Beiträge von Karl-Dieter
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Ah krass, das wusste ich nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass der Erste Schulabschluss Eingangsvoraussetzung ist.
Nein. Wir empfehlen (sehr stark) unsere Schüler zur Ausbildungsvorbereitung, die den ESA nicht schaffen aber in der Vergangenheit schon mal wiederholt haben. Damit haben die nach der 9. Klasse die Vollzeitschulschulpflicht erfüllt, aber dann keinen Abschluss. Die sind sonst auch einfach zu alt, häufig sind die auch schulmüde und die nochmalige Wiederholung bringt hier nix
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"Die sozialpädagogischen Fachkräfte bringen ihre professionsspezifischen Kompetenzen in die Schuleingangsphase und in Schulentwicklungsprozesse ein. Dabei haben sie neben der selbstständigen und eigenverantwortlichen Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten und der Durchführung gezielter Fördermaßnahmen folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernausgangslagen,"
https://www.schulministerium.nrw/mewis-sozialpa…uleingangsphase
Und das gleiche steht hier auch nochmal:
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Zum Vergleich, was ab A 13Z (also Schulleitung) an einer Grundschule zu durchlaufen wäre:
- Unterrichtsbesuch
- Unterrichtsbesuch bei einer anderen Lehrkraft mit anschließendem Beratungsgespräch
- Pädagogisches Gespräch (allg. schulpolitische Themen, Unterrichts-/Schulentwicklung, Schulrecht usw.)
- Leitung einer KonferenzBegleitet und beurteilt werden diese 1-2 Prüfungstage durch Schulrat/Schulrätin.
Finde es etwas befremdlich, für was es A14 an anderen Schulformen gibt (oder: wie wenig sich Leitung an Grundschulen finanziell lohnt).
Das was zu durchlaufen ist, liegt aber an dem Amt bzw. der Rolle und nicht an der Besoldung.
stellv. Schulleitung hat überall die gleiche Revision, egal ob Berufskolleg mit 3500 Schülern oder einzügige Dorfgrundschule.
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Leider bin ich wegen Latein an Gymnasien gebunden
Gibt es auch an Gesamtschulen.
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Und wieso guckt die SL nicht einfach, dass du diesen einen Schüler nicht im Unterricht hast?
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Ich muss aktuell noch meine Oma mitfinanzieren
Warum?
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Welche Rolle spielst du hier konkret?
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Mir ist auch nicht ganz klar, was jetzt, moralisch gesehen, die Bundeswehr als Teil der Exekutive jetzt beispielsweise von der Polizei, ebenfalls Teil der Exekutive unterscheidet.
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Fürs Zeugnis muss die Stunde aber rausgerechnet werden, also wenn das Kind beim Sozialpädagogen war.
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Wenn man das so penibel eintragen möchte, macht man sich zum Sklaven des Systems. Die deutliche Mehrheit der Kollegien, in denen ich gearbeitet habe, hat Verspätungen von 2 Minuten nicht ins Klassenbuch eingetragen und es bei einer Ermahnung belassen.
Machen viele auch nicht, aber es gibt halt auch Kollegen (und das will ich denen nicht vorwerfen), die unmittelbar zu Beginn der Stunde die Anwesenheit überprüfen und die entsprechenden Schüler dann als abwesend markieren. - wenn sie dann kommen, eben als verspätet.
Noch nerviger ist ja, wenn die Kollegen die Schüler dann auf abwesend lassen, und man dann erstmal gucken muss, ob die geschwänzt haben oder der Kollege das versäumt hat.
Die App geht so, sehr simpel, wieso?
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Wir nutzen jetzt Webuntis auch seit knapp zwei Jahren für das Klassenbuch. Ich muss fairerweise sagen, dass es insgesamt mehr Arbeit macht als die Arbeit mit dem eintragen in das Papier-Klassenbuch - da wesentlich mehr Daten erfasst werden.
Wenn vier Schüler an jeweils zwei Stunden auch nur eine Minute zu spät kommen, sind das für den KL acht einzelne Einträge in WebUntis, die er händisch bearbeiten muss. Zusätzlich zu den normalen abwesenden Schülern.
Problematisch sind auch Kollegen, die damit nicht umgehen können und zB abwesende Schüler in einzelnen Stunden als anwesend melden oder Ähnliches. -
Ich vermute, dass hier das übliche "Problem" vorhanden ist ,dass Selbst- und Fremdwahrnehmung sich deutlich unterscheiden und das verursacht dann eben die Probleme.
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Schriftlich remonstrieren;
Ich erkenne hier keine rechtswidrige Anordnung.
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Zu dem Fall mit den Kochshows noch: Es ging einmal um das Perfekte Dinner (wurde wohl sogar gewonnen) und einmal um die Küchenschlacht.
Hier noch eine Einschätzung einer Arbeitsrechtlerin zu dem Fall:
Fachanwältin Nicole Mutschke stellte in der "Bild"-Zeitung klar: "Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zwingend dauerhaft das Bett hüten. [...] Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Was konkret erlaubt ist, hängt daher auch von der Erkrankung ab. [...] Ob das Mitwirken an Kochshows erlaubt sei, müsse "im Zweifel ein Gericht entscheiden".
hier wurde bereits entschieden, dass größtmögliche Zurückhaltung an den Tag zu legen ist:
Jedem Beamten muss klar sein, dass er sich in Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst in seinem äußeren Auftreten größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen und soweit wie möglich alles zu unterlassen hat, was den Eindruck aufkommen lassen könnte, er sei entweder gar nicht dienstunfähig oder er lasse es an den notwendigen Bemühungen zur
Kochshows, Ironman & Co fällt da sicherlich drunter. -
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- als abrechnungsfähiger zusätzlicher Unterricht gilt oder
- mit einem pauschalen Ausgleichstag (Schule zu) verrechnet werden darf in NRW?
Beides Nein. Ist bereits in deinem Gehalt mit einberechnet.
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