Teilzeit Lehrerin Grundschule Bayern

  • warum denn so angegriffen reagieren?
    Mit "ich habe gehört" kommt man tatsächlich nicht weiter, wenn man Ratschläge geben möchte. Da wäre eine Quellenangabe schon ganz sinnvoll.
    ...

    Naja, auf die Frage "ich habe gehört, stimmt das?" erwartet man normalerweise die Antwort "stimmt oder stimmt nicht, weil..." und nicht, dass es nicht zu wissen kein guter Rat sei.


    ...

    Ich wundere mich über die mehrfach genannte Unterhälftigkeit. Sie spielt für Steuer und Pension überhaupt keine Rolle. Da zählen nur die nackten Zahlen (Brutto, Summe aller Deputatstunden bis zum Ende)...

    Das war ja die Ausgangsfrage, ob dem so sei, ich habe davon aber auch noch nie gehört.

  • Ich finde unterhälftig auch gut: Durch den niedrigeren Steuersatz steigt der Stundenlohn einer Grundschullehrkraft, netto, bei fehlender Klassenführung schnell über den eines Studiendirektors in Vollzeit. Mindeststundenzahl ist in Bayern meines Wissens sechs. Weil Konferenzen und manche Besprechungen und Schulveranstaltungen Pflicht sind, Aufsichten wohl auch gemacht werden müssen, liegt das Optimum nach Steuern auf die Stunde gerechnet wahrscheinlich bei 10 bis 12 Stunden, schätze ich. Sobald eine Klassenführung, auch eine geteilte, dazukommt, und die kommt in Bayern zur Zeit ab 12 Stunden so sicher dazu wie der Schulrat zur unvorbereiteten Stunde, knickt der Stundenlohn ein.

    Rechnet sich die Pension für Vollzeit gegenüber Teilzeit nicht erst dann übermäßig, wenn man nach der Pensionierung auch länger als seine Dienstzeit lebt, also bei 40 Dienstjahren mindestens 107 oder so wird? Dem Gefühl nach, ich hab das noch nicht genau durchdacht.

    Ja. Das Gefühl, das hatte ich bei vielen Beiträgen hier im Verdacht, dabei sind die Fakten klar, nur wer denkt als junger Mensch an die Pension? Es wird übrigens mit dem Durchschnittsalter bei Tod gerechnet, dass liegt bei Anfang 80 und nicht bei 107.

    Und selbstverständlich lebt der Partner mindestens genauso lang wie man selbst und bleibt immer treu. Wozu braucht man eine eigene Pension?

    Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen, die so denken, einen guten Ehevertrag haben, meine Schwester erhält als Ausgleich seit ihrer Heirat vor über 20 Jahren jeden Monat 200 Euro als Ausgleich für teilweise Teilzeit gut angelegt für ihre Rente. So etwas lässt sich nur frisch verliebt vereinbaren. Wenn beide gemeinsam glücklich alt werden, freuen sich beide darüber, sonst hat sie Ausgleich für ihre geringere Rente.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Naja, auf die Frage "ich habe gehört, stimmt das?" erwartet man normalerweise die Antwort "stimmt oder stimmt nicht, weil..." und nicht, dass es nicht zu wissen kein guter Rat sei.


    Das war ja die Ausgangsfrage, ob dem so sei, ich habe davon aber auch noch nie gehört.

    Es wurde von mehreren Kolleginnen genannt und nicht nur vom TE. Das hat mich überrascht.

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  • Rechnet sich die Pension für Vollzeit gegenüber Teilzeit nicht erst dann übermäßig, wenn man nach der Pensionierung auch länger als seine Dienstzeit lebt, also bei 40 Dienstjahren mindestens 107 oder so wird? Dem Gefühl nach, ich hab das noch nicht genau durchdacht.

    Dieser Satz macht aus keinem Blickwinkel sinn.

  • Dieser Satz macht aus keinem Blickwinkel sinn.

    Mein Gefühl sagt mir wohl: Irgendwann würde der Stundenlohn durch die lange Pension im Verhältnis zur Dienstzeit so gut, dass ich Vollzeit arbeiten würde. Ob das nach 40 Jahren Pension ist, oder schon nach 20 oder 30 Jahren, oder nach 60 Jahren, also mit 127, müsste man mal genauer überschlagen. Für 100 Euro pro Stunde, netto, würde ich wahrscheinlich Vollzeit arbeiten, vielleicht schon für 80 Euro. Für 50 Euro noch nicht, aber vielleicht etwas mehr als jetzt. Ganz grob überschlagen werde ich bei einem Nettostundenlohn von ca. 40 Euro liegen, wenn ich 80 Jahre alt werde, und 50 Euro, wenn ich 95 Jahre alt werde. Nach jetziger Kaufkraft. Wenn ich nichts Wichtiges übersehen habe.

