Bei uns gab es eine entsprechend hohe Zahl.
Steigende Zahlen an Nachprüfungen im Abitur?
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Bei uns nicht, auch wenn ich zum ersten Mal nach 30 Jahren eine Zusatzprüfung habe (woanders Bestehensprüfung genannt).
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Kein Grund also für eine - wie auch immer geartete - Echauffage, gell?!

Ich lasse mir doch nicht von irgendwelchen dahergeschwommenen Foren-Newbies vorschreiben, wann ich mich echauffieren darf! *mitfußaufstampf*
Ich denke auch zuviel darüber nach, dass Beiträge, die Ausdrücke wie „!1elf!“ enthalten, ernst genommen werden. Vielleicht sollte ich mehr Eis essen.
Und noch etwas zum Thema: Wir haben in diesem Schuljahr keinen Abitur-Jahrgang. In den letzten Jahren ist mir aber kein Zuwachs an Bestehensprüfungen aufgefallen. Die Anzahl der freiwilligen Verbesserungsprüfungen ist auch weitgehend konstant.
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Seit wann gibt es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife Nachprüfungen?
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Seit wann gibt es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife Nachprüfungen?
§36 Abs. 2 und 3 APO-GOSt.
Falls man meint zu müssen, kann man natürlich den Begriff "Nachprüfung" kritisieren oder gezielt missverstehen. Zentraler wäre aber, ob die Frage des TE vom Grundsatz her verstanden wurde. Ich habe sie verstanden.
Interessant in diesem Zusammenhang dürfte § 26 APO-BK sein, da dort der Begriff expressis verbis genannt wird.
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Seit wann gibt es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife Nachprüfungen?
Der Begriff wird in NDS auch von Seiten des MK ganz offiziell genutzt. In den jährlich veröffentlichten Terminen zum Abitur (siehe Anhang) ist ganz klar von "Mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern" die Rede.
Edit: Sorry... Humblebee war erheblich schneller als ich....scheint O. Meier mit Blick auf den Zeitpunkt der o.g. Frage aber genau wie ich auch noch nicht gesehen zu haben. Von daher vlt. doch noch einmal der Hinweis darauf, dass es auch andere Bundesländer als NRW gibt

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Der Begriff wird in NDS auch von Seiten des MK ganz offiziell genutzt. In den jährlich veröffentlichten Terminen zum Abitur (siehe Anhang) ist ganz klar von "Mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern" die Rede.
Was steht denn in der Prüfungsordnung?
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Beitrag von Joker13 (
25. Juni 2026 14:48 )Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: egal, das eigentliche Anliegen des TE wird durch die Spitzfindigkeiten zum Vokabular ja nicht besser beantwortet (25. Juni 2026 14:50 ). -
Was steht denn in der Prüfungsordnung?
Netter Versuch, einen Widerspruch zu konstruieren, der nicht besteht
Aber im Ernst: dort ist von "Zusätzliche mündliche Prüfung" die Rede. Das steht nur nicht im Widerspruch zum offensichtlich auch vom MK in NDS (und ja scheinbar auch in anderen Bundesländern) mitgetragenen normalen Sprachgebrauch der "Nachprüfungen". Aber man kann sich natürlich weiter an solchen Spitzfindigkeiten ereifern und so tun, als sei allen hier unbekannt, was der TE mit "Nachprüfungen" gemeint haben könne, anstatt über die Sache zu sprechen. -
Macht ihr euch denn die Mühe, ab Klasse 5 Lernstrategien zu vermitteln? Strukturiert ihr Unterricht und Leistungsüberprüfungen so, dass die SuS, wenn sie keine 5 wollen, arbeiten müssen?
Halleluja

