Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW

  • Das Ganze greift wahrscheinlich ganz speziell da, wo sowieso schon Personalnot besteht. In dem Moment wo es in einem "Beritt" hohe Ausfallzeiten von Stunden gibt, da fragt das Schulministerium sofort nach, ob den der Erlass von Frau Ministerin auch brav eingehalten wird. Und da möchte man dann keine Angriffspunkte liefern. Und die Genehmigung von Teilzeit so einfach auf Zuruf ist dann ein Punkt an dem sich die Bezirksregierung angreifbar macht. Denn der Erlass von Frau Feller zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist ja immer noch in Kraft und danach soll voraussetzungslose Teilzeit eben sehr genau geprüft werden. Mit der Feststellung einer Teildienstfähigkeit ist die Dienststelle sozusagen "reingewaschen" . Diese Teilzeit entziehen sich jeder Diskussion mit dem Ministerium genauso wie alle Teilzeiten aus familliären Gründen. Auch Teilzeit auf Grund von Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) ist raus, da der Rechtsanspruch im SGB IX festgeschrieben ist.

    Ich zitiere mal aus dem Handlungskonzept das Frau Feller 2022 herausgegeben hat:

    "Anträge der Lehrkräfte auf Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen), werden intensiv geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen."

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 (28. Oktober 2026 11:11)

  • Ich würde die Teildienstfähigkeit jetzt nicht so negativ sehen.
    Sie hat auch Vorteile für den Betroffenen, z.B. dass du die Hälfte der ermäßigten Stunden bezahlt bekommst.

    Wenn dich der Amtsarzt komlett zur Ruhe setzen will, kannst du dich ersten dagegen wehren und zweitens wäre das für mich persönlich ein Zeichen genau darüber nachzudenken, ob das nicht viielleicht wirklich besser für mich ist. Auch wenn die Perspektive zunächst Angst macht.

    Wir haben bei uns einige Teildienstfähigkeiten. Bei keinem dieser Fälle stand zu irgendeinem Zeitpunkt die Zuruhesetzung im Raum.

  • Bei uns wurde abgelehnt, mind. eine Kollegin musste Vollzeit arbeiten. Wie es aktuell ist, weiß ich gerade nicht.
    Also nicht mal innerhalb der BR einheitlich…

    wurde es von der BR so entschieden oder hat die SL eine negative Stellungnahme unter dem Antrag geschrieben (Kollegin /Stunden unabkömmlich, o.Ä.)

  • wurde es von der BR so entschieden oder hat die SL eine negative Stellungnahme unter dem Antrag geschrieben (Kollegin /Stunden unabkömmlich, o.Ä.)

    Nee, kam tatsächlich von der BR, da es dann auch eine Herausforderung war, die zusätzlichen Stunden sinnvoll zu verteilen, da beide Fächer gut besetzt sind… war aber kurz nach Inkrafttreten des neuen Erlasses, evtl. wird es nun wieder lockerer gehandhabt, das weiß ich nicht.

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