Schlägereien während der Pausenaufsicht

  • Was machst Du, wenn ein neuer Erlass kommt?

    Es geht hier um strafrechtliche Fragen, nicht um verwaltungsrechtliche Erlasse.

    Aber gut, wenn du über Verwaltungsrecht sprechen willst: wenn ein neuer Erlass kommt, der relevant ist, empfehle ich jedem Kollegen diesen zu lesen, dann mit Kollegen darüber zu sprechen und Details mit der Schulleitung zu klären um das Verständnis zu prüfen. Wo da Google ins Spiel kommen soll, erschließt sich mir nicht.

    Dass ein ergoogelter Kenntnisstand bei rechtlichen Fragen ein Problem ist, sehe ich regelmäßig. Da kann ich mir teilweise nur an den Kopf fassen.

  • Beitrag von Klinger (18. Juni 2026 19:33)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (18. Juni 2026 19:39).
  • Dass ein ergoogelter Kenntnisstand bei rechtlichen Fragen ein Problem ist, sehe ich regelmäßig. Da kann ich mir teilweise nur an den Kopf fassen.

    Google benutzt man um überhaupt erstmal den Erlass zu finden. Früher hatte der Schulleiter eine Sammlung von Erlassen und ggf. Gesetzestexten in seinem Büro. Heute gibst Du drei Worte in google ein und dann findest Du das sofort entsprechende Links. Du musst natürlich noch selbst prüfen, ob es die richtigen und aktuellen sind ...

    Zum strafrechtlichen: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich zwei Schüler:innen mit Gewalt trennen darf, würde ich nicht erstmal pro forma einen Anwalt einschalten. Auch da ist das Internet erstmal eine gute Informationsquelle. Ansonsten können wir uns auch den ganzen Thread sparen. Die wenigsten hier werden eine juristische Ausbildung haben.

  • Naja, es reicht die einschlägigen Paragrafen zu lesen. Was machst Du, wenn Du dir nicht sicher bist? Ich google die entsprechenden Erlasse/Gesetze und lese nach. Was schlägst Du stattdessen vor?

    Das Strafrecht ist wie kein anderer Rechtsbereich durch Rechtsprechung fortgebildet worden, teilweise so weit, dass die Gesetzesnorm nur mit Müh und Not mit dem allgemeinen Menschenverstand mit der Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Da nur ins StGB gucken, wird wohl kaum reichen.

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