Lohnt sich Anstrengung als verbeamteter Lehrer?

  • Dass Schüler:innen gar nicht da sind, gibt es an Grundschulen nicht.

    Man erteilt immer 28 Stunden Unterricht und alles andere kommt hinzu, in der Regel ohne Entlastungsstunden.

    Je nach Jahrgang schiebt man die Sachen, die ein wenig flexibler sind, um die fixen Aufgaben herum, so wie Seph es auch beschreibt.

    Das führt aber dazu, dass es weder Spitze noch Tal gibt.

  • Dem kann ich offen gestanden nicht folgen. Ja, es gibt bei uns Belastungsspitzen, die liegen im gymnasialen Bereich v.a. in der Abiturzeit.

    Zum Teil. Ich hatte in meiner Karriere regelmäßig 6 bis 7 Korrekturkurse; wenn Oberstufenkurse dabei sind, ist man selbst nicht Herr der Terminsetzung. Da kann die Zeit Mitte November bis zu den Weihnachtsferien sowie im Mai, wenn man daneben noch in irgendeiner Form im Abitur eingesetzt ist, extrem fordernd sein.

    Ich bin von Haus aus kein Typ, der viel auf eine besinnliche Vorweihnachtszeit gibt, aber ich hatte in meinen Berufsjahren leider selten überhaupt die Gelegenheit, in dieser Phase des Jahres zur Besinnung zu kommen...:sterne:

  • Wer behauptet er würde als Lehrer 70 Stunden arbeiten, hat doch den Schuss nicht gehört.


    Ich glaube, wenn jemand sagt, dass es ab und zu mal 50 sind. Aber 70?! 10 Stunden täglich 7 Tage die Woche? Da läuft was massiv falsch. Massiv!

  • 70 kann mein Körper gar nicht und zieht die Notbremse 🙈


    Es stimmt aber, dass man die in Klausurphasen vermutlich durchaus schaffen KÖNNTE, wenn man den Anspruch hätte, alles superschnell zurückzugeben. Am Vorabi habe ich vor 2 Jahren mal 48 Stunden rumkorrigiert (danach aufgehört, das Elend zu erfassen). Das, plus normales Wochenpensum, könnte sich schon auf 70 Stunden hochaddieren, wenn man innerhalb von 14 Tagen zurückgeben möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte man das denn wollen?

    Irgendwie halten sich diese "14 Tage" als Gerücht. Mir wurde das auch schon mehrmals erzählt.


    Richtig ist:

    Schriftliche Klassenarbeiten sind, soweit möglich, gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen, vorher rechtzeitig anzukündigen, in einem Zeitraum von maximal drei Wochen zu korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen. Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden. Klassenarbeiten dürfen nicht am Nachmittag geschrieben werden.

    Und auch da steht immerhin "soweit möglich", was man sicherlich auch auf den Zeitraum beziehen kann.

  • Das Hauptproblem bei der Messung der Lehrerarbeitszeit besteht darin, welche Tätigkeiten als Arbeit gerechnet werden.
    Unterrichtsvorbereitung zählt ja per definitionem zur Arbeitszeit.
    Doch gehört dazu auch, wenn ich nachts zwischen 2 und 3 Uhr darüber nachdenke, wie ich auf die Provokation von Jeanette-Marie vom Vortag reagieren soll - und welche Maßnahmen am effektivsten dazu führen, dass der nächste Vormittag konfliktfrei über die Bühne geht?

    Ich gebe zu, dass dies kein Problem ist, das SEK-II-KuK besonders tangiert. An der Werkrealschule mit Schulpflicht und wenig Möglichkeiten, solche Problemfälle "nach unten durchzureichen" durchaus. Nimmst du diese Schüler mehrfach - und das in Wochen, in denen du noch eine Literaturarbeit vorbereiten musst, bei der die Schüler aus 10 Büchern ihre Titel wählen dürfen - und alle 10 vertreten sind - dann sind 70 Stunden ein frommer Wunsch - weil der reguläre Betrieb parallel weiterläuft. Da macht man nix falsch. Das ist dann so.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Doch gehört dazu auch, wenn ich nachts zwischen 2 und 3 Uhr darüber nachdenke, wie ich auf die Provokation von Jeanette-Marie vom Vortag reagieren soll - und welche Maßnahmen am effektivsten dazu führen, dass der nächste Vormittag konfliktfrei über die Bühne geht?

    Wie ist das denn bei anderen Berufstätigen, die Probleme haben, sich von ihrer Arbeit abzugrenzen?

    Wenn der Bankberater sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr angesichts der geänderten Zinslage überlegt, was er seinen Kunden noch raten soll.

