Ja, das stimmt natürlich. Und es ist mit Sicherheit nicht so, dass an den Waldorfschulen nicht sinnvoll gelernt werden kann. Wir hatten inzwischen einige Kids, die spätestens zum Übergang in die Sek II ins staatliche System zu uns wechselten und durchaus brauchbare Grundkenntnisse mitbrachten.
Beiträge von Seph
-
-
Sorry, aber das ist Humbug. Kritik an an Waldorfschulen in allen Ehren aber gegen Unfug wehre ich mich.
Das mag in der Übertreibung Humbug sein, dennoch muss ganz klar darauf hingewiesen werden, dass eine Gymnasiallehrkraft mit Mathematik sicher auch im staatlichen System gut unterkäme und dabei spürbar mehr verdienen würde. Und dass Waldorfschulen ein eher spezielles Klientel bedienen, ist auch kein Geheimnis. Den Begriff des Schonraums finde ich hier sogar noch recht wertneutral.
-
Wow! Sag das mal dem Kollegen mit 3 Kindern im Angestelltenverhältnis 😉
Was soll mir das jetzt sagen? Ja, es gibt Unterschiede zwischen der Entlohnung von erbrachter Arbeit bei Angestellten und von Alimentation bei Beamten. Das ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Aussage.
-
Was meinst du mit "für sich hat"?
Damit ist gemeint, dass die Kinder noch immer mehr Kosten verursachen, als durch die Familienzuschläge kompensiert werden. Der Beamte ohne Kinder hat daher noch immer einen höheren finanziellen Spielraum als der Beamte mit Kindern.
Klar, Kinder kosten Geld. Aber in keiner anderen Branche außerhalb des Beamtentums sind Gehälter ausschließlich aufgrund des Vorhandenenseins von Kindern derart entkoppelt. I.d.R. wird man für seine Tätigkeit und Qualifikation bezahlt.
Das ist eine korrekte Wiedergabe des Unterschieds von Entlohnung und Alimentation. Im Übrigen gibt es auch in anderen Branchen durchaus Benefits für Mitarbeitende mit Kindern. Die fallen freilich nicht so hoch aus wie die Familienzuschläge in NRW, können aber die Familienzuschläge in anderen Bundesländern durchaus übertreffen (z.B. Finanzierung der Kita-Beiträge).
-
Nein tatsächlich ist das ja nicht die erste Beurteilung der SL gegenüber der Lehrkraft und alle bisherigen rangierten im selben (guten!) Punktbereich. Wir haben ein formalisiertes Beurteilungssystem mit entsprechenden Abschnitten. Allerdings wird der Unterricht extrem hoch gewichtet und kann hier entsprechend großzügig oder eben weniger großzügig bepunktet werden.
Und es kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die hohe Konzentration auf zig Projekte der Unterricht vielleicht wirklich nicht optimal lief und die Beurteilung der Unterrichtsbesuche auch wirklich zum gezeigten Unterricht passte?
-
Kollegin (A13) bewirbt sich auf A15 Stelle an einer anderen Schule. Sie unterrichtet zwei Mangelfächer bei denen seit mehreren Jahren
bereits Zwangsabordnungen ins Haus stehen, ist also für die SL unverzichtbar. Auch sonst wuppt die Frau viele Projekte und hält den Laden ziemlich am laufen. Sie ist quasi das Rückgrat der Schule und arbeitet faktisch für 3.Mal als kurzer Perspektivwechsel aus Leitungssicht und ohne die konkrete Kollegin zu kennen: wir haben auch eine Lehrkraft, die ständig neue Projekte anschiebt, sich an vielen Stellen mit einbringt (bzw. das versucht und initiiert), bei der aber gleichzeitig der "normale" Fachunterricht sehr spürbar darunter leidet. Das ist auch fast zwangsläufig der Fall, wenn man "faktisch für 3 arbeitet". Es fehlt da am geeigneten Fokus auf zu priorisierende Tätigkeiten. Und genau das kann einen dann doch als eher ungeeignet erscheinen lassen für die Übernahme einer Koordination.
-
Und du willst mir erzählen, dass Amateurfußball kein Hoch-Risikosport ist für unsere Renten- und Pflegekasse?
Der DFB zählt etwa 2,4 Mio aktive Fußballer in den angeschlossenen Vereinen, da sind nicht unter dem Dach des DFB organisierte Spieler noch gar nicht mit drin. Der GDV spricht hier eher von 7,4 Mio Aktiven. Dass vor diesem Hintergrund etwa 1/3 der Sportverletzungen auf Fußball zurückgeht, dürfte wohl kaum überraschen. Darüber hinaus führen diese Verletzungen in den seltensten Fällen zur Invalidität.
-
Urteil: Eltern müssen die Rückfahrt ihres Kindes bezahlen, nachdem dieser wegen des Konsums von Wodka von einer Klassenfahrt ausgeschlossen worden war.
