Beiträge von Seph

    PS: Die verlinkten Durchführungshinweise zu Schülerfahrten regeln darüber hinaus (!) die Möglichkeit des Ausschlusses von Schülern an der weiteren Teilnahme der Fahrt während der laufenden Fahrt auch ohne durchzuführende Konferenz.


    Das schließt aber natürlich nicht die Möglichkeit zum vorherigen Ausschluss durch Ordnungsmaßnahme aus. Das kann man sich bereits in der Normenhierarchie daran klar machen, dass Durchführungshinweise nicht die Regelungen eines Gesetzes außer Kraft setzen können, sondern diese lediglich ergänzen können.

    Mein Schulleiter sagt, es sei vorab nicht möglich. Man müsse erst darauf warten, dass etwas auf der Abschlussfahrt passiert, um diese Schüler:innen heimzuschicken/abholen zu lassen. (Sieht https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576/true)

    Das ist - mit Verlaub - natürlich Quatsch. Auch in Bayern ist als Ordnungsmaßnahme der Ausschluss von sonstigen Schulveranstaltungen bereits vorab möglich (vgl. §86 Abs. 2 Satz 4b BayEUG). Dafür muss auch nicht erst die gesamte Palette rangniedrigerer Ordnungsmaßnahmen durchlaufen werden, wenn die Art und Weise der Verstöße eine "höhere" Maßnahme direkt rechtfertigen. Hier scheint aber ohnehin bereits einiges an Ordnungsmaßnahmen gelaufen zu sein, sodass man da wirklich keine Hemmung haben muss.


    Und nein, einen Schüler, der sich erkennbar nicht an Regeln halten kann, würde ich auch nicht mit auf Fahrt nehmen.

    Und ich habe so einen Fall noch an keiner Schule erlebt, an der ich gearbeitet habe. Da wo kein A14-Inhaber die Aufgabe als Teil einer Stelle hat, wurde immer eine Beauftragung einer Lehrkraft vorgenommen.

    Das scheint mir wenig sinnvoll zu sein. Warum sollte man den Fachkollegen da zentral jemand vorsetzen anstatt diese wählen zu lassen? Ich habe andersherum eine Beauftragung bisher nur genau einmal erlebt. In dem Fall war eine kleine Fachschaft derart zerstritten, dass eine Wahl nicht möglich war und da wirklich jemand eingesetzt werden musste.

    Ich denke der Kommtar von Seph war eher so gemeint "Nur um 33% mehr Speicher? Wenn man sich schon die Mühe macht und den Rechner mit alten Speichern aufrüstet, dann hätte ich gleich verdoppelt oder 16 GB eingebaut, weil es vom Müll jetzt eh nicht mehr kostet, aber dann gleich zukunftsicherer ist und nicht ggf. wieder schnell hart an der Grenze ist."

    Ja, genau so ist es gemeint. Das Upgrade von 6GB auf 8GB ist nur bedingt sinnvoll. Entweder es mussten 2 alte Speicherriegel durch 2 "neue" ersetzt werden, wobei man dann bei nahezu identischen Kosten gleich auf 2 größere gehen kann oder es wurde ein ähnlich alter Riegel ergänzt, der schlimmstenfalls nicht einmal zum Takt der bisherigen passt.

    Vorsitz der Fachkonferenz ist eine der Aufgaben des Fachobmannes oder der Fachfrau. In Niedersachsen werden diese nicht gewählt.

    Auch das stimmt eben nicht so pauschal. Sie werden dann gewählt, wenn nicht bereits der Vorsitz durch Betrauung oder Beauftragung einer Lehrkraft vergeben wurde. An meiner letzten Schule waren nicht einmal die Hälfte der Fachobschaften mit A14-Stellen unterfüttert, sodass der Rest tatsächlich alle 2 Jahre neu gewählt wurde.

    Sowas wie Fachkonferenzvorsitzende? Wobei die ja gewählt werden.

    So verstehe ich das auch. Klar werden die gewählte, deswegen kann eine Beförderungsstelle auch nicht nur daran hängen

    Nein, das ist nicht zwingend so. Insbesondere sieht das NSchG keine Wahl der Vorsitzenden vor. Die Gesamtkonferenz einer Schule kann sich - und damit auch den Fachkonferenzen - eine eigene Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NSchG geben. Ansonsten ist als Orientierungspunkt noch immer der alte Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" maßgeblich. Dort heißt es:


    Zitat

    Den Vorsitz der Fachkonferenz führt die Lehrkraft, die als Inhaberin oder Inhaber eines höherwertigen Amtes mit dieser Aufgabe betraut oder von der Schulbehörde damit beauftragt worden ist. Ist keine Lehrkraft betraut oder beauftragt worden, so führt den
    Vorsitz die Lehrkraft, die als Mitglied der Fachkonferenz dazu gewählt worden ist. In diesem Fall gilt die Wahl für zwei Schuljahre; Wiederwahl ist möglich.

    Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.