  • Mein Gefühl sagt mir wohl: Irgendwann würde der Stundenlohn durch die lange Pension im Verhältnis zur Dienstzeit so gut, dass ich Vollzeit arbeiten würde. Ob das nach 40 Jahren Pension ist, oder schon nach 20 oder 30 Jahren, oder nach 60 Jahren, also mit 127, müsste man mal genauer überschlagen. Für 100 Euro pro Stunde, netto, würde ich wahrscheinlich Vollzeit arbeiten, vielleicht schon für 80 Euro. Für 50 Euro noch nicht, aber vielleicht etwas mehr als jetzt. Ganz grob überschlagen werde ich bei einem Nettostundenlohn von ca. 40 Euro liegen, wenn ich 80 Jahre alt werde, und 50 Euro, wenn ich 95 Jahre alt werde. Nach jetziger Kaufkraft. Wenn ich nichts Wichtiges übersehen habe.

    Hä?

    Alles, was mit Pension zu tun hat, ist eine Wette auf Dein Alter. Manche erreichen sie gar nicht, manche werden 100. viele liegen dazwischen. Man muss mit der Entscheidung leben, wenn man fürs Alter nicht vorgesorgt hat.

  • Mein Gefühl sagt mir wohl: Irgendwann würde der Stundenlohn durch die lange Pension im Verhältnis zur Dienstzeit so gut, dass ich Vollzeit arbeiten würde. Ob das nach 40 Jahren Pension ist, oder schon nach 20 oder 30 Jahren, oder nach 60 Jahren, also mit 127, müsste man mal genauer überschlagen. Für 100 Euro pro Stunde, netto, würde ich wahrscheinlich Vollzeit arbeiten, vielleicht schon für 80 Euro. Für 50 Euro noch nicht, aber vielleicht etwas mehr als jetzt. Ganz grob überschlagen werde ich bei einem Nettostundenlohn von ca. 40 Euro liegen, wenn ich 80 Jahre alt werde, und 50 Euro, wenn ich 95 Jahre alt werde. Nach jetziger Kaufkraft. Wenn ich nichts Wichtiges übersehen habe.

    Man wird also älter, wenn man vorher in Teilzeit gearbeitet hat und deswegen bekommt man mehr Pension in Summe?

    Was hat denn der Stundenlohn im Arbeitsleben mit der Pension zutun? Das macht alles keinen Sinn

  • ...weil? Wenn dein Mann für dich genauso vorsorgt, wie für sich selbst und die Vorsorge auch bei potentieller Trennung noch greifen wird, sollte dein Deputat doch zweitrangig sein.

    Die Vorsorge greift doch automatisch, weil die in der Ehe erworbenen Renten-/Pensionsansprüche bei einer Scheidung doch sowieso geteilt werden?

    Und der Zugewinn in der Ehe auch, also wenn der Mann bspw. nur auf seinen Namen in einen ETF investiert, ist das doch auch der Zugewinn in der Ehe und muss geteilt werden. Genauso wie bspw. das Tilgen eines Kredits sich positiv auswirkt, falls dann eine Immobilie wieder veräußert wird. Das erhöht doch auch den Zugewinn.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Die Vorsorge greift doch automatisch, weil die in der Ehe erworbenen Renten-/Pensionsansprüche bei einer Scheidung doch sowieso geteilt werden?


    Und der Zugewinn in der Ehe auch, also wenn der Mann bspw. nur auf seinen Namen in einen ETF investiert, ist das doch auch der Zugewinn in der Ehe und muss geteilt werden. Genauso wie bspw. das Tilgen eines Kredits sich positiv auswirkt, falls dann eine Immobilie wieder veräußert wird. Das erhöht doch auch den Zugewinn.

    Es geht vermutlich viel mehr um die Altersvorsorge außerhalb der 1. Säule. Die werden nämlich nicht zwingend aufgeteilt...insbesondere, wenn sie plötzlich nicht mehr auffindbar sind.

  • Man wird also älter, wenn man vorher in Teilzeit gearbeitet hat und deswegen bekommt man mehr Pension in Summe?

    Was hat denn der Stundenlohn im Arbeitsleben mit der Pension zutun? Das macht alles keinen Sinn

    Als Beispiel mit runden Zahlen, um leichter rechnen zu können: Ich erhalte als Lehrer in 40 Dienstjahren Vollzeit netto 2.100.000 Euro Bezüge und arbeite 70.000 Stunden. Das macht einen Stundenlohn von 30 Euro, und dabei bleibt es, wenn ich an meiner Abschiedsfeier versterbe.

