Beiträge von WillG

    Doch gehört dazu auch, wenn ich nachts zwischen 2 und 3 Uhr darüber nachdenke, wie ich auf die Provokation von Jeanette-Marie vom Vortag reagieren soll - und welche Maßnahmen am effektivsten dazu führen, dass der nächste Vormittag konfliktfrei über die Bühne geht?

    Wie ist das denn bei anderen Berufstätigen, die Probleme haben, sich von ihrer Arbeit abzugrenzen?

    Wenn der Bankberater sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr angesichts der geänderten Zinslage überlegt, was er seinen Kunden noch raten soll.

    Wenn der Anwalt sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr überlegt, wie er mit einem besonders kniffligen Fall umgehen soll.

    Wenn die Kassiererin sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr überlegt, wie sie während der Pandemie mit Kunden umgehen soll, die keine Maske tragen.

    Wenn der Dezernent sich nachts zwischen 2 und 3 Uhr wie er mit einer Schule mit besonders schwieriger SL umgehen soll?


    Ja, das sind Probleme bei der Arbeitszeiterfassung. Aber keine Probleme, die nur Lehrer betreffen. Wir müssen wirklich, wirklich aufhören so zu tun als wäre unser Beruf so sehr anders als alles andere, was es gibt. Er ist es nicht. Es ist ein Beruf. Wir sind Profis. Wir bekommen einen Betrag X für eine Arbeitszeit Y. Ja, wir arbeiten nicht mit Akten oder produzieren Gegenstände, wir unterrichten junge Menschen. Ärztre pflegen kranke Menschen, Psychothearapeuten behandeln Menschen, so viele andere Berufe behandeln Menschen und würden niemals in Frage stellen, dass sie klare Arbeitszeiten haben.

    Alternativ würde man eben sehr langsam arbeiten, aber dann schafft man seine Arbeit nicht - und der/die Leidtragende ist man früher oder später selbst.

    Ich weiß, was du meinst, aber letztendlich hängt das auch vom persönlichen Anspruch ab.

    Im Prinzip müsste man es theoretisch nur aushalten, wenn die Qualität der Arbeit leidet und wenn Dinge halt eben nicht funktionieren.

    Eine Arbeit ist nicht nach zwei oder drei Wochen fertig? Dann dauert sie halt sechs Wochen, meine Arbeitszeit hat es nicht anders hergegeben.

    Nach fünf Wochen steht schon die nächste Arbeit an? Dann muss die halt verschoben werden, meine Arbeitszeit hat es nicht anders hergegeben. Oder der Dienstherr schafft mir Erleichertung an anderer Stelle, damit ich den Termin einhalten kann.

    Die Arbeitszeit reicht zum Ende des Monats nicht mehr für die Konferenz / den Elternsprechtag / die Exkursion? Der Dienstherr muss einen Weg finden, dass dies in meiner Arbeitszeit bleibt.


    Ich übertreibe, aber nicht mal so besonders viel. So habe ich das durchaus damals im Rahmen meiner Abordnung ins Amt erlebt. Dinge bleiben liegen, Leute warten länger und wenn etwas wirklich wichtig ist, wird das priorisiert. Manchmal kommt es vor, dass man Überstunden macht, um die Prios rechtzeitig abzuarbeiten, was dann dazu führt, dass man diese an anderer Stelle abhängt, wodurch nicht-priorisierte Aufgaben eben nochmal länger brauchen.

    Im Amt war das, zumindest in meinem Aufgabenbereich, immer gefühlt nicht so schlimm, da die meisten "Fälle" doch eher anonyme Akten waren. In der Schule fühlt sich das anders an, da man die "Fälle" persönlich kennt und auch eine Beziehung zu ihnen hat. Aber das ist ein scheinbarer Unterschied - hinter den Akten haben ja auch Personen mit Bedürfnissen und echten Problemen gesteckt.

    chilipaprika

    Also, ich sehe es so: Ein gesetzlicher Feiertag ist erstmal ein gesetzlicher Feiertag. Niemand kann allein durch ungeschickte (oder absichtlich schlechte) Terminierung von Fahrten einen Anspruch auf diesen Feiertag aushebeln. Wenn nun also ein dienstlicher Termin so liegt, dass dieser Feiertag darin liegt, ich also per Dienstanweisung gezwungen werde, an diesem Tag zu arbeiten, dann muss der Dienstherr entsprechenden Ausgleich schaffen.