    Das Protokoll muss nicht in der Gesprächssituation entstehen. Ich meine damit eher eine schriftliche Zusammenfassung für sich selbst, die man im Nachgang anfertigt und der Schule noch einmal zuschickt. Das stellt bereits sicher, dass man nicht aneinander vorbeigeredet bzw. Aspekte unterschiedlich interpretiert hat.

    Aber wir möchten gerne im Vorfeld wissen, ob die Schule die Begleitung anderer Personen ablehnen kann.

    Das wurde ja bereits beantwortet. Die Schule ist zur Zusammenarbeit mit Eltern, nicht jedoch mit anderen Personen, die diese mitführen möchten, verpflichtet. Ich persönlich würde als Lehrkraft übrigens auch keine Gespräche in Anwesenheit unbekannter weiterer Personen führen wollen.

    Ich würde das sehr gerne machen, aber ich habe exakt das gleiche Problem: ein besonderes Kind zu Hause, für das ich keine Betreuung bekomme. Dazu käme noch eine Fahrzeit, die nicht mal in die Kindergartenzeit unserer Kleinen passt. Geht leider nicht.

    Es wird sich für die Eltern doch irgendwie eine zweite erwachsene Person zur Begleitung auftreiben lassen. Ansonsten wird das Gespräch eben alleine geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches man der Schule schriftlich nochmal vorlegt nach dem Motto "Habe ich die Ergebnisse unseres Gespräches so korrekt erfasst?".

    Fachobleute sind in der Regel A14er, sie haben die Aufgabe die Arbeit in ihrem Fach zu organisieren.

    Oft genug nicht einmal das. Wenn man sich die Ausschreibungen von A14 Stellen anschaut, dann gibt es doch einige Schulen, die die Stellen unabhängig von Fachobschaften vergeben. Und das liegt in Anbetracht des schmalen Stellenkegels nicht daran, dass die Fachobleute bereits alle "versorgt" sind. Das ändert aber natürlich nichts an deinen weiteren Ausführungen, sondern macht das nur noch deutlicher, was du zurecht schreibst:

    Sobald eine personalrechtliche Weisung notwendig wäre, ist das Aufgabe der Schulleitung. Die Arbeiten von KuK kriegt der Fachobmann bei uns nur dann in die Hand, wenn Eltern mit Beschwerden darüber bei der Schulleitung stehen, dann lässt sich der Schulleiter idR vom Fachobmann beraten, ob Arbeit und Bewertung für das Fach angemessen sind.

    Humblebee , Moebius oder auch Seph : Ist das die übliche Vorgehensweise in NDS?

    Nein, mit Sicherheit nicht. Das ist einerseits unnötiges Mikromanagement und andererseits schlicht übergriffig. Eine Durchsicht und Stellungnahme - dann aber im Sinne der stützenden Fürsorge für die Kollegen - kann dann sinnvoll sein, wenn es um die Genehmigung einer Arbeit durch den SL bei zuvielen "Unterschreitungen" geht.

    Meine Fachobfrau hat mir untersagt, die Klassenarbeiten an die Schüler:innen zurückzugeben, bevor sie überprüft hat, ob ich alle Korrekturzeichen (es geht um 100 % richtige Anwendung) korrekt verwendet habe. Es handelt sich um den Fremdsprachenunterricht in der Sek. I.

    Meine Frage: Wenn ich ihrer Anweisung nicht nachkomme, den gesamten Klassensatz erneut durchzusehen und ihr vorzulegen, verletze ich damit meine Dienstpflicht?

    Damit überschreitet sie ihre Kompetenzen bei weitem. Die Klassenarbeit braucht nicht erst die Freigabe einer anderen Lehrkraft (übrigens: nicht einmal die des Schulleiters), um von dir korrigiert, bewertet und zurückgegeben zu werden. Ich persönlich würde der Kollegin vermutlich noch sehr deutlich mitteilen, was ich von dieser Idee halte. Ich sehe darin eine Art Machtspiel gegenüber einer "frischen" Lehrkraft, welchem bestimmt entgegengetreten werden sollte.

    Als ich mich aus dem Dienst entlassen lassen habe, musste meine LK Fahrt z.B. neu besetzt werden. Kommt ab und an vor. Oder schwangere Kollegen verkünden, dass sie nicht mitfahren werden o.ä.

    Danke. Das kann ich mir gut vorstellen. Damit entfernen wir uns inzwischen aber weit vom Ausgangspunkt der Diskussion, nämlich dass es wegen der bösen Kollegen mit Kindern immer die Kollegen ohne Kinder beim kurzfristigen Einspringen trifft.

    Ich könnte nur mit wichtigen nicht aufschiebbaren Gründen mich verweigern. Keine Lust oder mir zuviel Verantwortung gehören nicht dazu.

    Unaufschiebbare private Termine in der dienstfreien Zeit können auch Lehrkräfte ohne Kinder haben. Und wie gesagt: wer hier mit Nachweispflichten der Beamten an den Dienstherrn käme, möge andersherum mal den Dienstherrn in die Pflicht nehmen, die Zumutbarkeit der Dienstreise nachzuweisen.

