Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich

  • (Ich arbeite in NRW)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich weiß, einige von euch sind länger dabei, haben etwas Erfahrung und können mir daher vielleicht einen Rat geben. Ich bitte um Entschuldigung, falls das hier doch in den Bereich Dienstrecht gehört. Ich bin mir nicht sicher.

    Vor einigen Jahren habe ich ganz wenige Materialien auf einem Portal zum Kauf zur Verfügung gestellt. Wenn ich das richtig verstehe, habe ich damit eine Nebentätigkeit begonnen. Wenn ich das weiter richtig verstehe, ist diese Nebentätigkeit schriftstellerischer Art und muss daher nur angezeigt und nicht genehmigt werden.
    Ich habe aber weder noch getan.

    Im nächsten Jahr habe ich noch ein paar Materialien hochgeladen, insgesamt war es eine niedrige zweistellige Zahl. Der realistische Aufwand dafür war sehr gering, es waren ohnehin meine Materialien. Im Jahr 24 war der Aufwand vielleicht 5 Stunden (im Jahr), im Jahr 25 tatsächlich null. Ich hatte viel zu tun und habe etwas das Interesse daran verloren. Die Materialien lagen aber weiter dort und haben Einkünfte erzielt (zweistellige Beträge pro Monat, also nicht viel).
    Selbstverständlich habe ich alles ordnungsgemäß versteuert. :cash:

    Nun habe ich in den Ferien unheimlich viel schönes Material vorbereitet und da kam ich auch die Idee, das ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Ich habe die Tätigkeit also so gesehen wieder aufgenommen und auch die Einkünfte steigen davon.

    Nun bekomme ich aber Angst, weil ich diese Tätigkeit, wie gesagt, nie gemeldet habe. Die ersten Materialien liegen dort seit 5 Jahren. Den aller größten Teil habe ich aber in den letzten zwei Monaten erstellt.

    Meine Frage: Wie schlimm ist das? Was erwartet mich, wenn ich diese Nebentätigkeit doch noch anzeige? Sollte ich das überhaupt tun? Die Chance, dass das jemand merkt, scheint mir nahe null zu sein. Ich fürchte mich vor dienstrechtlichen Konsequenzen. Einige von euch sind ja auch Schulleiter und wissen evtl. mehr. Vielleicht sind einige von euch ja auch in einer ähnlichen Situation.

    Zur Sicherheit nochmal: Die Arbeitsbelastung war (bis auf die Ferien jetzt) extrem gering, unter 1 Stunde/Woche /Monat. Ich habe meinem Dienstherrn nicht geschadet, man könnte sogar argumentieren, im Gegenteil, ich das Material, das in erster Linie für meine Schüler ist, sogar besonders schön gemacht. Ich habe alles versteuert.


    Liebe Grüße und Dankeschön :rose:

  • Hier muss die SL eine Nebentätigkeit genehmigen, aber das ist i.d.R. kein Problem. Das wird auch mindestens einmal im Jahr abgefragt und wir müssen etwas unterschreiben. Ist das in deinem Bundesland nicht so?

    Ich würde sie auf alle Fälle jetzt anzeigen, wo der Umfang größer geworden ist. Eine Nebentätigkeit ist kein Vergehen, sie nicht anzuzeigen schon eher. Dass du es in der Vergangenheit versäumt hast, kannst du vllt. mit dem minimalen Umfang/Aufwand begründen.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • man könnte sogar argumentieren, im Gegenteil, ich das Material, das in erster Linie für meine Schüler ist, sogar besonders schön gemacht. Ich habe alles versteuert.

    Man könnte eben argumentieren, es war deine Arbeitszeit und du verkaufst also zu einem persönlichen Gewinn Sachen, für die du schon bezahlt wurdest?
    Oder hast du denn deine Arbeitszeit gut getrackt und es war immer außerhalb deiner Arbeitszeit? (und warum ist es dann in erster Linie für deine Schüler*innen?)

    Und erklär mir bitte, wie du mit nur ein paar Stunden (Alte Materialien vor 5 Jahren plus 5 Stunden Arbeit im Jahr 2024) zweistellige Beträge im Monat erreichst?

  • Zur tatsächlichen Frage: in NRW wird die Tätigkeit immer für ein Jahr genehmigt, es wird aber auch nicht danach gefragt, was man vorher gemacht hat.