Probiert das gerne mal analog bei einem Sek II Schüler, der ein Bier getrunken hat, welches er sich in seiner nicht unmittelbar beaufsichtigten Zeit (die es bei Sek II Schülern problemlos geben darf) legal gekauft hat. Der Unterschied wird dann schnell deutlich werden.
-
Ich denke eher die unteren Stufen mussten abgeschnitten werden, wegen versch. Verfassungsklagen.
Das mag zusätzlich sein. Aber du siehst das in einigen Bundesländern wirklich, dass in den unteren Laufbahngruppen in niedrigeren Erfahrungsstufen gestartet wird als im höheren Dienst. Mir ist das neben NRW auch für NDS bekannt.
Andere Bundesländer (z.B. Hessen, aber auch Hamburg) starten halt einfach immer mit der Bezeichnung "1".
-
Das macht Sinn...
In gewisser Hinsicht schon. Zeiten des Studiums und Referendariats werden quasi auf die Erfahrungszeiten angerechnet, sodass A13er schon in höherer Erfahrungsstufe einsteigen. Früher war das ja indirekt an das Lebensalter gekoppelt. Auch hier erfolgte der Einstieg bereits in leicht fortgeschrittenem Alter im Vergleich zu anderen Laufbahngruppen.
-
Wobei die PVK bei mir jährlich die Beiträge anpasst. Sind aber bei mir oft nur geringe Änderungen.
Ich finde den von den Versicherern gewählten Begriff der "Beitragsanpassung" in dem Fall immer herrlich beschönigend. Um es ganz klar zu sagen: es geht dabei de facto ausschließlich um Erhöhungen.
-
Ich habe Interesse an dem Beruf als verbeamteter Lehrer in NRW. Kann mir jemand ganz transparent sagen wie viel er/sie netto rausbekommt und wie viel man für die PKV zahlt. Vor allem als Einsteiger in A13 Stufe 5 (vermute ich). Mir ist klar, dass sie Besoldungstabellen öffentlich einsehbar ist aber es ist nicht transparent was dann tatsächlich netto aufs Konto kommt in Anbetracht jeglicher Zuschläge und Abgaben.

Danke
Einfach mal auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/ die gewünschten Daten eingeben, auf "berechnen" klicken und fertig. Transparenter wird es nicht mehr.
-
Die Idee ist doch überhaupt nicht, das freizugeben, um "Schlimmeres zu verhindern". Und es geht auch nicht um "gönnen".
Es geht darum, dass man Regeln, die aufgestellt werden, auch durchsetzen können muss. Ansonsten macht man sich unglaubwürdig und es stehen plötzlich auch andere Regeln in Frage. Ein striktes Alkoholverbot ist wie oben beschrieben bei Sek II Schülern auf Fahrt schlicht nicht durchsetzbar. Andere Regeln sind es aber und die dürfen nicht dadurch aufgeweicht werden, dass bereits beim nicht haltbaren Alkoholverbot der Eindruck entsteht, die Regeln seien eher unverbindliche Orientierungsrahmen.
-
Ich finde auch die Vorstellung niedlich, dass man der coole Lehrer sein will, der "ein Glas Wein" erlaubt, und zwar aus reinem Bauchgefühl heraus genau 0,2l, nur damit man etwas nicht verboten hat. Und dann erwartet, dass Jugendliche deswegen keinen harten Alkohol mitbringen.
Das hat überhaupt nichts mit "cool" zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass die Durchsetzung eines strikten Alkoholverbots während einer Klassenfahrt mit Sek II Schülern ohnehin scheitern muss....schlicht schon deshalb, weil diese nicht mehr rund um die Uhr unter permanenter Beobachtung stehen müssen und sich selbst legal Alkohol kaufen können. Und andersherum ist es vollkommen weltfremd anzunehmen, ein Alkoholverbot halte die Schüler vom trinken ab.
Dass man so oder so nicht daneben steht und zusieht, wie sie sich besaufen und dass ein solches Verhalten Konsequenzen haben muss, ist uns hoffentlich allen klar. Das gilt aber völlig unabhängig davon, ob es ein striktes Alkoholverbot oder eine Freigabe unter strengen Maßstäben gibt.
-
Auf einer Schulfahrt ist Alkohol verboten. Da die Schüler keine 18 sind, gilt durchgängig deine Aufsichtspflicht und es ist nicht möglich, gewisse Zeiten als private Freizeit zu deklarieren, die ganze Veranstaltung ist durchgängig eine Schulfahrt. Die rechtliche Regelung des Landes ist irrelevant, für dich gelten die dienstrechtlichen Regelungen deines Bundeslandes.
Das stimmt für BW so pauschal nicht.
Das stimmt selbst für NDS nicht, in dem Moebius und ich arbeiten. Der entsprechende Runderlass "Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule" lässt explizit zu, dass bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule für Sek II Schüler über 16 Jahren Ausnahmen vom Verbot alkoholischer Getränke gemacht werden dürfen. Bedingung ist bei Teilnahme von Nichtvolljährigen die Zustimmung der Klassenelternschaften.
Zitat von RdErl. d. MK v. 7.12.2012 - 34-82 114/5 - VORIS 21069 -Im Einzelfall sind von dem Verbot alkoholischer Getränke nach Ziffer 1 Ausnahmen zulässig. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern ist nur zulässig bei Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs II, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unter Anlegung eines strengen Maßstabes kann von dem Verbot befreien
- die Schulleiterin oder der Schulleiter bei besonderen Gelegenheiten (z.B. Schulentlassungsfeiern, Jubiläen usw.) sowie
- die Aufsicht führende Lehrkraft bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. Wenn an der Schulveranstaltung minderjährige Schülerinnen und Schüler teilnehmen, ist die Zustimmung der jeweiligen Klassenelternschaften erforderlich.Insofern bleibt vor allem eines festzuhalten:
Was immer du persönlich für sinnvoll hältst oder nicht entbindet dich nicht von den dienstrechtlichen Folgen eines Verstoßes, wenn du SuS auch noch aktiv gestattest in deiner Gegenwart zu trinken, sind wir nicht mehr im Bereich von grober Fahrlässigkeit, sondern bei Vorsatz. Wenn nichts passiert, passiert nichts, wenn was passiert, wirst du für dieses Dienstvergehen ohne wenn und aber haften müssen.
Es läge schlicht kein Dienstvergehen vor, wenn man im Einklang mit den genannten schulrechtlichen Vorgaben eine Befreiung vom strikten Alkoholverbot auf einer Schulfahrt zulässt. Entscheidend ist dann vielmehr die Anlegung eines strengen Maßstabs. Natürlich wird man nicht tatenlos zusehen, wenn sie sich mit Spirituosen abfüllen oder ein "Eimersaufen" veranstalten. Den Konsum eines Bieres zuzulassen, ist aber sicher kein Dienstvergehen.
-
Was habt ihr für die Revision als Didaktische Leitung vorbereitet, und worauf wird besonders geachtet?
Bei mir ging es zwar auch um ein anderes Amt, aber dennoch kurz einige analoge Aspekte, die für das Gespräch eine große Rolle spielen dürften:
-> Kenntnis der Aufgaben der Didaktischen Leitung (siehe die von dir verlinkte Quelle)
-> Ideen zur Umsetzung dieser Aufgaben an der konkreten Schule (hier unbedingt vorher schon einmal mit SL und Dezernenten telefonieren und Rahmenbedingungen heraushören, unter denen die Schule arbeitet)
-> Rollenverständnis als Didaktische Leitung (Zusammenarbeit mit SL, Kommunikation mit Kollegium usw., Leitungshandeln ohne Weisungsbefugnis)
-> Hinreichende Rechtssicherheit in schulrechtlichen Aspekten, insbesondere den unmittelbar betroffenen Teilaspekten
-
Ich frage mich gerade, ob bei so einem Gespräch auch die Ursache der Krankheitstage mit rein spielt? Wenn sich jemand einen Arm oder ein Bein bricht und dann 10 Wochen am Stück krankgeschrieben ist, ist er ja locker über der Grenze von 30 Tagen und trotzdem ist davon auszugehen, dass nach der Abheilung in nächster Zukunft keine neuen Krankheitszeiten hinzu kommen werden.
Ja klar. Das BEM-Gespräch selbst wird natürlich dennoch angeboten, in einem solchen Fall aber vermutlich dann darauf verzichtet bzw. lässt sich dann ja schnell klären, wie der Maßnahmenplan zur Wiedereingliederung sinnvoll aussehen kann.
-
Herzlichen Glückwunsch und eine positive Rückmeldung, über die sich hier sicher viele freuen werden.
-
Wie ist das eigentlich bei euch, so in die Runde gefragt. Schafft euer PR es, Informationen einzuholen oder Probleme bei der SL anzusprechen, auch wenn er/sie persönlich findet, dass das kein Problem ist oder gar zufrieden mit der Situation ist?
Ja, das schon. Gleichzeitig vermischen sich bei wenigen Mitgliedern manchmal Eigeninteressen mit Aufgaben des Personalrats, was zu nicht ganz einfachen Konstellationen führt. Und zwischenzeitlich hatten wir den Eindruck, dass dabei eher ein Feindbild "Wir gegen die SL" aufgebaut wurde, anstatt im Sinne des NPersVG vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Das ist inzwischen aber wieder möglich, nachdem die Befindlichkeiten wieder auf Sachebene zurückgeholt werden konnten.
-
Das kann von ernstgemeinter Ermunterung über verzweifelte Suche nach Kandidaten bis hin zu vergiftetem Lob wirklich so ziemlich alles sein. Aber das kann man bestenfalls bei Kenntnis der beteiligten Personen beurteilen, im Forum leider eher nicht.
Werbung