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Aber im Ernst: dort ist von "Zusätzliche mündliche Prüfung" die Rede
Dann ist das wohl die korrekte Bezeichnung. Ich sehe weder Grund noch Anlass einen weiteren Begriff einzuführen. Und. Ich halte es nicht für eine gute Idee, dass das von offizieller Seite gemacht wird. Nachprüfungen sind nunmal etwas anderes. Der Begriff ist also schon weg. Als Synonym macht er sich daher nicht gut.
Der Unterschied ist relevant und es gibt durchaus Gründe, dass man beim Abitur auf Nachprüfungen verzichtet. Sollten solche eingeführt werden, wäre es schön, wenn man dann den Begriff dafür verwenden könnte. Wenn alles durcheinander geworfen wird, bekommt man keine Klarheit.
Gerade heute bekam ich auf dem Flur mit, dass eine Kollegin nicht wusste, ob sie zu einer mündlichen Prüfung gemäß Anlage C, vielleicht doch noch eine Klausur stellen muss, weil die Abteilungsleiterin den Unterschied zwischen einer mündlichen Prüfung im Rahmen der FHR-Prüfung mit einer Nachprüfung durcheinander wirft.
Aber Hauptsache, alle wissen immer, was gemeint ist:
als sei allen hier unbekannt, was der TE mit "Nachprüfungen" gemeint haben könne
Ich höre immer wieder, dass doch klar sei, was gemeint sei. Das gilt eben so lange, bis es nicht mehr klar ist. Macht es euch doch einfach. Wenn klar ist, was gemeint ist, kann man doch das schreiben, und nicht etwas anderes.
Meine Stromversorgerin schickt mir gerne Stromrechnungen, obwohl ich gar keinen Strom bestellt habe (uns insbesondere keinen „verbraucht“). In der Rechnung werden dann aber auch Kilowattstunden abgerechnet (also Energie), keine Ampere. Sooo egal ist es dann wohl doch nicht.
Wenn ihr wollt, das die jungen Menschen schlau werden und sich schlau ausdrücken können, fangt bei der Sprache an. Lehrt sie, genau zu formulieren. Sprachlich schlabbern können Sie schon. Und da könnte man auf Vorbild sein und korrekte Begriffe verwenden. Besser, als ständig „Fachsprache“ an den Rand schreiben zu müssen und dafür Punkte abzuziehen.
Viel Erfolg.
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Sich jedes Mal künstlich doof zu stellen, ist noch weniger im Sinne gelingender Kommunikation. Wenn Du der Ansicht bist, dass das Ganze nicht sauber formuliert ist, dann sag es doch direkt.
Die andere Sache ist, dass diese Prüfungen offenbar je nach Bundesland und in NRW auch je nach Schulform anders bezeichnet werden.
Als BKler hätte Dir der Terminus "Nachprüfung" sogar noch näher gelegen als eine "mündliche Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach".
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Sich jedes Mal künstlich doof zu stellen, ist noch weniger im Sinne gelingender Kommunikation. Wenn Du der Ansicht bist, dass das Ganze nicht sauber formuliert ist, dann sag es doch direkt.
Ach! Jetzt wusste nicht jede, was gemeint ist? Wenn sprachliche Schlabberei der Maßstab ist, muss sich eben niemand um Genauigkeit bemühen.
Nee, andersherum wird's ein Schuh. Durchaus möglich, dass das eine oder andere Bundesland seine Prüfungsordnung auf noch mehr Besteherinnen getrimt hat. Insofen ist die Frage, seit wann es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife Nachprüfungen gebe, relevant, um den Vergleichszeitraum eingrenzen zu können.
Entschuldige bitte, dass ich geschrieben habe, was ich meine, auch wenn du etwas anderes erwartet hast.
Auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole: Um welches Bundesland geht es und seit wann gibt es in diesem Nachprüfungen im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife.
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OK, präzisieren wir.
"Nachprüfungen" meint in NRW eine Prüfung, die abgelegt wird, um nachträglich eine Versetzung zu erlangen."Mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach" sind wie oben dargelegt selbsterklärend.
In diesem konkreten Fall des TE war aber klar, was gemeint ist, weil keine Versetzungsentscheidung ansteht, explizit das Abitur genannt wurde und die zusätzlichen Prüfungen im fachsprachlich ungenaueren Volksmund, der auch in Schulen vorkommt, eben Nachprüfung genannt werden.
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"Nachprüfungen" meint in NRW eine Prüfung, die abgelegt wird, um nachträglich eine Versetzung zu erlangen.
... oder einen Abschluss. Wir nehmen recht häufig Nachprüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife ab. Dort nämlich sind Sie vorgesehen. Bei anderen Abschlüssen übrigens auch. Nur nicht beim Abitur (in NRW zumindest, bei den übrigen Bundesländern muss ich mich nicht auskennen).
In diesem konkreten Fall des TE war aber klar, was gemeint ist, weil keine Versetzungsentscheidung ansteht, explizit das Abitur
S. o. Nachprüfungen gibt eben auch beim Abschlussentscheidungen. Wie es sich diesbezüglich beim Abitur in einem nicht genannten Bundesland verhält, können wir nur beurteilen, wenn wir uns sämtliche Prüfungsordnungen ansehen. Hast du da Lust zu? Ich nicht. Da finde ich klare Formulierungen praktischer. Mehrfach posaunte Behauptungen, man müsse sich nicht verständlich ausdrücken, weil eh immer alle wissen, was gemeint sei, holen mich jedenfalls nicht ab.
Eine Klarstellung ist schneller erledigt als Rechtfertigungsorgien.
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Andy hat das in Beitrag #9 noch einmal präzisiert. Dass er das Bundesland nicht genannt hat, ist gleichwohl eher ungünstig.
(Am Rande: Ich HABE seinerzeit alle (!) Prüfungsordnungen aus dienstlichem Anlass gelesen...)
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Andy hat das in Beitrag #9 noch einmal präzisiert.
... aber den missverständlichen Threadtitel beibehalten. Der wäre schnell geändert gewesen.
Ich HABE seinerzeit alle (!) Prüfungsordnungen aus dienstlichem Anlass gelesen
Kein Job, den ich machen möchte. Und nichts, was ich tun möchte, um mich an einer Blabla-Diskussion in einem Blabla-Forum beteiligen zu können. Über Kartoffelsalat und Karneval kommt dieses hier halt nicht hinaus.
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