    Ich würde mir so eine Anweisung schriftlich geben lassen, evtl. würde ich mit einem vorfomulierten Schreiben schon auftreten: "Ich erteile Frau Chilipaprika die dienstliche Anweisung eine Studienfahrt vom 31. Februar bis zum 35. Mai zu begleiten. Ich weise sie darüber hinaus an, ihren dienstlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Studienfahrt auch an dem gesetzlichen Feiertag, der in diesen Zeitraum fällt, den Sanktnimmerleinstag am 31. April. uneingeschränkt nachzukommen."

    Das soll er dann unterschreiben und mit Schulstempel versehen. Vielleicht wird ihm dann bewusst, was er eigentlich einfordert, wenn er Klassenfahrten so teriminiert. Im nächsten Schritt könnte man dann über den Freizeitausgleich reden.

    Aber, natürlich ist es ätzend, über solche Selbstverständlichkeiten streiten zu müssen.


    Djino

    Das Ziel soll ja eben nicht in erster Linie der Freizeitausgleich sein, sondern die Unart, Fahrten einfach so übers Wochenende oder über Feiertage einzudämmen.

    Ich denke, die Frage kann nur jeder subjektiv beantworten. Will man a14/a15/a16 anstreben, dann muss man sich etwas mehr anstrengen und Aufgaben außerhalb des Unterrichts erfüllen.


    Ist man mit a13 und „nur“ Unterrichten zufrieden, auch ok. Und ich finde man muss auch keine extra Aufgaben machen.


    Geht es aber um eine Anstrengung das Schulsystem bzw. die eigene Schule zu reformieren, dann lohnt sich die Anstrengung nicht.

    Zu Frage der Verpflichtung, "Extraaufgaben" zu übernehmen, haben sich andere schon geäußert. Es ist ein schwieriges Feld, denn natürlich haben Seph und chilipaprika mit Blick auf die Dienstordnungen der einzelnen Länder Recht, andererseits ist das Rechenbeispiel von chemikus08 auch nicht verkehrt und zeigt eben, dass wir endlich eine ordentliche Arbeitszeiterfassung brauchen.


    Ich würde aber die Frage nicht so schwarz/weiß sehen wollen, wie du sie in deinem Post beschreibst, MrInc12

    Zwischen "nur" Unterrichten und Karriereambitionen oder der Utopie, das Schulsystem zu reformieren gibt es halt doch noch viele Zwischenebenen. Ich habe es oben schon mal geschriebeb: Seit ich mich aktiv und an bewusst gewählten Stellen in die Schulentwicklung einbringe, seit ich rechtsicherer geworden bin und die Stellschrauben kenne, an denen einzelne Kollegen oder Gremien das schulische Umfeld aktiv mitgestalten können und seit ich Konferenzen nicht mehr als sinnlose Zeitverschwendung oder schlimmstenfalls inhaltsleere Gängelei der Schulleitung begreife, sondern als Mitbestimmungsgremien, die z.T. sehr viel Macht und Entscheidungskompetenz haben, seitdem erfahre ich mehr Selbstwirksamkeit, fühle ich mich den Bedingungen nicht mehr so hilflos ausgeliefert und bin ganz generell sehr viel zufriedener und auch handlungssicherer geworden.

    Jetzt sehen mich vielleicht manche als so einen "Konferenzlaberer", wie sie hier oft abfällig bezeichnet werden, andere scheinen aber - so zumindest mein Eindruck - zu wertschätzen, dass sich jemand aktiv einsetzt und auch mal konstruktiv versucht, Missstände zu benennen und dagegen anzugehen. Oft bringt das nichts, manchmal aber schon, und zur Jobzufriedenheit lohnt sich diese Anstrengung allemal.


    Love it, change it, or leave it.

    die Lehrerkonferenz sagt nicht "es wird über Feiertag gefahren", aber die Fahrtenwoche ist zufällig über den 3. Oktober oder nimmt praktischerweise einen Teil von Pfingsten ein. Unterrichtsausfall und so.

    Als Personalrat haben wir einen Antrag in die GeKo (und dann weiter ins Schulforum, so heißt hier die Schulkonferenz) eingebracht, dass Fahrten in der Regel fünf Tage sind, von Montag bis Freitag gehen, und dass den Lehrkräften grundsätzlich ein Freizeitausgleich zusteht, wenn Feiertage oder Wochenendtage betroffen sind.

