Bei uns gab es eine entsprechend hohe Zahl.
Steigende Zahlen an Nachprüfungen im Abitur?
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Bei uns nicht, auch wenn ich zum ersten Mal nach 30 Jahren eine Zusatzprüfung habe (woanders Bestehensprüfung genannt).
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Kein Grund also für eine - wie auch immer geartete - Echauffage, gell?!

Ich lasse mir doch nicht von irgendwelchen dahergeschwommenen Foren-Newbies vorschreiben, wann ich mich echauffieren darf! *mitfußaufstampf*
Ich denke auch zuviel darüber nach, dass Beiträge, die Ausdrücke wie „!1elf!“ enthalten, ernst genommen werden. Vielleicht sollte ich mehr Eis essen.
Und noch etwas zum Thema: Wir haben in diesem Schuljahr keinen Abitur-Jahrgang. In den letzten Jahren ist mir aber kein Zuwachs an Bestehensprüfungen aufgefallen. Die Anzahl der freiwilligen Verbesserungsprüfungen ist auch weitgehend konstant.
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Seit wann gibt es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife Nachprüfungen?
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Seit wann gibt es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife Nachprüfungen?
§36 Abs. 2 und 3 APO-GOSt.
Falls man meint zu müssen, kann man natürlich den Begriff "Nachprüfung" kritisieren oder gezielt missverstehen. Zentraler wäre aber, ob die Frage des TE vom Grundsatz her verstanden wurde. Ich habe sie verstanden.
Interessant in diesem Zusammenhang dürfte § 26 APO-BK sein, da dort der Begriff expressis verbis genannt wird.
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Seit wann gibt es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife Nachprüfungen?
Der Begriff wird in NDS auch von Seiten des MK ganz offiziell genutzt. In den jährlich veröffentlichten Terminen zum Abitur (siehe Anhang) ist ganz klar von "Mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern" die Rede.
Edit: Sorry... Humblebee war erheblich schneller als ich....scheint O. Meier mit Blick auf den Zeitpunkt der o.g. Frage aber genau wie ich auch noch nicht gesehen zu haben. Von daher vlt. doch noch einmal der Hinweis darauf, dass es auch andere Bundesländer als NRW gibt

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Der Begriff wird in NDS auch von Seiten des MK ganz offiziell genutzt. In den jährlich veröffentlichten Terminen zum Abitur (siehe Anhang) ist ganz klar von "Mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern" die Rede.
Was steht denn in der Prüfungsordnung?
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Beitrag von Joker13 (
25. Juni 2026 14:48 )Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: egal, das eigentliche Anliegen des TE wird durch die Spitzfindigkeiten zum Vokabular ja nicht besser beantwortet (25. Juni 2026 14:50 ). -
Was steht denn in der Prüfungsordnung?
Netter Versuch, einen Widerspruch zu konstruieren, der nicht besteht
Aber im Ernst: dort ist von "Zusätzliche mündliche Prüfung" die Rede. Das steht nur nicht im Widerspruch zum offensichtlich auch vom MK in NDS (und ja scheinbar auch in anderen Bundesländern) mitgetragenen normalen Sprachgebrauch der "Nachprüfungen". Aber man kann sich natürlich weiter an solchen Spitzfindigkeiten ereifern und so tun, als sei allen hier unbekannt, was der TE mit "Nachprüfungen" gemeint haben könne, anstatt über die Sache zu sprechen. -
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