    Und wer fährt dann?

    Das soll die Sorge der Schulleitung sein. Im Zweifelsfall halt niemand und die Fahrt fällt aus.

    Ich müsste Attest oder Pflege der Eltern vorweisen. Kann ich nicht.

    Auch bei sehr kurzfristigen Anfragen? Auf welcher Grundlage denn? Man kann den Spieß auch einfach mal umdrehen: die SL möge nachweisen, wie das Dienstgeschäft innerhalb der Arbeitszeitrichtlinien erledigt werden kann. Volle Kostenübernahme versteht sich dabei von selbst.

    1. selbst erlebt.

    Man erlebt in Schule so einiges, was rechtlich nicht sauber ist. Davon zeugen viele der Themen hier im Forum.

    2. was heißt kurzfristig? auch ein paar Wochen?

    Wer weiß denn ein paar Wochen vorher bereits, dass der eigentlich geplante Kollege X, der die Fahrt beantragt hatte, zum Zeitpunkt der Fahrt ausfällt?

    Ich dachte, es ging um ungewollte Aufgaben. Und natürlich müsste ich genauso bei Klassenfahrten einspringen, wenn der Kollege am Vortag erkrankt. Bei 2 Ausflügen und einem Austausch ist das bereits passiert, da es Eltern im Kollegium so kurzfristig nicht zugemutet werden kann. Es ist nur Jahre her, jetzt müssen jüngere heran und ich weiß nicht, ob es immer freiwillig ist. Die Chemiesammlung wurde ich nicht mehr los und bei der 2. Und 3. habe ich mich wirklich gewehrt.

    Nein, müsstest du nicht. Es spielt einen großen Unterschied, ob man kurzfristig eine Unterrichtsstunde vertreten soll, ob man während der üblichen Dienstzeit eine über Unterricht hinausgehende Aufgabe übernehmen soll oder ob man kurzfristig auf eine mehrtägige Fahrt gehen soll. Das ist auch einer Lehrkraft ohne Kinder nicht zumutbar.


    Einer SL, die der Meinung wäre, man müsse sich auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten jederzeit bereit halten, um kurzfristig einzuspringen, dürfte man getrost den Vogel zeigen.

    Also ich habe zwei kurzfristige Einspringen erlebt: es waren Kinderlose, die ‚angefragt‘ wurden.

    Als ich nach einem Backup suchte, sollte ich zwar selbst suchen, die mir vorgeschlagenen KuK waren alle kinderlos und es war ebenfalls die Begründung.

    Ich will gar nicht ausschließen, dass diese Kollegen die ersten Ansprechpartner sein könnten. Und ja, es ist für Eltern mit Kinder etwas schwieriger, sehr kurzfristig alles umzuorganisieren. Ich habe aber bisher weder erlebt, dass Kollegen mit Kindern grundsätzlich nicht auf Klassenfahrt fahren würden noch dass Kollegen ohne Kinder zu solchen gezwungen würden....schon gar nicht bei kurzfristigem Einspringen.

    PS: Nicht alle Kollegen mit Kindern haben Kinder in einem Alter, die eine Betreuung "rund um die Uhr" notwendig erscheinen lassen und die ständig fehlen würden. Da geht es um 2-3 Personen in jedem Kollegium mit entsprechenden Allüren. Und wir brauchen auch nicht so zu tun, als würden solche Allüren nur bei Kollegen mit Kindern auftreten.

    Was wäre das?

    Großflächige Zwangswerbungen von Microsoft, die eingeblendet werden und nicht dauerhaft beseitigt werden können. Die kommen zugegebenermaßen eher selten vor.

    Aha. Kannst du dazu ein paar mehr Details geben? Seit diesem Schuljahr laufen die Schulrechner bei uns auch unter Windows 11. Bedeutet das, dass unter meinem Namen bereits ein Microsoft-Konto angelegt wurde, von dem ich bisher nichts wusste? Oder reicht es, wenn die Adminininnen solcherlei Konten haben, um die Geräte ans Laufen zu bekommen?

    Zu Schulrechnern kann ich da wenig sagen, mir ging es um meinen privaten Rechner zu Hause. Das hätte ich deutlicher kenntlich machen sollen.

    KuK ohne Kinder werden bei Krankheitsfällen bevorzugt als Springer auf Fahrten geschickt, da die Schulleitung davon ausgeht, dass diese flexibler planen können, weil sie Zuhause nicht "gebraucht" werden.

    Und wie weist die Schulleitung Lehrkräfte gegen ihren Willen dazu an, kurzfristig als Springer auf Fahrten zu fahren?

    Warum wollt ihr unbedingt Windows 10 behalten und dann für die Updates Geld ausgeben?

    Weil Windows 11 einige sehr nervige Eigenschaften hat, die bei Windows 10 noch nicht so zu Buche schlagen. Dazu gehören z.B. Scoobe-Screens, der Zwang zur Nutzung eines Microsoft-Kontos, dürftiger Schutz der Privatsphäre usw.

Werbung