Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.
Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?
Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss. ![]()
Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW
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Und wenn sie das Beschäftigungsverbot nicht bekommen hätte, hätte sie Vollzeit gearbeitet und da hätte sich die Familiensituation nicht geändert?
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Ich vermute, dass das ein rechtsmissbräuchlicher Fall ist, aber probieren kann man es ja mal.
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Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.
Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?
Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss.
Ich finde, das hat ein Gschmäckle

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Nicht nur du.
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Das war auch mein Gedanke, aber es geht mir nicht um moralische Wertung, sondern rechtliche Zulässigkeit. Umgekehrt wird ihr der Dienstgeber sicher auch nicht mehr geben wollen, als rechtlich zulässig ist.
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Wie wollte sie denn in der Zeit von Ende Mai, also dem Ende ihrer Elternzeit, bis zum Schuljahresende, also dem Anfang der beantragten Teilzeit, arbeiten?
Darüber steht oben nichts.
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Vollzeit, da hat ihr Mann Elternzeit mit Elterngeld für das erste Kind.
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Wann endet die Elternzeit des Mannes?
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Zwei Monate später, also Ende Juli.
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