    Ich wollte auch nicht andeuten, dass ihr selbst schuld seid. Eine Geschäftsordnung für die Gesamtkonferenz zu erstellen, ist ein ziemlich dickes Brett, da man ziemlich viele Sachzwänge (dienstrechtliche Regelungen) sowie Interessen und Befindlichkeiten unter einen Hut bringen muss. Das geht nicht mal so eben mit einem schnellen Antrag, den man unvorbereitet in die GeKo wirft.

    Und, klar, wenn das bei euch gar nicht rechtlich vorgesehen ist, ist es sowieso keine Option.

    Konferenzen leitet bei uns der SL, wenn er das ineffizient macht: Pech gehabt.

    In manchen Bundesländern kann sich dei Gesamtkonferenz eine eigene Geschäftsordnung geben. Dort könnte bspw. auch festgelegt werden, wer die Konferenzen bzw. bestimmte TOPs moderiert. Auch zumindest Grundsätze zu Länge und Häufigkeit von Konferenzen könnten in so einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Weiß aber nicht, ob das für dein BL auch geht, bzw. weiß ich nicht, in welchem BL du arbeitest.

    Wer er für Bayern gerne nachlesen möchte, hier bitte:

    Beurteilungsrichtlinien des bayerischen Kultusministeriums

    https://www.km.bayern.de/download/3629_2030.2.3uk618.pdf (EDIT: Link reparaiert)


    GEW Bayern Handreichnung

    https://www.gew-bayern.de/inde…eurteilung_Broschuere.pdf


    Natürlich gibt es klar definierte Kriterien für die Beurteilung, gleichzeitig weiß ich von meiner SL, dass intern die Erwartung dahingehend formuliert wird, dass die Beurteilungsnoten der Normalverteilung folgen sollen. Ist dies nicht der Fall, kommen die SL wohl bei den Ministerialbeauftragten (so heißen die Dezernenten) in Erklärungsnot.

    Der Beurteilungszeitraum geht über vier Jahre, in denen der SL dreimal unangekündigt den Unterricht der Lehrkraft besucht, am Gymnasium müssen dabei beide Fächer und Unter-, Mittel- und Oberstufe abgedeckt werden. In der Praxis grenzt der SL oft die Besuchzeiträume etwas ein, in etwa "Von jetzt bis zu den Weihnachtsferien werde ich bei jedem einmal vorbeikommen."


    Es gibt sieben Notenstufen. Generell werden die gleichen Kriterien für alle Lehrkräfte der gleichen Besoldungsstufe angewandt. D.h. der Berufsanfänger, der gerade mal zwei Jahre auf Lebenszeit verbeamtet ist und der arrivierte StR, der nach 10 Jahren kurz vor der Regelbeförderung auf A14 steht, werden nach den gleichen Maßstäben betrachtet. Für uns Lehrkräfte ist das oft schwer nachvollziehbar, da wir natürlich Schülerinnern und Schüler gemäß ihrer Schulerfahrung ("Jahrgangsstufe") unterschiedlich bewerten. Das führt in der Praxis dazu, dass in der Regel die Erstbeurteilung einer Lehrkraft von den sieben Notenstufen nicht besser als 3 ist, eher sogar 4 oder 5, wobei 5 bedeutet, dass die Lehrkraft ihren Unterricht ordentlich und ohne Probleme macht und auch anderen Dienstpflichten ordentlich und ohne Probleme nachkommt. Für viele KuK ist das natürlich frustrierend.


    Konsequenzen aus der Regelbeurteilung:

    Es gibt keine eigenen Beurteilungen bei Bewerbung um Funktionsstellen; vielmehr werden die letzten beiden Regelbeurteilungen herangezogen. Wichtig ist dabei auch die sog. "Verwendungseignung", die in der Beurteilung formuliert sein solllte, wenn man Interesse an bestimmten Funktionen hat.

    Die Regelbeurteilung ist ein Grundlage für die Regelbeförderung auf A14 im Gymnasialbereich. Unter bestimmten, eng definierten Umständen kann die Regelbeförderung auf A14 durch besonders schlechte Beurteilungen zumindest verzögert werden.

