Beamtentum abschaffen?

  • Aber nicht mit einem Lehrergehalt. Auch nicht mit dem eines Angestellten.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich bin jetzt keine Experte für Sozialleistungen, kann mir aber vorstellen, dass der Bedarf in Hamburg, München oder Stuttgart mit E13 Stufe 1 mit 3 Kindern nicht gedeckt ist und man Anspruch auf Leistungen hat.

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Sorry, war leider gestern unterwegs.
    Ich kenne die Bezüge und Leistungen im öffentlichen Dienst (außerhalb der Schule und innerhalb der Schule). Und als Alleinverdiener hätte ich keine 3 Kinder durch das Studium begleiten können. Es gibt genau das Kindergeld und keine weiteren Zuschläge.

    Zudem ist die Sicherheit durch die Unkündbarkeit und die unbegrenzte Zahlung im Krankheitsfall sehr beruhigend.


    Für jemandem im Angestelltenverhältnis ist eine Erkrankung, die länger als 6 Wochen dauert oder mehrmals auftritt, schon ein gewaltiges Problem.

  • Für jemandem im Angestelltenverhältnis ist eine Erkrankung, die länger als 6 Wochen dauert oder mehrmals auftritt, schon ein gewaltiges Problem.

    Das ist in der Tat ein Problem. Ich habe es am eigenen Leib erfahren. Wenn dann die Rückkagen aufgebraucht sind, und das passiert schnell bei einer Krankheitsdauer über sechs Monate, dann tappt man schnell in die Schuldenfalle. Ich kann nur jedem Angestellten empfehlen rechtzeitig eine ausreichende Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Die sind gar nicht so teuer.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei sechs Monaten tappst Du vor allem in die Falle der krankheitsbedingten Kündigung. Irgendwann hat nämlich die Krankenkasse auch keinen Bock mehr Dir das Krankengeld zu zahlen.

  • Die Krankenkasse kündigt aber nicht dein Arbeitsverhältnis. Man ist ja im TV-L noch einigermaßen gut abgesichert, weil man auch beim Krankengeld je nach Beschäftigungsdauer für 7 oder 33 Wochen einen Zuschuss bekommt, der das Nettogehalt aufrechterhält.

  • Bei sechs Monaten tappst Du vor allem in die Falle der krankheitsbedingten Kündigung.

    Da sind jetzt zwei Sachen zu differenzieren. Da gibt es einmal die Krankenkasse, die Dich als Krankengeld Empfänger loswerden will. Das allererste was die Kasse deshalb macht, sie fordert den Leistungsempfänger auf einen REHA Antrag zu stellen. Wähtend der REHA fäklt das Krankengeld weg und wird durch das sogenannte Übergabgsgeld ersetzt, das bezahlt aber die Deutsche Rentenversicherung.

    Auf der anderen Seite gibt es den Arbeitgeber. Damit der aber einen Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung hat, müsste der Arbeitgeber unverhältnismäßig benachteiligt sein. So z.b. wenn es sich um häufige Erkrankungen mit wechselnden Diagnosen handelt und der Arbeitgeber dadurch erhebliche Lohnfortzahlungskosten hat. Wenn das dann mit einer negativen Zukunftsprognose verbinden ist, dann wäre eine personenbedingte Kündigung denkbar. Verbunden mit dem Risiko, dass der Personalrat nicht zustimmt. Dann muss das Ministerium entscheiden zusammen mit dem HPR. Wenn dass dann durchgeht, dann kann aber der gekündigte dennoch in einem Kündigungsschutzverfahren obsiegen, wenn er die negative Zukunftsprognose durch ärztliche Aussage wiederlegen kann. Für die Bezirksregierung also mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung