Manchmal denke ich wer Schulminister oder Schulministerin ist kämmt sich irgendwann mit nem Hammer. 🤣
Es ist so widersprüchlich. Wenn wir die rechtlich uns zustehende Arbeitszeiterfassung verlangen, dann gibt es aber andere Drohungen. Und es ist ja so komplex 41 Stunden zu zählen. 🙈 Natürlich muss man sich mit allen Bundesländern einigen. Genauso, wie die Besoldung oder Schulformen einheitlich von allen Bundesländern gleich umgesetzt werden.
Wenn man sich nicht einigt, dann dürfen rechtliche Sachen nicht umgesetzt werden. Das ist verboten oder was?
Hoffentlich denkt Sie daran die Toilettengänge und Aufsichten von der Arbeitszeit abzuziehen. Und da alles so komplex ist sollte jede geleistete Arbeitsstunde für Sportlehrpersonen nur 15 Minuten zählen. 😆
Ich sage es hier gerne immer wieder: es gibt nichts und niemanden, der uns daran hindern würde, bereits jetzt die Arbeitszeit zu erfassen und diese Erfassung zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit zu nutzen. Diese Erfassung ist bezüglich der daraus abzuleitenden Maßnahmen genauso rechtssicher, wie eine eigentlich durch den Dienstherren anzuweisende Lösung für alle.
Die von vielen damit verbundene Hoffnung, daraus auf einmal zig auszahlbare Überstunden zu "generieren", muss ich aber leider enttäuschen. Die Anweisung wird - wie bisher auch - lauten, die zugewiesenen Aufgaben innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu schaffen und anzuzeigen, sollte dies nicht möglich sein. Das Instrument dafür gibt es ebenfalls bereits und nennt sich Überlastungsanzeige.
Im Falle tatsächlich bestehender systematischer Mehrbelastungen, die nicht zu umgehen sind, kann dennoch ein Anspruch auf Zeitausgleich oder Bezahlung entstehen. Und auch das gilt jetzt bereits auf Basis individueller Arbeitszeiterfassung, wie u.a. in einem Urteil hier in NDS deutlich wurde, in dem ein SL erfolgreich Mehrarbeitszeiten erstritten hatte...allerdings nur die, die nachvollziehbar von ihm erfasst wurden.