    Ich meine, dass die Regelbeförderung auf A14 durch besonders gute Beurteilungen auch beschleunigt werden kann, müsste das aber nochmal nachlesen.


    Noch mehr aus dem Nähkästchen geplaudert: Da die Beurteilungsnoten für Beförderungen auf A14 und für Bewerbungen auf Funktionsstellen mittelfristig (bis zu acht Jahre, also zwei Beurteilungszeiträume in die Zukunft) relevant sind und gleichzeitig die inoffizielle Vorgabe der Normalverteilung gilt, sind die Unterrichtsbesuche für die Beurteilungsnote oftmals eher sekundär bis völlig irrelevant. Viele SL nutzen die Beurteilung, um KuK in die richtige Position zur Beförderung oder zur Bewerbung zu bringen (- oder sie davon fernzuhalten -), so dass die besseren Beurteilungsnoten eher "strategisch" vergeben werden. Entsprechend müssen aber auch genügend schlechtere Beurteilungsnoten vergeben werden, die dann oft die KuK bekommen, bei denen es für die eigene Laufbahn erstmal keinen Unterschied macht. So kann man bei solch taktierenden SL die eigene Beurteilungsnote eigentlich schon ermitteln, bevor überhaupt ein Unterrichtsbesuch stattgefunden hat. Das macht den ganzen Prozess natürlich absurd, sorgt aber bspw. an meiner Schule dafür, dass überdurchschnittlich viele KuK mit A15 in Pension gehen, da mein SL einen sehr genauen Blick darauf hat, wer wann in welche Aufgabe geschoben werden muss, um die KuK bestmöglich zu fördern. (In Bayern gibt es sehr viel mehr A15-Funktionen als in anderen Bundesländern, bspw. auch für die Fachsprecher "großer" Fächer, für Unter-, Mittel- und Oberstufenbetreuung, für den Beratungslehrer, für den IT Adim etc.; diese A15 werden in aller Regel schulintern besetzt, so dass der SL hier langfristig planen kann und viel freie Hand hat.).

    Dennoch führen die Beurteilungs- und Besuchzeiträume bei den KuK regelmäßig zu Stress, obwohl eben die minimale Auswirkung auf die Beurteilung und die minimale Relevanz der Beurteilungsnote im Alltag allseits bekannt ist. Das liegt meiner Meinung nach daran, dass man hier mal jemanden im Unterricht sitzen hat, der zumindest zum Teil auch ein qualifiziertes Feedback geben kann, so dass die meisten doch gerne zeigen wollen, was sie können. Klar kann man auch eine Stunde mit "Buch Seite 27, Aufgaben 4 bis 13" füllen und es ist vermutlich egal, aber die meisten wollen doch gerne auch ein wenig Lob hören. Das führt vielleicht dazu, dass man den eigenen Unterricht zumindest in diesen Situationen etwas reflektiert, was ja vielleicht auch nicht ganz schlecht ist.


    Langer Rede kurzer Sinn: Die Regelbeurteilung ist insgesamt eigentlich eher eine Farce, zumindest durch die Art und Weise, wie sie reglementiert ist. Da sie aber am Gym zur Beibehaltung der Regelbeförderung dient, den Bewerbungsprozess auf A15 vereinfacht und insg. auch mal zur Selbstreflektion anhält, kann ich persönlich damit leben. Auch nett ist, dass man als bay. Lehrkraft denjenigen, die immer behaupten, Lehrer würden nach der Verbeamtung nie wieder kontrolliert, etwas entgegen halten kann.

    [E]r rät mir dazu, mich mit der Dezernentin in Verbindung zu setzen. Da bin ich unsicher, ob dies eine so gute Idee ist.

    Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Ich würde hier jede Hemmung ablegen und ganz offen reden. Auch mit deinem Schulleiter übrigens.

    Deine Gründe (Wunsch nach Veränderung) sind nachvollziehbar und überhaupt nicht ungewöhnlich, die meisten jungen Lehrkräfte wollen irgendwann mal etwas anderes sehen. Dein Schulleiter und vor allem die Dezernetin kennen das schon. Wenn du mit allen offen sprichst, kann eine Lösung gefunden werden, die für alle (ins. für dich) gut ist. Wenn du lange alle im Dunkeln hältst und sie nur ihre eigenen Erwartungen kennen, kann es am Ende problematisch werden, deine Wünsche zu erfüllen.

