Materialversendung während der Krankschreibung- wie ist es denn nun?

  • Nachdem ich an meiner Schule mehrfach von verschiedenen Personen während der Krankschreibung schikaniert wurde, dass ich doch gefälligst Aufgaben an die SUS für die selbstständige Schülerarbeit zu stellen habe und das meinen Zustand merklich verschlechtert hat, sodass ich statt einer Woche nun zwei Wochen flach liege, weil ich mich durch die Belastung nicht auskuriert habe und es im Forum zu bestehenden Themen keine aufschlussreiche Antwort gab, möchte ich erneut nachfragen, weil ich ganz in der Hoffnung bin, dass mir jemand nun näheres sagt.

    Frage: Bin ich verpflichtet im Krankenstand Materialien zur Verfügung zu stellen und den Schülern Aufgaben hochzuladen und Arbeiten zu korrigieren?

    Ich weiß, dass man das oftmals macht, um einen Gefallen zu tun. Ich hab das früher immer aus freien Stücken gemacht. Nachdem mir nun aber die Schulleitung pampig kam nach dem Motto: Wann stellst du endlich die Aufgaben rein? obwohl ich sie schon 2 Stunden zuvor hochgeladen habe und meine Mentorin, die mich ebenfalls schikaniert hat und nur nach einer fetten Ansage von mir abgelassen hast, ebenfalls so link kam, bin ich allein aus Trotz nicht mehr gewillt das weiterhin mit mir machen zu lassen. Wo soll das denn auch hinführen?

    Bei mir entsteht dadurch der Druck, dass ich mich auch bei aktuell bestehender und zukünftiger Erkrankung niemals auskurieren kann, weil immer jemand irgendetwas von mir fordert. Trotz fetter Ansage der Mentorin nervte die SL erneut damit. Ich habe mittlerweile gar nicht mehr darauf reagiert und sammle es weiter als Punkt für den Bezirkspersonalrat, wo ich demnächst einen Gesprächstermin habe.

    Ich habe einem anderen Seminarteilnehmer davon erzählt, an dessen Schule ich demnächst hospitieren möchte (und insgeheim auch hinwechseln will). Er war entsetzt und ist fast umgefallen, als er hörte, dass das von mir verlangt wird.

    Wie ist es rechtlich?

    Mir kann doch da theoretisch nichts passieren, wenn ich die Aufforderung ignoriere, nachdem ich bereits einmal an anderer Stelle eine klare Ansage gemacht habe, dass ich nicht ohne Grund krankgeschrieben bin und keine Aufgaben mehr einstelle?
    Ich meine, wo soll das hinführen?

    Soll ich dann demnächst auf der Intensivstation Aufgaben verfassen oder nach einer O.P?

    Kleiner Finger, ganze Hand. Irgendwo ist mal eine Grenze.

    Bekannte aus anderen Branchen haben nur entsetzt mit dem Kopf geschüttelt.

  • Frage: Bin ich verpflichtet im Krankenstand Materialien zur Verfügung zu stellen und den Schülern Aufgaben hochzuladen und Arbeiten zu korrigieren?

    Du bist lediglich verpflichtet alles zu tun, was deiner Gesundung hilft und das muss nicht im Schulgesetz stehen, sondern im Arbeits- oder Beamtenrecht und wird es auch tun!

    Übrigens hat dein Vorgesetzter eine Fürsorgepflicht, der muss er nachkommen.

  • Frage: Ohne, dass das falsch rüberkommt, aber ich habe im Schulgesetz nichts dazu gefunden. Gibt es irgendeinen rechtlichen Paragraph, der das belegt?

    Es steht in der Regel nicht im Gesetz, was Du NICHT machen musst. Und es steht nirgendwo, dass Du arbeiten musst, wenn Du arbeitsunfähig bist.

  • Ich kann mich den anderen nur anschließen: Krank ist krank. Da kann man Material schicken, wenn man gesundheitlich dazu in der Lage ist und es möchte; wenn nicht dann nicht.

  • Es wurde dir doch im anderen Thread mehr als deutlich gesagt: Wenn Du krankgeschrieben musst Du gar nichts machen. Du musst lediglich die Schule über deine Krankmeldung informieren.

    Es wurden im anderen Thread Dir sogar Vorschläge gemacht, was Du an die Schulleitung schreiben solltest.

  • Du bist lediglich verpflichtet alles zu tun, was deiner Gesundung hilft und das muss nicht im Schulgesetz stehen, sondern im Arbeits- oder Beamtenrecht und wird es auch tun!

    Übrigens hat dein Vorgesetzter eine Fürsorgepflicht, der muss er nachkommen.

    Ich bin ja noch im Ref und theoretisch gilt ja das gleiche?

  • Frage: Bin ich verpflichtet im Krankenstand Materialien zur Verfügung zu stellen und den Schülern Aufgaben hochzuladen und Arbeiten zu korrigieren?

    Muss der Handwerker morgens beim Richten der Werkzeuge und abends beim Aufräumen der Baustelle helfen, wenn er krank ist?
    Nein. Krank ist krank.

    Muss man bei einem gebrochenen Bein Aufgaben schicken? Nein.
    Muss man bei Husten Aufgaben schicken? Nein.
    Muss man auf der Intensivstation Aufgaben schicken? Nein.
    Muss man, wenn man gerade vom Auto überrollt wurde, Aufgaben schicken? Nein.


    Natürlich ist es schön und kollegial, wenn man Vertretungsaufgaben schickt. Deine Vertretung ist da sicherlich sehr dankbar. Auch ich frage immer bei KollegInnen, die sich krankmelden, nach Vertretungsmaterial, habe aber auch absolut Verständnis dafür, wenn man nichts schicken kann/will.

  • Bei uns gibt es ja gar keine Vertretung. Der Personalstand ist so mies, dass es bei uns nur noch eigenverantwortliche Lernzeit gibt. Heißt, die SUS werden nach Hause geschickt, um dann die Aufgaben zu machen oder sie machen sie allein im Raum in der Schule.

    Ich bin aber leid, dass ich den gleichen Text immer und immer wieder an alle Kollegen schicke. Die sollen mich in Ruhe lassen.

  • Deine Vertretung ist da sicherlich sehr dankbar.

    Ich bin da immer etwas hin und her gerissen, denn bei uns sind es schon teilweise dann die Forderungen, dass die Vertretung das vorgegebene auch machen muss bzw. sind enttäuscht, wenn es dann keiner geschafft hat, das ist eben nicht immer hilfreich!

  • Letztlich ist es an vielen Schulen üblich, dass man Vertretungsmaterial schickt oder danach gefragt wird. Im Idealfall ist das auch eine Win-Win-Situation. Die kranke Lehrkraft kommt mit ihrem Stoff weiter und die Vertretungslehrkraft weiß, was sie machen soll.

    Oft ist man auch nicht so krank, dass man das nicht schafft.

    Aber man muss nichts schicken und am Ende ist auch die Frage, wie krank man ist. Im anderen Thread hat man dir schon Textvorschläge gemacht. Schreibe deiner SL kurz und höfflich, dass Du krank bist und aufgrund deiner Krankheit keine dienstlichen Aufgaben erledigen kannst und auch keine Material zuschicken kannst. Problem erledigt.

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