Schulbegleitung: Erwartungen

  • Ne, das ist nicht Inklusion sondern Förderschule.

    Diese Kinder, um die es geht, laufen einfach weg.

    Es kam bisher immer eine Vertretung. Da läuft es natürlich nicht so gut, aber es wird die Selbstgefährdung verhindert.

  • Genau das geht eben doch, wenn nämlich die Schulhelfer enger zusammen arbeiten und die Kinder so auch mehrere kennenlernen, dann geht das. Es gibt sicherlich Kombies, die gar nicht gehen, aber ja, wir haben diverse autistische Kinder in der Schule und die fassen meist relativ schnell vertrauen zu anderen, aber man muss eben auch wissen, wie man mit ihnen umgehen muss (oder manchmal auch besser eben nicht umgehen, sondern nur daneben setzen o.ä.)

    Bei leichten Fällen von Autismus ist dies sicher möglich, bei ausgeprägten nicht. Da dauert die Gewöhnung an einen oft Monate.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bei leichten Fällen von Autismus ist dies sicher möglich, bei ausgeprägten nicht.

    Wenn ich eines gelernt habe, dann, das leicht und ausgeprägt keinesfalls der Messwert sind, autistische Kinder reagieren so so verschieden, da gibt es welche mit schwerem Autismus, die den Kontakt suchen und welche mit leichtem, die nur unter dem Tisch sitzen.

    Also die Aussage kann ich so nicht unterschreiben und bin mir sicher, dass ihr andere Erfahrungen machen würdet, wenn ihr es denn probieren würdet.

  • Wenn ich eines gelernt habe, dann, das leicht und ausgeprägt keinesfalls der Messwert sind, autistische Kinder reagieren so so verschieden, da gibt es welche mit schwerem Autismus, die den Kontakt suchen und welche mit leichtem, die nur unter dem Tisch sitzen.

    Also die Aussage kann ich so nicht unterschreiben und bin mir sicher, dass ihr andere Erfahrungen machen würdet, wenn ihr es denn probieren würdet.

    Okay, es heißt Spektrum und das ist extrem gestreut.

    Viele oft Frauen benötigen so wenig Hilfe, dass es oft nicht oder erst als Erwachsene erkannt wird. Bei anderen reicht die allerkleinste Änderung und sie sind Monate zurück geworfen

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  • Ich habe in der Ausbildungsvorbereitung einen Schüler, der eine I-Helferin hat. Leider läuft das alles nicht besonders gut. Die I-Helferin kommt immer erst um 8 Uhr, obwohl Unterrichtsbeginn eine halbe Stunde früher ist und der Schüler ist ohne sie aufgeschmissen, kann nicht mal sein Material herausholen. Also mache ich das.

    Und dann hilft sie bei Tests, kommentiert den Unterricht ("Harry Potter ist auch ein Roman, oder?") oder quatscht mit den Sitznachbarn. Wenn man sie darauf anspricht, unterbleibt es zwei, drei Tage, dann geht's aber wieder von vorne los.

  • Das darf einfach nicht sein und noch weniger darf das an die Eltern abgeschoben werden,

    Es ist Aufgabe der Eltern, sich um eine Eingliederungshilfe zu bemühen, die notwendigen Unterlagen dafür zu erbringen und auch, einen Anbieter zu finden oder gar selbst eine I-Hilfe zu verpflichten.

    Es ist gar nicht die Aufgabe der Schule, Zusammenarbeit, ja, aber nicht die Beantragung und Verteilung. Wie das bei einer Pool-Lösung rechtlich geregelt wird, weiß ich nicht.

    Auch ich wäre mit Klassenassistenzen zufrieden, die zur Schule und zum Schulpersonal gehören, entsprechend angewiesen werden können und über die die Schule verfügen kann. Noch stärker fände ich einen pädagogischen Ausbildungsberuf, vergleichbar zu Assistenzen in anderen Bereichen.

  • Es ist Aufgabe der Eltern, sich um eine Eingliederungshilfe zu bemühen, die notwendigen Unterlagen dafür zu erbringen und auch, einen Anbieter zu finden oder gar selbst eine I-Hilfe zu verpflichten.