    Gleichwohl denke ich, dass Fachleitungen, wie auch Lehrkräfte, mitunter merkwürdige Metamorphosen durchmachen. Vielleicht steigt ihnen die Macht zu Kopfe und sie vergessen ihre (pädagogische) Verantwortung? Ich wage zu behaupten, dass die wenigsten MenschenschinderInnen sind und deswegen Lehrkräfte oder später FachleiterInnen geworden sind.

    Anekdotische Evidenz aus Bayern: Ich kenne eine große Anzahl an Kolleg*innen, mich selbst eingeschlossen, die aus ihrer eigenen Erfahrung aus dem Referendariat gesagt haben, dass sie zwar Interesse an der ARBEIT eines Ausbilders, Fachleiters, Seminarlehrer (der bay. Terminus) hätten, aber große Probleme damit hätten, junge Menschen an diesem späten Punkt in ihrer Bildungsbiografie auf eine Art und Weise zu beurteilen, dass bereits Zehntelnoten über den weiteren Lebensweg entscheiden können. Der Punkt hier war, dass junge Menschen nach einem Lehramtsstudium und am Ende eines Referendariats eben einen gewissen Weg eingeschlagen haben, dass so ein minimaler Unterschied bereits ganze Existenzen zumindest in große Probleme bringen kann, was bei einer Abiturnote in diesem Ausmaß zumindest gefühlt nicht der Fall ist.

    Oft ist dann der Konsens, dass es schon ein bestimmter Typus Mensch sein muss, für den das nicht so ein Problem darstellt und der deswegen solche Positionen besetzt.

    Die Kinder waren super herzlich und der halbe Schulhof hat mich als Begrüßung am Morgen umarmt.

    Da hatte sich bereits ein erster Druck aufgebaut, weil ich nicht wusste, ob die mich überhaupt mögen...

    Alle meine Mentorinnen wahren eine sehr professionelle Distanz.

    Oft habe ich mich gefragt, ob die Klasse mich überhaupt mag.

    Dass die Kinder mich mögen wurde mir aber in der letzten Woche sehr deutlich, als ich ihnen mitteilte, dass ich nicht mehr bei ihnen Kunst unterrichten würde. Da haben mich plötzlich viele Kinder umarmt und waren sehr traurig. Da wusste ich, so viel kann ich nicht falsch machen

    Ich würde mich erstmal von der Frage freimmachen, ob dich jeder mag. Das ist, wie Tom123 schon geschrieben hat, für die Lehrerrolle nur sekundär wichtig. Ich würde noch dazu ergänzen, dass es auch keine Rolle spielt, ob dich deine Mentoren mögen. Das Schlagwort für beide Beziehungen (Lehrkraft - Schüler; Ref - Mentor), das du auch schon genannt hast, ist "professionelle Distanz".

    Ansonsten würde ich die Strukturierung deiner Mentoren nicht als Fanatismus bezeichnen. Der Job ist sehr komplex und vielschichtig, vor allem, wenn man mit voller Stelle arbeitet. Ohne Strukturierung geht man unter. Das sage ich als jemand, der das auch erst lernen musste, nachdem er knapp 30 Jahre gut ohne Strukturen durch alles durchgekommen ist. Ich glaube, das ist es, was du gerade auch erlebst.

    Mit anderen Worten: Ich glaube, du bist mit den falschen Baustellen beschäftigt, aber das ist ein typischer Anfängerfehler. Das ist der berühmte Praxisschock, der eben gerade nicht darin besteht, dass man plötzlich vor einer Klasse steht, sondern darin, dass man mit den vielen vielen Nebenkriegsschauplätzen und mit der eigenen Rollenfindung beschäftigt ist. Das gibt sich.

    Ich stimme Moebius zu, so eine Liste ist mir auch nicht bekannt.

    Die Fürsorgepflicht ergibt sich für Landesbeamte aller Bundesländer aus §45 Beamtenstatusgesetz. In der Regel gibt es darüber hinaus auch noch landesinterne Bestimmungen, die aber ähnlic vage sein dürften.