    Wenn der Anwalt sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr überlegt, wie er mit einem besonders kniffligen Fall umgehen soll.

    Wenn die Kassiererin sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr überlegt, wie sie während der Pandemie mit Kunden umgehen soll, die keine Maske tragen.

    Wenn der Dezernent sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr wie er mit einer Schule mit besonders schwieriger SL umgehen soll?


    Ja, das sind Probleme bei der Arbeitszeiterfassung. Aber keine Probleme, die nur Lehrer betreffen. Wir müssen wirklich, wirklich aufhören so zu tun als wäre unser Beruf so sehr anders als alles andere, was es gibt. Er ist es nicht. Es ist ein Beruf. Wir sind Profis. Wir bekommen einen Betrag X für eine Arbeitszeit Y. Ja, wir arbeiten nicht mit Akten oder produzieren Gegenstände, wir unterrichten junge Menschen. Ärztre pflegen kranke Menschen, Psychothearapeuten behandeln Menschen, so viele andere Berufe behandeln Menschen und würden niemals in Frage stellen, dass sie klare Arbeitszeiten haben.

  • Irgendwie halten sich diese "14 Tage" als Gerücht. Mir wurde das auch schon mehrmals erzählt.


    Richtig ist:

    Und auch da steht immerhin "soweit möglich", was man sicherlich auch auf den Zeitraum beziehen kann.

    Richtig, ich habe das jahrelang fälschlicherweise für den grundsätzlich einzuhaltenden Zeitkorridor gehalten.

  • Aber keine Probleme, die nur Lehrer betreffen. Wir müssen wirklich, wirklich aufhören so zu tun als wäre unser Beruf so sehr anders als alles andere, was es gibt. Er ist es nicht. Es ist ein Beruf. Wir sind Profis. Wir bekommen einen Betrag X für eine Arbeitszeit Y. Ja, wir arbeiten nicht mit Akten oder produzieren Gegenstände, wir unterrichten junge Menschen.

    Nun - ich kenne "both worlds" und kann dir sagen: "Doch. Es gibt gravierende Unterschiede." Die Schlagzahl, mit der du zwischenmenschlichen Konflikten ausgesetzt bist, ist mit anderen Berufsgruppen nicht vergleichbar - oder wird dort besser honoriert.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Wer behauptet er würde als Lehrer 70 Stunden arbeiten, hat doch den Schuss nicht gehört.


    Ich glaube, wenn jemand sagt, dass es ab und zu mal 50 sind. Aber 70?! 10 Stunden täglich 7 Tage die Woche? Da läuft was massiv falsch. Massiv!

    Hatte ich bisher noch nie. Wüsste gar nicht was in der Zeit alles machen sollte. Selbst als Ingenieur war es nie soviel.

  • Das will ich ja gar nicht leugnen. Aber das heißt doch nicht, dass man die Arbeitszeit nicht erfassen kann?

    EDIT: Und was heißt in diesem Kontext eigentlich "both worlds"? Ich habe exepmlarisch vier verschiedene Berufe aufgezählt. Du kennst sie alle aus eigener Erfahrung?

  • Das will ich ja gar nicht leugnen. Aber das heißt doch nicht, dass man die Arbeitszeit nicht erfassen kann?

    EDIT: Und was heißt in diesem Kontext eigentlich "both worlds"? Ich habe exepmlarisch vier verschiedene Berufe aufgezählt. Du kennst sie alle aus eigener Erfahrung?

    Nun - die angesprochenen nicht. Aber die Überlegungen der Kassiererin, die sich Gedanken über Maske tragende Kunden macht, halte ich für singulär. Auch die des Bankangestellten. der mit Sicherheit keine schlaflosen Nächte wegen der Zinsentwicklung hat - höchstens wegen der allgemeinen Entwicklung seines Berufsbildes und der Aussichten, den Job zu behalten. Hier haben Beamte zugegebenermaßen weniger "Wachphasen" - die ich jedoch nicht der Arbeitszeit zurechnen will, die dem AG zu Gute kommt.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
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  • Jepp es gibt keine verbindliche Frist für die Korrekturen.


    https://www.schulleiter.de/rec…ckgegeben-werden-muessen/

    Ich weise einfach mal darauf hin, dass die Autoren des Artikels dort von falschen Voraussetzungen ausgehen. Der Passus


    Frage: Müssen sich Lehrer immer an diese Fristen halten?