    Wenn ich weiterlebe, sind mit 80 Jahren, nach 13 Jahren Pension, 500.000 Euro dazugekommen. Da ich noch immer 70.000 Stunden gearbeitet habe, beträgt mein Stundenlohn jetzt 37 Euro.

    Nach 40 Jahren Pension wären gut 1.500.000 Euro seit meiner Pensionierung dazugekommen. Der Stundenlohn würde auf über 50 Euro wachsen und langsam interessant werden. Da ich dafür aber 107 Jahre alt werden müsste und wahrscheinlich nicht mehr lebe, kann ich schon heute getrost abwinken, meine Stundenzahl zu erhöhen.

    In Summe bekommt man mit Vollzeit immer mehr Pension als mit Teilzeit, ab dem ersten Monat. Anderes habe ich auch nicht behauptet, auch nicht, dass man nach Teilzeit älter wird als nach Vollzeit.

    Auch richtig: Wenn ich auf eine höhere Pension angewiesen wäre, müsste ich mit meiner Stundenzahl hochgehen. Ich könnte nicht so einfach sagen, erst ab einem Stundenlohn von 50 Euro (mit erwartbarer Pension und erwartbarem Alter) meine Stundenzahl erhöhen zu wollen.

  • Hier geht es doch nicht um fiktive Stundenlöhne, sondern um die Frage, ob man später mal von der Pension leben kann, wenn ma länger in Teilzeit gearbeitet hat.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Und der Zugewinn in der Ehe auch, also wenn der Mann bspw. nur auf seinen Namen in einen ETF investiert, ist das doch auch der Zugewinn in der Ehe und muss geteilt werden.

    Der Fall ist jetzt nicht so sehr selten, dass diese Vermögenswerte verschwinden, bevor sie aufgeteilt werden können. .

    Deswegen mein Credo: Ich sorge selbst für mich vor.

  • Hier geht es doch nicht um fiktive Stundenlöhne, sondern um die Frage, ob man später mal von der Pension leben kann, wenn ma länger in Teilzeit gearbeitet hat.

    Aber ja, wir sind doch Beamte, da gibt es immer die Mindestpension von 35% des ruhegehaltfähigen Vollzeitgehaltes! Das liegt deutlich über dem Bürgergeld, und man kann davon leben.

  • Aber ja, wir sind doch Beamte, da gibt es immer die Mindestpension von 35% des ruhegehaltfähigen Vollzeitgehaltes! Das liegt deutlich über dem Bürgergeld, und man kann davon leben.

    Naja, ich nicht, müsste in die Pampa ziehen und mich extrem einschränken. Möchte ich nicht. Dann hätte ich nicht studieren müssen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Der Fall ist jetzt nicht so sehr selten, dass diese Vermögenswerte verschwinden, bevor sie aufgeteilt werden können. .

    Deswegen mein Credo: Ich sorge selbst für mich vor.

    Das halte ich für kriminelles Handeln (also das Verschwindenlassen von Vermögen, natürlich nicht die Vorsorge).

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Keine Ahnung, ich bin eher so ein Mensch wo kein Vermögen hat. Was passiert, wenn das Haus ihm gehört und andere Wertgegenstände, Fahrzeuge etc.? Und verheiratet ist ja auch nicht jeder.

    Wenn man das Haus in der Ehe - diese vorausgesetzt - erworben hat, dann ist das ja nicht "ihm seins".

    edit: Natürlich ist es im anderen Fall gefährlich, ihn/sie zu heiraten, der/die viel Geld von vorher mitbringt und dann sich darauf zu verlassen und sich selbst beruflich darauf auszuruhen. Ohne Ehe natürlich auch.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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    Einmal editiert, zuletzt von Finnegans Wake (11. Dezember 2025 22:13)

  • Das halte ich für kriminelles Handeln (also das Verschwindenlassen von Vermögen, natürlich nicht die Vorsorge).

    Ja, die Einschätzung teile ich...und dennoch kommt es vor. Da hat der Ex-Partner halt mal den Safe mit den Wertsachen vor der Trennung ausgeräumt oder im Laufe der Beziehung größere Abhebungen durchgeführt und das Bargeld "verbraucht". Das ist im Zweifelsfall ziemlich schwer nachzuweisen. Sich dann voll auf die Vorsorge durch den anderen verlassen zu haben, kann deutlich nach hinten losgehen.


    PS: Auch ohne kriminelle Energie ist das schwierig. Spätestens wenn einer der Partner überschuldet ist und das angesparte Vermögen quasi aufgezehrt wurde.

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