  • Man könnte eben argumentieren, es war deine Arbeitszeit und du verkaufst also zu einem persönlichen Gewinn Sachen, für die du schon bezahlt wurdest?
    Oder hast du denn deine Arbeitszeit gut getrackt und es war immer außerhalb deiner Arbeitszeit? (und warum ist es dann in erster Linie für deine Schüler*innen?)

    Und erklär mir bitte, wie du mit nur ein paar Stunden (Alte Materialien vor 5 Jahren plus 5 Stunden Arbeit im Jahr 2024) zweistellige Beträge im Monat erreichst?

    Die Argumentation scheint mir aber etwas weit hergeholt. Ich werde für mein Material nicht bezahlt. Dass ich nicht einfach ein Schulbuch auf den Tisch lege, sondern schöne Dinge bastle (und dafür übrigens auch selbst zahle), ist ja meine Entscheidung. Ich habe jedenfalls niemals weniger als meine vertraglich vereinbarte Zeit abgeleistet.
    Und zum Geld: Das Material war eben schön und zeitlos. 💁
    Natürlich waren auch Monate mit 0 Euro dabei.

  • nein, die Argumentation ist nicht weit hergeholt.
    Es ist eine unglaublich nervige Argumentation Aller, die glauben, nur weil sie sich Mühe für ihren Unterricht geben, dass dies nicht zur Arbeitszeit gehört. Wenn du mit "Unterricht nach Buch" deine 41 Stunden pro Woche nicht ausfüllst, dann kannst du eben nicht sagen, dass der Minimalfahrplan dein Dienst war, der Rest deine Nebentätigkeit.
    Und wenn dir Kosten für deine unterrichtsbezogenen Bastelei entstehen, dann kannst du und wirst du sie wohl steuerlich absetzen. Setzst du sie etwa bei deinem Gewerbe ab? Oder für deine Arbeit?

  • nein, die Argumentation ist nicht weit hergeholt.
    Es ist eine unglaublich nervige Argumentation Aller, die glauben, nur weil sie sich Mühe für ihren Unterricht geben, dass dies nicht zur Arbeitszeit gehört. Wenn du mit "Unterricht nach Buch" deine 41 Stunden pro Woche nicht ausfüllst, dann kannst du eben nicht sagen, dass der Minimalfahrplan dein Dienst war, der Rest deine Nebentätigkeit.
    Und wenn dir Kosten für deine unterrichtsbezogenen Bastelei entstehen, dann kannst du und wirst du sie wohl steuerlich absetzen. Setzst du sie etwa bei deinem Gewerbe ab? Oder für deine Arbeit?

    Du kannst davon ausgehen, dass ich pro Woche mehr gearbeitet habe als meine vertragliche Arbeitszeit. In jeder Woche. In ganz wenigen davon bin ich auch meiner Nebentätigkeit nachgegangen.
    Und dass ich Arbeitsmittel absetzen kann, führt, wie du bestimmt weißt, nicht dazu, dass sie für mich umsonst sind. Ich zahle trotzdem hunderte Euro pro Jahr aus eigener Tasche für die Schule.

  • dann ist doch alles gut. Mein Hinweis ist eben, dass du ggf. nachweisen müsstest (Arbeitszeit tracken), dass du deine Nebentätigkeit außerhalb deiner Arbeitszeit erledigt hast.

  • Entscheidend für die Genehmigung einer Nebentätigkeit ist: Beeinflusst es deine schulische Arbeit?

    D.h. steckst du mehr Energie in die Nebentätigkeit als du in deinen Beruf steckst? Leidet deine Arbeit unter der Nebentätigkeit?

    So wie du das hier schilderst, würde ich die Fragen ganz klar verneinen. Von daher sollte der Genehmigung deiner Nebentätigkeit nichts im Wege stehen.

    Dass du ein paar Monate zu spät dran bist, finde ich auch nicht tragisch. Du hast ja einfach mal Materialien hochgeladen. Dass du damit nun Geld verdienst, hat sich erst nach und nach ergeben.

    Geh zu deinem Chef, leg ihm das Formular zur Genehmigung der Nebentätigkeit hin, sprich mit ihm drüber und alles wird gut sein! :)


    Ich musste damals schon im Referendariat zum Seminarleiter und mit ihm meine Nebentätigkeit besprechen bzw. genehmigen lassen. Seither bei jedem Schulleiter (z.B. nach einem Schulwechsel, oder wenn der SL gewechselt hat). Es gab noch nie irgendwelche Probleme.
    Bei mir ist es ähnlich wie bei dir: ein Großteil meiner Einnahmen mache ich mit "schulischen Dingen". D.h. ohne meinen Lehrerberuf hätte ich diese Dinge wohl nie ins Leben gerufen und nie damit Geld verdient.

