Förderhefte für eine ganze Klasse

  • "Bundesland

    Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen"

    Quelle: https://www.cornelsen.de/produkte/einst…3-9783060847426

    Das ist rechtlich nicht relevant. Es ist auf der Liste des Landes als Schulbuch im Gegensatz zu Einsterns Schwester nicht zugelassen. Es kann beispielsweise an einer Förderschule eingesetzt werden und dort auch den Lehrplänen entsprechen. Aber halt nicht als reguläres Lehrwerk an der Grundschule.

  • In der oben genannten Liste sind übrigens Lehrwerke aufgeführt, nicht aber Arbeitshefte, auch von anderen Verlagen z.B. die Fibel, nicht aber die Schreibübungshefte, die man dann dazu kaufen kann.

    Da es um ein AH und Verbrauchsmaterial geht, ist die Kollegin frei in ihrer Entscheidung. Diese Hefte werden in NDS von den Eltern gekauft und bezahlt,

    allein für die Schulbücher gibt es ein Leihverfahren (quasi mit Miete).

    https://schulbuch.nibis.de/

  • Ich wundere mich, dass Einsterns Schwester zugelassen ist aber Einsterns Schwester -leicht gemacht- nicht. Wenn für das Material keine Zulassung erforderlich wäre, dürften beide nicht auf der Liste stehen.

    Laut Erlass gilt:

    1. Begriffsbestimmung

    1.1 Schulbücher im Sinne dieses Erlasses sind zu Unterrichtszwecken bestimmte Druckwerke für die Hand der Schülerin oder des Schülers sowie digitale Lehrwerke, die im Unterricht für einen längeren Zeitraum als Hauptarbeitsmittel benutzt werden. Als längerer Zeitraum gilt:

    -im Primarbereich und im Sekundarbereich I: mindestens ein Schuljahr oder im Wahlpflichtbereich mindestens ein Schulhalbjahr,
    -im Sekundarbereich II: mindestens ein Schuljahr oder ein Kurshalbjahr.

    1.2 Schulbücher sind außerdem solche unerlässlichen Arbeitsmittel in gedruckter und digitaler Form, die zusätzlich zum Hauptarbeitsmittel für mehrere Schuljahre eingesetzt werden, wie z. B. Atlanten, Literaturgeschichten, Liederbücher, Tabellenwerke, Wörterbücher.

    1.3 Lernmittel, die den unter Ziffer 1.1 und 1.2 aufgeführten Anforderungen nicht entsprechen, sind keine Schulbücher, sondern unterrichtsbegleitende Materialien wie z. B. Arbeitsblätter und Arbeitshefte in gedruckter und digitalisierter Form, digitale Medien wie das Schulbuch ergänzende Lernsoftware oder Lernmittel mit interaktiven Zugängen.

    Weiterhin gilt:

    2. Genehmigungspflicht

    2.1 An den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Niedersachsens dürfen nur Schulbücher benutzt werden, die nach den Bestimmungen dieses Erlasses genehmigt und eingeführt worden sind.


    Ist das Werk also das Hauptarbeitsmittel ist es nicht einsetzbar. Sollte es aber nur als Ergänzung eingesetzt werden, wäre es zusätzlich. Angesichts des Umfanges halte ich die Situation aber für sehr selten.

  • Da Gespräche schon stattgefunden haben...

    Wie war denn die Erklärung der Lehrkraft?

    Wie schon andere schrieben: Das muss ja einen didaktischen Hintergrund haben.

    Ohne Hintergrundwissen hätte ich jetzt wahrscheinlich auch erst einmal gestutzt, dass man so vereinfacht für alle anfängt und die Förderausgabe für die ganze Klasse angeschafft wird. Die Lehrerin hat sich bestimmt dabei etwas gedacht. Eine Erklärung könnte Pepes Erfahrung sein. Im Englischunterricht hatte ich z.B. für die lernschwächeren Schüler die Inklusionsausgabe neben der normalen. Es waren im Prinzip dieselben Aufgaben, doch im Inklusionsheft waren bestimmte Aufgaben schon gelöst oder heruntergebrochen und die zu erbringende Eigenleistung reduziert, sodass die betreffenden Schüler mit den anderen Schritt halten konnten.

    Aber in diesem Sinne sind die Hefte ja nicht gemeint, wenn sie für die ganze Klasse angeschafft werden. Für mich hört sich das wie Zusatzübungen an, wo bestimmte Fertigkeiten automatisiert werden sollen, die aber von der Menge her keinen überfordern. - das habe in 3/4 öfter einmal mit Arbeitsblättern gemacht. Einfach trainieren und auomatisieren. Die Niveausteigerung geschah auf anderen Wegen.

  • Für mich hört sich das wie Zusatzübungen an, wo bestimmte Fertigkeiten automatisiert werden sollen,

    Das könnte im Zusammenhang mit der „Sicheren Basis“ stehen, die in NDS umgesetzt wird, also das Training grundlegender Fähigkeiten.

    Der Unterricht kann als Stunde, als Lernzeit oder noch ganz anders umgesetzt werden, viele Schulen gehen da jetzt in Phasen der Öffnung.

  • Einsteins Schwester hat pro Buchstabe teilweise 10 Seiten, die zu bearbeiten sind. Insgesamt werden auch Buchstabenkombinationen wie nk, ck usw bearbeitet. Alle 6 Hefte kann man dadurch eigentlich gar nicht in einem Schuljahr schaffen. Man muss also hier und da für alle Kinder mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Lerntempo hier und da Seiten streichen oder den Lehrgang ins nächste Schuljahr ziehen. Alternativ bearbeitet man „Lola leicht gemacht“ und ergänzt für die Starken. Ich frage mich, wieso diese zweite Variante für Niedersachsen nicht erlaubt ist? Aber andere Länder, andere Sitten… 🤷‍♀️

    Einmal editiert, zuletzt von McGonagall (30. April 2026 19:39)

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