Krank melden und Praxisbesuch machen?

  • Sagen wir nicht unseren Schülern immer, dass mit der Krankschreibung vom Arzt sich auch die Unfallversicherung ändert?

    Keine Ahnung, was ihr euren Schülern erzählt, weil das natürlich Unfug ist, erzählen wir so etwas nicht, denn es ist ja eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit, man darf immer z.B. früher wiederkommen.

  • Keine Ahnung, was ihr euren Schülern erzählt, weil das natürlich Unfug ist, erzählen wir so etwas nicht, denn es ist ja eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit, man darf immer z.B. früher wiederkommen.

    Mein Hausarzt sagte neulich aber zu mir, sollte ich früher wieder arbeiten können, soll ich vor dem Weg zur Arbeit dies aus versicherungstechnischen Gründen in der Schule mitteilen.

    Ich brauchte aber die komplette Krankschreibung, so dass sich das erübrigte.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Mein Hausarzt sagte neulich aber zu mir, sollte ich früher wieder arbeiten können, soll ich vor dem Weg zur Arbeit dies aus versicherungstechnischen Gründen in der Schule mitteilen.

    Na, ich hoffe eh, dass du dem Vertretungsplaner das nicht erst vor Ort sagst, dass du ihm viel unnötige Arbeit gemacht hast. Das ist doch wohl selbstverständlich, dass man sowas vorher ansagt.

  • Mein Hausarzt sagte neulich aber zu mir, sollte ich früher wieder arbeiten können, soll ich vor dem Weg zur Arbeit dies aus versicherungstechnischen Gründen in der Schule mitteilen.

    Ich brauchte aber die komplette Krankschreibung, so dass sich das erübrigte.

    Expert*innen sollen sich manchmal auf ihr Expertisegebiet konzentrieren / beschränken und aufhören, Quatsch zu reproduzieren: Unser Überblick: Dürfen Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten? | Die Techniker - Firmenkunden

  • Naja, Ärzte sind ja auch keine Juristen. Man darf natürlich auch vorzeitig wiederkommen und ist versichert, entweder über die Unfallfürsorge als Beamter oder gesetzlich unfallversichert als Angestellter. Ein Anruf ist dafür nicht nötig.

  • Anruf vor dem Losfahren, meine ich. Natürlich muss man vorher Bescheid geben, dass man wiederkommt, wenn man zuvor etwas anderes zurückgemeldet hat.

    Zauberwald meinte ja, dass sie zusätzlich vor der Fahrt noch einmal anruft.

    Das konnte man aber doch aus dem Zusammenhang erschließen...

  • Zauberwald meinte ja, dass sie zusätzlich vor der Fahrt noch einmal anruft.

    Nein, sie sagte, dass der Arzt gesagt hat, man solle Bescheid geben bevor man wiederkommt/losfährt und das ist wohl logisch.
    Wann man das macht, ist doch völlig egal.

  • man sagt nur Bescheid, weil es im Schulsystem nicht anders geht und weil es zum guten Ton gehört. Es ist aber keine Pflicht und wenn mein Mann zu seinem Büro zum Arbeiten fährt, wo er einen eigenen Schreibtisch hat, müsste er nicht Bescheid sagen, ob rechtlich oder moralisch.
    (Dass man das in der Regel macht, ist klar, aber die Schulsekretärin, die einen fast vom Schulgelände selbst schubst, weil man ja krankgeschrieben ist, mmm...)

  • Nein, sie sagte, dass der Arzt gesagt hat, man solle Bescheid geben bevor man wiederkommt/losfährt und das ist wohl logisch.
    Wann man das macht, ist doch völlig egal.

    Ich habe es so verstanden, dass er meint, ich sei nicht versichert, wenn ich mich einfach auf den Weg begebe ohne Ankündigung. Dass man das vorher kommuniziert, ist ihm vermutlich nicht bewusst.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Naja, Ärzte sind ja auch keine Juristen. Man darf natürlich auch vorzeitig wiederkommen und ist versichert, entweder über die Unfallfürsorge als Beamter oder gesetzlich unfallversichert als Angestellter. Ein Anruf ist dafür nicht nötig.

    Auch wenn man offiziell krankgeschrieben ist? Wo steht das?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Ein Schüler kommt trotz Krankschreibung in die Schule; dort fällt er auf der Treppe und bricht sich ein Bein.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähig und schulunfähig.

  • Warum sollte es nicht für Beamten gelten? Wenn es nicht explizit woanders anders formuliert ist, dann gibt es keinen Grund, das anzunehmen.

    Ich habe schon ‚trotz Krankschreibung‘ gearbeitet. Ich bin nicht bei jedem Mal stolz darauf, aber es hat keiner was gesagt. Oder beim letzten Mal wurde die AU vernichtet (weil ich dann eh nur einen Tag gefehlt hatte.

  • Warum sollte es nicht für Beamten gelten? Wenn es nicht explizit woanders anders formuliert ist, dann gibt es keinen Grund, das anzunehmen.

    Ich habe schon ‚trotz Krankschreibung‘ gearbeitet. Ich bin nicht bei jedem Mal stolz darauf, aber es hat keiner was gesagt. Oder beim letzten Mal wurde die AU vernichtet (weil ich dann eh nur einen Tag gefehlt hatte.

    Es ist keineswegs so, dass man sich darauf verlassen kann, dass alles auch Beamte genauso gilt. Letztlich gilt es erstmal nicht für Beamte und es muss dann Seitens des Dienstherrn so geregelt werden, dass es auch für Beamte gilt und nicht andersrum.

    Unter dem von dir geposteten Link sind auch noch andere Dinge genannt worden, die hier eine Rolle spielen könnnen.

    Der AN sollte seine Arbeit nicht aufnehmen, wenn dieses seine Genesung gefährdet.

    Wenn der AG zulässt, dass der AN seine Arbeit aufnimmt, obwohl er nicht wieder gesund ist, verletzt er seine Fürsorgepflicht und macht sich ggf. sogar Schadensersatzpflichtig.

    Nach deinem Link ist der AG sogar verpflichtet zu prüfen, ob der AN wirklich wieder einsatzfähig ist, wenn es Anzeichen gibt, dass das nicht der Fall ist. Ggf. müsste er aus Fürsorgepflicht den Betriebsarzt (oder bei Beamten den Amtsarzt) einschalten.

    Wenn das also die aktuelle Rechtslage für Beamte darstellt, wäre es aus meiner Sicht ein halbkrank zu Arbeit klar verboten.

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