Verbeamtung auf Probe sein lassen weil während Elternzeit kein Ortswechsel möglich?

  • Guten Abend,

    Ich habe nach dem Referendariat das Bundesland (jetzt in Thüringen) gewechselt und werde am Donnerstag auf Probe verbeamtet.

    Ich bin schwanger und es ist nun so, dass mein Partner entgegen vorheriger Annahme doch nicht von seinem Wohnort weg kann. Die Schule an der ich (bis jetzt tarifbeschäftigt) arbeite ist aber zu weit von ihm weg. Selbes Bundesland aber 1,5 Stunden. Ich bin kurz vorm Mutterschutz und weiß nun also recht sicher, dass ich an diese Schule nicht zurückkehren werde, da ich mit Kind bei meinem Partner sein will.


    Mit einer Versetzung wird es wohl schwieriger sobald ich verbeamtet bin, deshalb überlege ich nun, mich nicht verbeamten zu lassen und tarifbeschäftigt zu bleiben, und/um zu kündigen. Obwohl das wiederum andere Nachteile mit sich bringt.

    Kann vlt. jemand zu so einem speziellen Fall einen Rat aussprechen?

  • Kann man sich in Thüringen aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und dann wieder verbeamten lassen? (das geht nicht in allen BL)
    Wie ist der Arbeitsmarkt in der Nähe deines Partners?
    Ist eine Versetzung als Angestellte einfacher oder spekulierst du einfach auf Kündigung am Ende der Elternzeit und Bewerbung auf Beamtenstelle am neuen Ort?

  • Schwanger eine sichere Stelle zu kündigen würde ich grundsätzlich niemandem empfehlen: Absicherung first, aber das mag altmodisch sein.

    Ist denn überhaupt abzusehen, ob der Job deines Partners sicher ist oder wirst du wahrscheinlich öfter hinterherziehen müssen?

    Und hättest du vor, dich wieder in dem Bundesland verbeamten zu lassen, in dem du Ref gemacht hast? (Wenn ihr an der Bundeslandgrenze wohnen solltet).

    Und letzte Frage: hast du Fächer, die gesucht sind, davon würde ich die Entscheidung wohl auch abhängig machen.

  • Mir geht’s mit dem Gedanken, die Stelle zu kündigen auch nicht gut.

    Tatsächlich wurde ich kurz nachdem ich diese Stelle angenommen hatte vom Schulamt in Südthüringen angerufen weil ich mich dort (näher am Vater des Kindes) auch beworben hatte, nur war es dann zu spät. Zumindest Englisch (mein erstes Fach) ist Mangelware hier, mein zweites (Pädagogik) nicht so.


    Verbeamtung würde in Thüringen sein und bleiben, das andere Bundesland kommt nicht mehr in Frage - zu weit.


    Meinem Partner gehört hier, wo wir planen, die Elternzeit zu verbringen ein Haus, wo auch sein Vater (wieder) mit wohnt. Es spricht also vieles dafür, hier zu bleiben. Den Standort zu wechseln würde bedeuten, ein wirklich etabliertes Zuhause aufzugeben.

    Die Schule bei der ich mich hier beworben hatte (als das Schulamt zu spät anrief), ist „nur“ 50 Minuten weit weg, da wäre pendeln nervig aber noch möglich…

  • Kommt denn ein grenznahes BL in frage? Bayern zb?


    Es gibt BL, die nehmen es einem "übel", wenn man seinen Beamtenstatus aufgibt, um sich woanders zu bewerben. Wie chilipaprika schon sagte. Du solltest herausfinden, ob Thüringen auch so ist. Ansonsten müsstest Du jetzt natürlich schnell handeln. Und: Ich als Dienstherr würde mich fragen, warum ich das machen sollte (dich ins Angestelltenverhältnis übernehmen), denn der Aufwand ist ja schon groß (erst Stelle einrichten, bezahlen, Elternzeit etc und dann kündigst Du und der Bumms fängt von vorne an).

  • Ich denke, ich werde die verbeamtung noch einen Monat schieben (das geht wohl) und mich nochmal beraten lassen.

    In Bayern hatte ich versucht, jemanden zu erreichen, wie da meine Möglichkeiten sind (dorthin zu pendeln wäre einfacher als die nächstmögliche Schule hier in Südthüringen), aber zu spät angefangen mit dem Ganzen. Hatte es mir alles einfacher vorgestellt.

  • ...

    Tatsächlich wurde ich kurz nachdem ich diese Stelle angenommen hatte vom Schulamt in Südthüringen angerufen weil ich mich dort (näher am Vater des Kindes) auch beworben hatte,

    Und wenn du dort anrufst und nachfragst, ob die Stelle -oder eine andere- noch zu haben ist? Wenn der Lehrermangel groß ist, klappt's vielleicht. Am Ende sitzt dort niemand, der irgendwas persönlich nimmt sondern nur jemand, der Stellen verwaltet.

    Von Bayern weiß ich nur, dass sie sehr speziell sind, was Anerkennung von Abschlüssen angeht. Früher war es kaum möglich, ohne Bayernref unterzukommen. Aber vielleicht ist das inzwischen auch anders.

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