Der Begriff ist offen gehalten, weil er von der Schulgemeinschaft selbst mit Inhalt gefüllt werden muss. Die Schule organisiert dies selbstständig (§3 Abs. 1). Die Versteifung auf Unterricht wird dem Sinne des Schulgesetzes NRW aber mMn nicht gerecht, was man z.B. an der Existenz des Erlasses zu Schüler*innen-Wettbewerben oder der Pflicht zur Teilnahme an Klassenfahrten erkennen kann - klar führt das zu Unterricht hin oder entwickelt sich aus Unterricht, aber es ist eben mehr als Unterricht. Im Lehrplan Sachunterricht (S. 180) habe ich noch eine mMn passende Formulierung zum Thema Gestaltungsfreiräume gefunden:
"Der vorliegende Lehrplan ist so gestaltet, dass er Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und die Beachtung aktueller Entwicklungen lässt. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen."
Deine im zweiten Teil benannten Beispiele sind gute Beispiele für das Schulleben. Du hast Recht, dass nichts davon passieren muss, aber etwas muss passieren (Gestaltungspflicht). Du kannst diese Formen des Schullebens nicht komplett streichen - weder als Schule noch in der persönlichen Arbeitszeit. Die Auswahl und Verteilung der Arbeit regelt die Schulgemeinschaft in Eigenverantwortung, so hat man Einfluss auf die Gestaltung und hat aber eben auch die Pflicht, sich in den von der Schulgemeinschaft beschlossenen Veranstaltungen zu engagieren. Es muss passieren, was die Schulgemeinschaft und die Schulleitung im Rahmen ihrer rechtlich gegebenen Kraft bestimmt.
Richtig, der Begriff muss selbst mit Inhalt gefüllt werden. Ob dabei am Ende 2 oder 20 Veranstaltungen, Projekte, etc. stehen, ist aber nirgends festgelegt. Dies ist ein klassischer Bereich, wo "das obere Drittel" mit wildem Aktionismus Mehrarbeit generiert und das "untere Drittel" leider damit leben muss, dass die indifferente (aber oft genug ebenfalls im Nachgang motzende) Mitte nicht genug Schneid hat, sich in entsprechenden Abstimmungen auch gegen Schulleitungswünsche ablehnend zu positionieren. Du hast leider Recht, dass sich daraus letztlich auch eine Verpflichtung für diejenigen ergibt, die dagegen gestimmt haben - das wäre alles auch noch halbwegs hinnehmbar, wenn eine korrekte Arbeitszeiterfassung ergäbe, dass für den ganzen Kram auch tatsächlich noch Zeit übrig und die Regelarbeitszeit nicht ausgeschöpft ist. Solange das aber nicht der Fall ist, finde ich jede Art minimierten Engagements komplett legitim. Anständigerweise sollten den ganzen Wumms primär diejenigen wuppen, die ihn auch haben wollten!
Die von dir angesprochene Gestaltungspflicht bezieht sich im genannten Kontext konkret auf einen Fachlehrplan, insofern sehe ich den Zusammenhang zum allgemeinen Schulleben nicht so ganz. Dass Lehrpläne individuell im Rahmen des Unterrichts auszugestaltene Freiräume lassen, ist für mich eine komplett andere Thematik und natürlich auch sinnvoll. Dabei geht es um die Ausgestaltung ohnehin veranschlagter Deputatsstunden und nicht darum, ob meine Schulleitung implizit erwartet, dass ich zu Theatervorstellungen oder Weihnachtskonzerten erscheine oder wie aufwändig das Schulfest gestaltet ist.
Zum Thema Wettbewerbe (weil du es explizit ansprichst) lese ich im Erlass übrigens einen Haufen "kann" und "sollte", keine explizite Verpflichtung. Zudem steht dort, Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung auf Wettbewerbe "sind schulische Veranstaltungen, die von Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen ihrer jeweiligen Unterrichtsverpflichtung durchgeführt werden". Dagegen spricht nichts, wohl aber gegen die weitverbreitete Praxis, das irgendwie als freiwilliges AG-Angebot oder sonstwie nebenbei laufen zu lassen. Und auch hier sind wir damit wieder beim Thema Arbeitszeit.
Ich bleibe dabei, bevor man Kollegen mangelndes Engagement vorwirft, muss man erst einmal professionell erheben und nachweisen, dass sie ihre Arbeitsstunden nicht ausfüllen. Ohne diese Basis gibt es gar keine objektive Grundlage für berechtigte Kritik.