PS: Die verlinkten Durchführungshinweise zu Schülerfahrten regeln darüber hinaus (!) die Möglichkeit des Ausschlusses von Schülern an der weiteren Teilnahme der Fahrt während der laufenden Fahrt auch ohne durchzuführende Konferenz.
Das schließt aber natürlich nicht die Möglichkeit zum vorherigen Ausschluss durch Ordnungsmaßnahme aus. Das kann man sich bereits in der Normenhierarchie daran klar machen, dass Durchführungshinweise nicht die Regelungen eines Gesetzes außer Kraft setzen können, sondern diese lediglich ergänzen können.