    Wie das bei einer Pool-Lösung rechtlich geregelt wird, weiß ich nicht.

    Tja, da ist es nun einmal genau nicht so, da beantragt die Schule, bekommt die Stunden zugewiesen und ist dementsprechend dann aber auch den Schulhelfern weisungsbefugt.

    Und auch wenn die Eltern den beauftragen, so beauftragen sie in der Regel doch einen Träger und nicht eine Einzelperson, also ist es nicht ihre Aufgabe sich um Ersatz zu kümmern.

  • Es ist Aufgabe der Eltern, sich um eine Eingliederungshilfe zu bemühen, die notwendigen Unterlagen dafür zu erbringen und auch, einen Anbieter zu finden oder gar selbst eine I-Hilfe zu verpflichten.

    Es ist gar nicht die Aufgabe der Schule, Zusammenarbeit, ja, aber nicht die Beantragung und Verteilung. Wie das bei einer Pool-Lösung rechtlich geregelt wird, weiß ich nicht.

    Auch ich wäre mit Klassenassistenzen zufrieden, die zur Schule und zum Schulpersonal gehören, entsprechend angewiesen werden können und über die die Schule verfügen kann. Noch stärker fände ich einen pädagogischen Ausbildungsberuf, vergleichbar zu Assistenzen in anderen Bereichen.

    Bezüglich der Organistationsform der Poollösung gibt es deutschlandweit unterschiedliche Modellprojekte und -versuche; zwei Varianten sind vorherrschend, die erste überwiegt aber aktuell:

    1. Zusammenlegung von individuellen Bedarfen: verschiedene Schüler*innen einer Klasse (bei umfassenderen Versuchen auch von ganzen Schulen, die sind i.d.R. aber mit Forschungsbegleitung durch Unis) haben Anrecht auf eine bestimmte Stundenanzahl an Eingliederungshilfe, welche von den Eltern beantragt und durch Sozial- bzw. Jugendamt finanziert wird. In diesen Poollösungen wird organisiert, dass sich Eltern auf einen Träger einigen, der dann die Schulbegleitung für alle Kinder einer Klasse stellt. Eltern geben hier freiwillig das Wahlrecht ab und entscheiden sich zugunsten der Gruppenlösung. Dadurch kann gepoolt werden; je nach Anzahl der bewilligten Stunden können durchaus auch mehrere Schulbegleiter*innen gleichzeitig anwesend sein. Hier sind die Schulbegleiter*innen dann für alle Kinder verantwortlich, deren Bedarfe zusammengelegt wurden. Es gibt hier auch Ansätze mit Koordinator*innen-Stellen, die in manchem Projekten dem Träger und in manchen der Schule zugeordnet sind.
    2. Klassenassistenzen: über Schule/ Schulträger finanziert, bisher häufig an Privatschulen. Klassenassistenz ist prinzipiell für alle Schüler*innen da; Schule verfügt darüber. In der aktuellen rechtlichen Lage bleibt aber das Recht einzelner Schüler*innen auf Eingliederungshilfe davon unberührt, d.h. es ist dann durchaus möglich, dass Kinder mit höherem Unterstützungsbedarf stundenweise oder auch komplett zusätzlich eine individuelle Hilfe haben.

    Insgesamt ist die Studienlage, u.a. aufgrund des wenig festgeschriebenen Berufsbilds von Schulbegleitung und der großen Heterogenität derjeniger, die den Job ausüben (von FSJ bis pädagogisch qualifizierte Mitarbeiter*innen) nicht wirklich gut.

    Es gibt aber, v.a. auch international, einige Studien, die ganz spannende Erkenntnisse haben: dass Einzelbegleitungen z.B. auch dazu führen, dass die Lehrkräfte der Klasse mit diesen Schüler*innen weniger interagieren und die Interaktion stattdessen primär über die Schulbegleitung läuft. Ist ein interessantes Feld, bei Bedarf kann ich gern die Quellen dazu raussuchen :)

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