Teilzeit Lehrerin Grundschule Bayern

  • warum denn so angegriffen reagieren?
    Mit "ich habe gehört" kommt man tatsächlich nicht weiter, wenn man Ratschläge geben möchte. Da wäre eine Quellenangabe schon ganz sinnvoll.
    ...

    Naja, auf die Frage "ich habe gehört, stimmt das?" erwartet man normalerweise die Antwort "stimmt oder stimmt nicht, weil..." und nicht, dass es nicht zu wissen kein guter Rat sei.


    ...

    Ich wundere mich über die mehrfach genannte Unterhälftigkeit. Sie spielt für Steuer und Pension überhaupt keine Rolle. Da zählen nur die nackten Zahlen (Brutto, Summe aller Deputatstunden bis zum Ende)...

    Das war ja die Ausgangsfrage, ob dem so sei, ich habe davon aber auch noch nie gehört.

  • Ich finde unterhälftig auch gut: Durch den niedrigeren Steuersatz steigt der Stundenlohn einer Grundschullehrkraft, netto, bei fehlender Klassenführung schnell über den eines Studiendirektors in Vollzeit. Mindeststundenzahl ist in Bayern meines Wissens sechs. Weil Konferenzen und manche Besprechungen und Schulveranstaltungen Pflicht sind, Aufsichten wohl auch gemacht werden müssen, liegt das Optimum nach Steuern auf die Stunde gerechnet wahrscheinlich bei 10 bis 12 Stunden, schätze ich. Sobald eine Klassenführung, auch eine geteilte, dazukommt, und die kommt in Bayern zur Zeit ab 12 Stunden so sicher dazu wie der Schulrat zur unvorbereiteten Stunde, knickt der Stundenlohn ein.

    Rechnet sich die Pension für Vollzeit gegenüber Teilzeit nicht erst dann übermäßig, wenn man nach der Pensionierung auch länger als seine Dienstzeit lebt, also bei 40 Dienstjahren mindestens 107 oder so wird? Dem Gefühl nach, ich hab das noch nicht genau durchdacht.

    Ja. Das Gefühl, das hatte ich bei vielen Beiträgen hier im Verdacht, dabei sind die Fakten klar, nur wer denkt als junger Mensch an die Pension? Es wird übrigens mit dem Durchschnittsalter bei Tod gerechnet, dass liegt bei Anfang 80 und nicht bei 107.

    Und selbstverständlich lebt der Partner mindestens genauso lang wie man selbst und bleibt immer treu. Wozu braucht man eine eigene Pension?

    Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen, die so denken, einen guten Ehevertrag haben, meine Schwester erhält als Ausgleich seit ihrer Heirat vor über 20 Jahren jeden Monat 200 Euro als Ausgleich für teilweise Teilzeit gut angelegt für ihre Rente. So etwas lässt sich nur frisch verliebt vereinbaren. Wenn beide gemeinsam glücklich alt werden, freuen sich beide darüber, sonst hat sie Ausgleich für ihre geringere Rente.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Naja, auf die Frage "ich habe gehört, stimmt das?" erwartet man normalerweise die Antwort "stimmt oder stimmt nicht, weil..." und nicht, dass es nicht zu wissen kein guter Rat sei.


    Das war ja die Ausgangsfrage, ob dem so sei, ich habe davon aber auch noch nie gehört.

    Es wurde von mehreren Kolleginnen genannt und nicht nur vom TE. Das hat mich überrascht.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Rechnet sich die Pension für Vollzeit gegenüber Teilzeit nicht erst dann übermäßig, wenn man nach der Pensionierung auch länger als seine Dienstzeit lebt, also bei 40 Dienstjahren mindestens 107 oder so wird? Dem Gefühl nach, ich hab das noch nicht genau durchdacht.

    Dieser Satz macht aus keinem Blickwinkel sinn.

  • Dieser Satz macht aus keinem Blickwinkel sinn.

    Mein Gefühl sagt mir wohl: Irgendwann würde der Stundenlohn durch die lange Pension im Verhältnis zur Dienstzeit so gut, dass ich Vollzeit arbeiten würde. Ob das nach 40 Jahren Pension ist, oder schon nach 20 oder 30 Jahren, oder nach 60 Jahren, also mit 127, müsste man mal genauer überschlagen. Für 100 Euro pro Stunde, netto, würde ich wahrscheinlich Vollzeit arbeiten, vielleicht schon für 80 Euro. Für 50 Euro noch nicht, aber vielleicht etwas mehr als jetzt. Ganz grob überschlagen werde ich bei einem Nettostundenlohn von ca. 40 Euro liegen, wenn ich 80 Jahre alt werde, und 50 Euro, wenn ich 95 Jahre alt werde. Nach jetziger Kaufkraft. Wenn ich nichts Wichtiges übersehen habe.

