AOSF auf Aktenlage

  • Es ist ja fraglich, welche Akten überhaupt zur Verfügung stehen. Meiner Erfahrung nach gehen Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder ohne Grund nicht in die Schule schicken eher keinen Weg in Richtung z.B. medizinischer Diagnose. Und damit ist die Akte vermutlich eher dünn. Wahrscheinlich bestehend aus Berichten der Schule. Daraus ein wasserdichtes AOSF- Gutachten zu erstellen erscheint mir nicht möglich. Auch wenn ich inhaltlich bei Palim bin. Zuerst Mal muss Schule so gestaltet sein, dass das Kind gerne kommt, damit es eben wieder kommt. Da ist Leistungsdruck natürlich kontraproduktiv. Ggfls. könnte man Richtung ESE gehen und im zieldifferenten Bildungsgang LE unterrichten, damit Schulangst (falls sie denn da sein sollte) abgefedert werden kann.

    In meinem Hier, wäre übrigens unter solchen Umständen die Beantragung eines Inklusionshelfers ganz sicher nicht erfolgreich. Würde wegen nicht vorhandener ( vermutlich) medizinischer Diagnosen abgelehnt. "Nur" LE würde auch nicht ausreichen.

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