    Antwort: Nein. Bei den jeweils geltenden Vorgaben in den einzelnen Bundesländern handelt es sich durchgehend um sogenannte Kann-Bestimmungen

    auf den sie sich bei der steilen These, es gäbe keine rechtlichen Regelungen rund um die Korrekturfristen, stützen, ist schlicht nicht zu halten. Ich gehe jetzt hier nicht alle Bundesländer durch, daher nur mal exemplarisch für unsere beiden (Hervorhebungen durch mich):

    Zitat von Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen (NDS)

    6. Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten.

    Zitat von Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (Hessen)

    (2) Korrektur, Bewertung und Rückgabe einer schriftlichen Arbeit haben so rasch wie möglich, in der Regel jedoch spätestens nach drei Unterrichtswochen, zu erfolgen.

    Sowohl die Soll-Bestimmung als auch die Formulierung "in der Regel" binden stärker als eine reine "Kann"-Bestimmung und rechtfertigen Abweichungen hiervon nur im (begründeten) Ausnahmefall. Das sind insbesondere unvorhergesehene Ereignisse wie eine Erkrankung der Lehrkraft.


    PS: Ich bin mir vergleichsweise sicher, dass wir ähnliche Regelungen, die über eine reine "Kann"-Bestimmung hinausgehen, auch in den meisten anderen Bundesländern finden werden.

    • Offizieller Beitrag

    Für NRW verweise ich für die Sekundarstufe I auf VV 6.1.2 der APO SI. Dort heißt es:

    6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.


    Quelle: BASS 2023/2024 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)


    In der Sek II ist in der Tat keine Frist genannt. Angesichts der für das zweite Halbjahr feststehenden Termine (Zentrale Klausur am Ende der EPh sowie Klausuren unter Abiturbedingungen und die Abiturklausuren an sich) sind diese Fristen gleichsam indirekt vorgegeben (Zeugniskonferenzen, Zweitkorrektur, Festsetzung der Endnoten im Abitur). Da man da priorisieren muss, wäre eine pauschale Frist von zwei oder drei Wochen de facto nicht einzuhalten.

  • PS: Ich bin mir vergleichsweise sicher, dass wir ähnliche Regelungen, die über eine reine "Kann"-Bestimmung hinausgehen, auch in den meisten anderen Bundesländern finden werden.

    Ja, für SH gilt:

    Die Korrekturzeit von Klassenarbeiten beträgt nicht mehr als vier Unterrichtswochen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters. Wird eine weitere Klassenarbeit in dem jeweiligen Fach geschrieben, so muss die Klassenarbeit korrigiert, zurückgegeben und besprochen sein, bevor die weitere Klassenarbeit in der Regel nicht vor einer Frist von zwei Wochen geschrieben wird.

  • Aber die Überlegungen der Kassiererin, die sich Gedanken über Maske tragende Kunden macht, halte ich für singulär. Auch die des Bankangestellten. der mit Sicherheit keine schlaflosen Nächte wegen der Zinsentwicklung hat - höchstens wegen der allgemeinen Entwicklung seines Berufsbildes und der Aussichten, den Job zu behalten.

    Ja, meinetwegen. Aber es geht ja generell darum, dass es eben Arbeitszeit gibt, die erfasst werden kann und bezahlt wird, und Privatleben. Und dass man mal während seines Privatlebens auch über berufliche Dinge nachdenkt, kann eben in allen möglichen Jobs vorkommen. Es ist auch eine Frage der Resilienz, hier Grenzen zu ziehen und dies eben nicht ständig nachts zwischen 2 und 3 Uhr zu machen, wenn man eigentlich schlafen will. Wenn man hingegen Nachtmensch ist und halt zwischen 2 und 3 Uhr auch mal Unterricht vorbereitet oder korrigiert, ist das etwas anderes. Dann ist es klar definierte Arbeitszeit.

    Die Betonung liegt hier übrigens auf "ständig". Wenn ich ständig nachts wach liege und über Schüler nachgrüble, hab ich vermutlich andere Probleme als exakte Arbeitszeiterfassung. Wenn das gelegentlich mal passiert, spielt es für korrekte Arbeitszeiterfassung keine Rolle, da man ja vielleicht auch in den 90 Minuten Freitstunden nicht durchgehend korrigiert hat, sondern auch mal kurz geplaudert hat. Das gleicht sich dann irgendwie schon im Großen und Ganzen aus.

  • An der Werkrealschule mit Schulpflicht und wenig Möglichkeiten, solche Problemfälle "nach unten durchzureichen" durchaus.

    Auch aus den Werkrealschulen wechseln genug SuS an die SBBZ.

    du noch eine Literaturarbeit vorbereiten musst, bei der die Schüler aus 10 Büchern ihre Titel wählen dürfen - und alle 10 vertreten sind

    Warum macht man das? Man kann doch auch eine Literaturarbeit über ein, zwei oder drei Bücher schreiben?

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