  • Mein Gefühl sagt mir wohl: Irgendwann würde der Stundenlohn durch die lange Pension im Verhältnis zur Dienstzeit so gut, dass ich Vollzeit arbeiten würde. Ob das nach 40 Jahren Pension ist, oder schon nach 20 oder 30 Jahren, oder nach 60 Jahren, also mit 127, müsste man mal genauer überschlagen. Für 100 Euro pro Stunde, netto, würde ich wahrscheinlich Vollzeit arbeiten, vielleicht schon für 80 Euro. Für 50 Euro noch nicht, aber vielleicht etwas mehr als jetzt. Ganz grob überschlagen werde ich bei einem Nettostundenlohn von ca. 40 Euro liegen, wenn ich 80 Jahre alt werde, und 50 Euro, wenn ich 95 Jahre alt werde. Nach jetziger Kaufkraft. Wenn ich nichts Wichtiges übersehen habe.

    Hä?

    Alles, was mit Pension zu tun hat, ist eine Wette auf Dein Alter. Manche erreichen sie gar nicht, manche werden 100. viele liegen dazwischen. Man muss mit der Entscheidung leben, wenn man fürs Alter nicht vorgesorgt hat.

  • Mein Gefühl sagt mir wohl: Irgendwann würde der Stundenlohn durch die lange Pension im Verhältnis zur Dienstzeit so gut, dass ich Vollzeit arbeiten würde. Ob das nach 40 Jahren Pension ist, oder schon nach 20 oder 30 Jahren, oder nach 60 Jahren, also mit 127, müsste man mal genauer überschlagen. Für 100 Euro pro Stunde, netto, würde ich wahrscheinlich Vollzeit arbeiten, vielleicht schon für 80 Euro. Für 50 Euro noch nicht, aber vielleicht etwas mehr als jetzt. Ganz grob überschlagen werde ich bei einem Nettostundenlohn von ca. 40 Euro liegen, wenn ich 80 Jahre alt werde, und 50 Euro, wenn ich 95 Jahre alt werde. Nach jetziger Kaufkraft. Wenn ich nichts Wichtiges übersehen habe.

    Man wird also älter, wenn man vorher in Teilzeit gearbeitet hat und deswegen bekommt man mehr Pension in Summe?

    Was hat denn der Stundenlohn im Arbeitsleben mit der Pension zutun? Das macht alles keinen Sinn

  • ...weil? Wenn dein Mann für dich genauso vorsorgt, wie für sich selbst und die Vorsorge auch bei potentieller Trennung noch greifen wird, sollte dein Deputat doch zweitrangig sein.

    Die Vorsorge greift doch automatisch, weil die in der Ehe erworbenen Renten-/Pensionsansprüche bei einer Scheidung doch sowieso geteilt werden?

    Und der Zugewinn in der Ehe auch, also wenn der Mann bspw. nur auf seinen Namen in einen ETF investiert, ist das doch auch der Zugewinn in der Ehe und muss geteilt werden. Genauso wie bspw. das Tilgen eines Kredits sich positiv auswirkt, falls dann eine Immobilie wieder veräußert wird. Das erhöht doch auch den Zugewinn.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Die Vorsorge greift doch automatisch, weil die in der Ehe erworbenen Renten-/Pensionsansprüche bei einer Scheidung doch sowieso geteilt werden?


    Und der Zugewinn in der Ehe auch, also wenn der Mann bspw. nur auf seinen Namen in einen ETF investiert, ist das doch auch der Zugewinn in der Ehe und muss geteilt werden. Genauso wie bspw. das Tilgen eines Kredits sich positiv auswirkt, falls dann eine Immobilie wieder veräußert wird. Das erhöht doch auch den Zugewinn.

    Es geht vermutlich viel mehr um die Altersvorsorge außerhalb der 1. Säule. Die werden nämlich nicht zwingend aufgeteilt...insbesondere, wenn sie plötzlich nicht mehr auffindbar sind.

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