Inklusion in der Grundschule

  • Ich finde diese Aussage so pauschal nicht haltbar. Es hängt dann doch zu sehr von der politischen Führung der jeweiligen Länder ab. Die CDU stellt derzeit in 10 (!) Bundesländern das Kultusministerium und auch wenn man im Einzelfall in die Regierungsprogramme schauen müsste, positionieren sie sich überwiegend unterstützend gegenüber dem Erhalt und der Ausweitung an sonderpädagogischen Schulformen. Ja, es gibt in der Regel auch noch einen Koalitionspartner, aber wie kann dieser grundsätzliche Zusammenhang an der Stelle argumentativ ausgeblendet werden?

    Ach so. Und nur weil es irgendwo vereinzelt sonderpädagogische Schulformen gibt, sind alle Kinder, die diese in Anspruch nehmen könnten, nicht in meinen Klassen?
    Und was ist mit allen, die noch nicht oder bewusst nicht diagnostiziert sind?
    Ist die (ggf. zielgleiche) Beschulung von Kindern mit ADHS, Autismus, LRS, Dyskalkulie, Hör- oder Sehbeeinträchtigung, mentalen Problemen, usw.. nicht meine Aufgabe? Interessant, ich werde wohl ein Gespräch mit meiner Schulleitung sprechen.
    SELBST, wenn es - in einzelnen Fällen - eine Kontaktperson aus einer Förderschule gibt oder gar eine Schulbegleitung, bleibt es meine Aufgabe, dieses Kind zu unterrichten und da schadet es nicht, Kenntnisse über die verschiedenen Störungen und Beeinträchtigungen zu haben.

  • Die CDU stellt derzeit in 10 (!) Bundesländern das Kultusministerium und auch wenn man im Einzelfall in die Regierungsprogramme schauen müsste, positionieren sie sich überwiegend unterstützend gegenüber dem Erhalt und der Ausweitung an sonderpädagogischen Schulformen.

    Ja,

    und die CDU steht zur Einhaltung der Menschenrechte und weiß, dass es für beeinträchtigte Kinder ein Recht auf Teilhabe gibt, die unterschiedlich umgesetzt wird.

    Es gibt aber keine Bundesländer, wo vorab alle Kinder entsprechend getestet und auf Förderschulen überwiesen werden und auch in Bundesländern mit CDU/CSU-KuMi haben Eltern eine Schulwahl oder klagen ein, dass ihr Kind in die Regelgschule geht.

    Das, was chilipaprika beschreibt, kommt hinzu: Erst mit einem "Status" können Kinder an etwaige Förderschulen wechseln - können, nicht müssen - und bis dahin - oder auch danach - verbleiben sie in der Regelschule. Dort ist man für die Beschulung zuständig, für die Beratung und auch für die Differenzierung sowie für das Erstellen der Gutachten - zumindest anteilig.

    Dazu, das hat chili auch geschrieben, gibt es eine Menge weitere Gründe, warum Differenzierung oder eine besondere pädagogische Begleitung nötig werden kann. Das bilden Förderschulschwerpunkte gar nicht immer ab und nicht jedes dieser Kinder erhält den "Status", eine andere Schulform besuchen zu können. Die meisten bleiben in den Klassen.

    Und ja, es gibt CDU/CSU-Kultusminister:innen in verschiedenen Ländern, davon weiß ich aber, dass einige sehr weit in der Umsetzung der Inklusion sind, z.B. Schleswig-Holstein, dastellbar z.B. auch über die geringe Exklusionsquote von 2,3 in SH und Berlin bei einer insgesamt bundesweit steigenden Förderquote. (Chantal Lepper, Vera Steinmann - Stautus quo: Inklusin an Deutschlands Schulen).

    "„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen
    mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem
    ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom
    unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender
    Schulen ausgeschlossen werden.“ (UN-BRK, §24, Absatz 2a)
    "

    Es bleibt ein Menschenrecht.

  • Es gibt nicht die Definition von Inklusion. Das wird ja schon deutlich daran, dass fast jedes Land die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, es aber in der Umsetzung große Unterschiede von A wie Albanien bis Z wie Zimbabwe gibt.

    Den gleichberechtigen Zugang zu Bildung auch für Menschen mit Einschränkungen finde ich sehr wichtig, insbesondere in Zeiten, in denen es immer noch Länder gibt, in denen nachweislich mehr als die Hälfte der Bevölkerung nicht lesen und schreiben kann, oder in denen sogar einer ganzen Bevölkerungsgruppe qua Geschlechtszugehörigkeit der Zugang zum Schulwesen nach der Primarstufe verwehrt wird.

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