    Bei uns in BaWü ist die Regel: die Nebentätigkeit darf deiner schulischen Arbeit nicht im Wege stehen oder diese negativ beeinflussen.


    Grundsätzlich:
    Müsste man nicht eigentlich auch Mieteinnahmen versteuern genehmigen lassen? Wenn ich jahrelang Immobilien vergleiche, Seminare besuche und schließlich eine Immobilie kaufe und diese gewinnbringend vermiete, regelmäßig Abrechnungen mache, Handwerker organsiere, etc. , ist das doch auch eine Nebentätigkeit. Oder?

    Ebenso auch Aktiengeschäfte. Wenn ich mich jahrelang einlese, Aktien vergleiche, den Markt beobachte, einkaufe, gewinnbringend verkaufe, und wieder neu kaufe und dies mehrere Stunden pro Woche... dann ist das doch auch eine Nebentätigkeit?

    Einmal editiert, zuletzt von SteffenW (30. August 2026 11:05) aus folgendem Grund: Inhaltlicher Fehler.

  • Habe mich verschrieben. Soeben oben korrigiert.

    Ich meinte natürlich: müsste man nicht eigentlich auch Mieteinnahmen anmelden/genehmigen lassen?

    Die stehen ja nicht der Arbeit für deinen Dienstherren entgegen. Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).

    Warum? Wenn einem die Nebentätigkeit so gut gefällt / Freude macht, finde ich es absolut in Ordnung den Hauptjob zu reduzieren.

    Ich arbeite auch nicht Vollzeit.

  • Die stehen ja nicht der Arbeit für deinen Dienstherren entgegen. Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).

    Da die Anzahl der "genehmigbaren Nebentätigkeit-Stunden" prozentual zu den Stunden der Lehrkraft sind, hat keine*r einen Vorteil zu reduzieren, UM eine Nebentätigkeit zu haben.
    Dass jemand aus welchen Gründen auch immer reduziert hat, in einer Nebentätigkeit einen Ausgleich, eine Abwechslung oder überhaupt einen flexibleren Zuverdienst hat (den man zum Beispiel am Wochenende macht), ist doch egal.

  • Die stehen ja nicht der Arbeit für deinen Dienstherren entgegen. Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).

    Beamte stellen ihre gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung. Deswegen gibt es die Genehmigungspflicht und die Anzahl der Stunden, die für eine Nebentätigkeit aufgewendet werden dürfen, bestimmt sich anteilig am Stundenumfang für die Tätigkeit als Beamter. Reduzierst du diese, dann darfst du auch nur weniger für die Nebentätigkeit aufwenden.

    Für Angestellte ist es anders.

  • Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).

    Ich z.B. habe eine Nebentätig und arbeite Teilzeit.

    Die Nebentätigkeit besteht darin, dass ich Arbeitsblätter bei einer Plattform anbiete, wie Frutta . Ich arbeite nicht Teilzeit, um das machen zu können. Ich arbeite Teilzeit, da ich eine (körperliche) Schwerbehinderung habe, so dass ich gar nicht Vollzeit arbeiten könnte, selbst wenn ich es wollte. Das geht mit, wie allgemein bekannt, mit einer Einbuße bei den Bezügen und Pension einher. Natürlich wirft die Nebentätigkeit die Differenz nicht ab. Aber diese Nebentätigkeit ist körperlich für mich machbar. Ich investiere wenig Zeit darein. Sie bringt mir tatsächlich monatlich einen niedrigen zweistelligen Betrag ein. Diesen sehe ich irgendwie als Anerkennung meiner Arbeitsleistung und gönne mir immer mal wieder was davon.

    Daher finde ich es gar nicht "strange" mit Teilzeit einer kleinen Nebentätigkeit nachzugehen. Ich struggle ziemlich damit körperlich eingeschränkt zu sein und oft nicht mithalten zu können, in der Schule, privat ...

    Natürlich ist diese Nebentätigkeit bei der Bezirksregierung angezeigt. Es gab nie Probleme dabei mit meiner Schwerbehinderung.

    chilipaprika Allerdings wird mir das immer für 18 Monate genehmigt.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Du fragst nicht ernsthaft in aller Öffentlichkeit, ob du ein Dienstvergehen begehen sollst? Wenn doch: Nein, sollst du selbstverständlich nicht. Wir können auch keine Absolution erteilen, wenn du noch so wenige Stunden investierst und das Material noch so wunderschön ist.

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