    Je nachdem, in welchem Bundesland du bist, könnte eventuell die Gesamtkonferenz Beschlüsse zu Grundsätzen fassen, um die Baustellen, die du aufzählst, du regeln. Bspw. gibt es Bundesländer, in denen die Gesamtkonferenz Grundsätze für Vertretungsregelungen fassen kann. Das würde ich für dein Bundesland mal prüfen. Die Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz müsstest du im Schulgesetzt und/oder der Konferenzordnung deines Bundeslandes finden. Solche Beschlüsse der Gesamtkonferenz müssen gut vorbereitet und sauber formuluiert sein, um möglichst viele Kollegen mitzunehmen und mehrheitsfähig zu sein. Man darf auch nicht vergessen, dass jede Veränderung an einer Stelle automatisch auch ungewollte Veränderungen an anderer Stelle verursacht. Bspw. würde ein Beschluss, dass KuK mit Praktikumsbesuchen keine Vertretung übernehmen müssen, erstmal bedeuten, dass halt KuK ohne Praktikumsbesuche mehr vertreten müssen. Je nachdem, ob es KuK gibt, die von den Besuchen nie betroffen sind, muss man hier evtl. mit Widerstand rechnen.


    Andere Beispiele, die du nennst, müssen gar nicht weiter über den Verweis auf die Fürsorgepflicht geklärt werden, da sie geklärt sind: Eine Kollege, der krank geschrieben ist, hat keine Praktikumsbesuche zu machen oder in der Schule zu erscheinen. Wenn jemand wieder als dienstfähig gilt, kann er auch Vertretungen übernehmen. Vor allem bei Schulleitungen, die hier wenig Empathie zeigen, muss das eben dazu führen, dass man sich krankschreiben lässt, bis man wirklich zu 100% dienstfähig ist. Da spricht auch nichts dagegen, eigentlich sollte man das sowieso. Eine Absprache zur Wiedereingliederung ist in jedem Fall verbindlich und zeitlich befristet. Wenn sich der Schulleiter nicht daran hält, würde ich sofort die Schwerbehindertenvertretung einschalten.


    Informationen sind oft so eine Sache. Hier hilft ein guter Personalrat. Oft reicht es schon, wenn der ein paar Mal Infos rausgibt, die die SL unterschlagen hat (aus Absicht oder weil sie einfach untergegangen bzw. vergessen wurden). Wenn das der SL zu peinlich wird, ständig vom PR korrigiert oder ergänzt zu werden, hilft das oft, dass sowas nicht mehr vergessen wird.

    Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

    Unschicklich ist es vor allem, wenn man eine Kollegin, die nur 10 Stunden unterrichtet, an fünf Tagen die Woche antanzen lässt. Vor allem, falls die Schulleitung über deine anderen Verpflichtungen und über deine Prioritätensetzung informiert ist.

    Ich würde - sofern du bereit bist, es auch durchzuziehen - der SL sehr deutlich kommunizieren, dass du unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit siehst, weiter an der Schule beschäftigt zu bleiben.

    Also, das wichtigste wurde hier und da schon genannt, aber um das mal zusammenfassend zu trennen:

    Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge sparst du keine Pensionsansprüche an und du hast kein Anrecht auf Beihilfe.

    Ein Sabbatjahr ist eine besondere Form der Teilzeit, bei der du formal einen bestimmten Prozentsatz Teilzeit bezahlt wirst, aber voll unterrichtest (Ansparphase). Dadurch sparst du dir sozusagen ein Besoldungsguthaben an, das du dann in einem weiteren Jahr ausgezahlt bekommst, ohne dafür arbeiten zu müssen (Freistellungsjahr). Das gängige 3/1 Modell würde also bspw. vorsehen, dass du vier Jahre auf 75% Teilzeit bist. Drei Jahre bekommst du 75% deiner Besoldung, unterrichtest aber dennoch ein volles Deputat. Dadurch sparst du 3x25% (=75%) Besoldung an, die du dann im Freistellungsjahr ohne Unterricht ausgezahlt bekommst. Formal bist du aber eben alle vier Jahre auf 75% Teilzeit, so dass du beihilfeberechtigt bleibst, aber eben für diese vier Jahre nur 75% der Pensionsansprüche erwirbst.

    Rein rechnerisch/mathematisch wäre es also sicherlich auch möglich, ein Jahr ohne Bezüge voll zu arbeiten und im nächsten Jahr bei vollen Bezügen gar nicht zu arbeiten, aber das wäre dann wohl mit dem Teilzeitkonzept nicht vereinbart. Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass das geht. Das "extremste", was ich mal aus einem Bundesland gehört habe, war 1/2 Jahr Ansparphase (volles Deputat bei 50% Besoldung) und 1/2 Jahr Freistellungsphase bei 50% Besoldung. Ich glaube das war RLP oder Hessen oder irgendwo das Eck.


