahrung nach gehen Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder ohne Grund nicht in die Schule schicken eher keinen Weg in Richtung z.B. medizinischer Diagnose. Und damit ist die Akte vermutlich eher dünn. Wahrscheinlich bestehend aus Berichten der Schule. Daraus ein wasserdichtes AOSF- Gutachten zu erstellen erscheint mir nicht möglich. Auch wenn ich inhaltlich bei Palim bin. Zuerst Mal muss Schule so gestaltet sein, dass das Kind gerne kommt, damit es eben wieder kommt. Da ist Leistungsdruck natürlich kontraproduktiv. Ggfls. könnte man Richtung ESE gehen und im zieldifferenten Bildungsgang LE unterrichten, damit Schulangst (falls sie denn da sein sollte) abgefedert werden kann.

    In meinem Hier, wäre übrigens unter solchen Umständen die Beantragung eines Inklusionshelfers ganz sicher nicht erfolgreich. Würde wegen nicht vorhandener ( vermutlich) medizinischer Diagnosen abgelehnt. "Nur" LE würde auch nicht ausreichen.

  • Danke für eure Rückmeldungen!

    In NRW sollen auch Regelschullehrkraft und Sonderpädagoge gemeinsam das Gutachten erstellen. Ich tausche mich mit den Kollegen aus und schreibe es dann alleine. Das macht aber jeder anders.

    Ich werde in meinem Gutachten erwähnen, dass ich nur eine Empfehlung auf der mir vorliegenden Infos geben kann (da habe ich nur Zeugnisse, Berichte der Schule und Infos aus einem Elterngespräch) und ich keinen Förderbedarf Lernen feststellen konnte, dieser aber nicht auszuschließen ist. Ich werde auf die Probleme des Kindes hinweisen und die Fehlzeiten in den Fokus stellen. Das ist hier das Hauptproblem, das Fehlen. Dann werde ich empfehlen, was man machen könnte, um das Kind in die Schule zurückzuholen und zu ärztlichen Untersuchungen raten (das Hören und Sehen mal untersuchen lassen) etc.

    An meiner Schule haben wir zahlreiche schulabstinente Schüler/innen, davon einige mit Förderbedarf Lernen. Da denke ich, den Förderbedarf hätte man sich sparen können. Ein paar von ihnen sind schon seit Jahren fast dauerhaft abwesend. Alle Maßnahmen nützen leider nichts: tägliche Anrufe, Hausbesuche, Einladungen zu Elterngesprächen, Attestauflagen, Zuführungen durch das Ordnungsamt (wenn das Ordnungsamt klingelt und keiner öffnet, gilt das hier als Zuführung…) Das JA „mischt“ sich in unserer Stadt bei Schulabstinenz nicht ein. Wenn die Eltern gar nicht unterstützen, ist es ein Kampf gegen Windmühlen.

  • Das mag alles sein, trotzdem hat Schule die Pflicht, im Sinne des Kindeswohls etwas zu unternehmen.

    Wenn ich ein Gutachten erstellen müsste und bekäme das Kind nicht ein einziges Mal zu Gesicht, würde ich unbedingt mit der Schulleitung sprechen, was zu tun ist.

    Ganz unabhängig von der Entscheidung zum Förderbedarf, stell dir vor, es passiert dem Kind etwas und die Polizei ruft dich an, um zu wissen, welchen Eindruck das Kind auf dich gemacht hat und du musst sagen, dass das Jugendamt eh nichts unternommen hätte und deswegen die Akte einfach zugeschlagen hast. Niemand wird dir dann beispringen. Der Regelschulschulleiter wird irgendwas dokumentiert haben und deine Schulleitung würde tatsächlich von nichts wissen.

  • Das darf echt nicht sein. Wir brauchen dringend eine andere Gesetzgebung und Vollstreckung.

    Hier hat die Schule aber schon falsch gehandelt. Eine Attestpflicht bei unentschuldigten Fehlstunden bringt gar nichts und ist z.B. in der BR Münster nicht gestattet.

    Hier hätte längst ein Bußgeldverfahren und parallel die Zuführung laufen müssen. Wobei da die Städte sehr unterschiedlich sind. Ich hatte im Mai eine Zuführung veranlasst, die wird jetzt am Dienstag (wir haben Januar) durchgeführt.

  • Nuja, Bußgeldverfahren halte ich aber auch für hochproblematisch, wenn die Gründe für die Schulabsenz (wie hier) nicht geklärt sind.

    Ist halt einfacher als sich mit dem Kind und dessen Situation (auch im Verhältnis zu den Eltern) intensiv auseinanderzusetzen - oft hat es Alibifunktion, weil man ja irgendwas tun muss. Oftmals liegt auch eine Überforderungssituation der Eltern vor (und sie wissen gar nicht, dass man ein Kind auch aus psychischen Gründen krank schreiben lassen kann - bisweilen auch Scham vor Ärzten und Schule).

  • Ist halt einfacher als sich mit dem Kind und dessen Situation (auch im Verhältnis zu den Eltern) intensiv auseinanderzusetzen -

    Vielleicht hat man das längst gemacht?
    Vielleicht ist das Kind von Schule zu Schule umgezogen, hat viel gefehlt und kann nun die meisten Anforderungen nicht erreichen trotz Wiederholung.

    Vielleicht hat man alle mögliche Stellen ins Boot geholt, die Eltern eingeladen, um sie zu beraten … und und und … und hatte doch keinen Erfolg?

    Da bleibt die Frage: Was dann?
    Was sieht das Schulsystem für diese Kinder vor? Welche Handhabe haben Lehrkräfte?

  • Das Ausgangsposting liest sich iwie nicht gerade danach an, dass das schon getan wurde - und dann hat man die eigne Praxis ja immer im Hinterkopf....(irgendwas muss getan werden - achja, unentschuldigt - soll sich das Jugendamt drum bekümmern)

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