    Was es hier in Bayern gibt, ist eine Form des Sabbatjahres als Vorruhestand. Ich weiß gerade nicht, ob das das gleiche wie Altersteilzeit ist, oder ob ich da zwei Dinge vermische. Auf jeden Fall kenne ich einen Fall, der zwei (?) Jahre vor der Pension in die sogenannte "Freistellungsphase" gegangen ist, also nicht unterrichtet hat und trotzdem beihilfeberechtigt war, und dann nach zwei Jahren formal in die Pension verabschiedet wurde. Ich weiß auch sicher, dass das über Sabbatmodelle gelaufen ist. Also, hier in Bayern. Das ist wohl in etwa das, was du dir vorstellst. Ich würde mich an deine Gewerkschaft oder an den Schulleiter wenden; sowas ist, glaub ich, nicht so schrecklich unüblich.

    Viel Erfolg!

    Eine Reduktion der Aufgabenflut wäre dringend erforderlich und kann nur von Führungskräften umgesetzt werden!

    Sehe ich nicht so. Ein deutlich artikuliertes "Nein" kann vielen der von dir beschriebenen Aufgaben ganz schnell ein Ende setzen.

    Solange die SL immer einen "Dummen" findet, der es doch macht, wird halt immer wieder etwas oben drauf gepackt.


    Hauptsächlich gibts einen ordentlichen Anschiss. Wahrscheinlich würde es irgendwann zur Bezirksregierung gehen. Und wie es dann weitergeht, Kann ich nicht sagen, denn ich mache meinen Job ordentlich

    Ich finde es immer ein wenig befremdlich, wenn erwachsene Menschen den doch sehr kindlichen Begriff "Anschiss" verwenden. Oder, wenn er zu der hierarchisch übergeordneten Person passt, wie Führungspersonen mit erwachsenen Menschen umgehen. Einen "Anschiss" würde ich mir weder vom Schulleiter noch vom Ministerialbeauftragten (so heißen hier die Dezernenten) gefallen lassen, ich bin keine 10 Jahre mehr alt. Eie sachlich formulierte Kritik mit entsprechend formulierten Konsequenzen ist aber etwas anderes.

    Aber, um beim Thema zu bleiben: Hier hat mal jemand den schönen Spruch gebracht: "Einer verbeamteten Lehrkraft, der nichts peinlich ist, kann man nichts anhaben." In diesem Kontext ist der Begriff der "Verantwortung", die die A15er und A16er tragen, schon eher relativ.


    Leider finde ich nichts in den Gesetzen (sachsen) zu solchen zusatzveranstaltungen, die ja rein gar nichts mit meinem dienstgeschäft zu tun haben.

    Entsprechend dem oben zitierten Spruch von der verbeamteten Lehrkraft und was man ihr (nicht) anhaben kann: Statt selber nach einer rechtlichen Grundlage zu suchen, um nicht hinzugehen, geh einfach nicht hin und schau, welche rechtliche Grundlage deine SL heranziehen möchte, um dich dafür zu bestrafen.

    Maylin85

    Vielleicht wäre das mal eine Diskussion für die Fachkonferenz bei euch. Und die Ergebnisse legt ihr dann der SL vor, die wiederum, wenn sie nicht einverstanden ist, eben mal am Schul- und Dienstrecht ihre Erwartungen belegen soll.

    Im Zweifelsfall kann man auch eine Eingabe an die übergeordnete Behörde machen, mit der Bitte um Klärung. Aber das sollte gut überlegt sein: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten

    Ich sehe eine Mischung aus den Positionen der verschiedenen "Seiten" in diese Diskussion als Realität:

    In Bayern gibt es am Gym noch die Regelbeförderung auf A14 nach einer gewissen Zeit. Das kann man jetzt finden wie man will, aber in der Regel ist es in anderen BL ist ja doch auch so, dass man erst nach einigen Jahren realistischerweise die Chance auf eine A14 hat. Das liegt letzlich daran, dass man mit steigender Erfahrung auch effizienter im Umgang mit der eigenen Arbeit wird. Die ersten fünf Jahre war ich über die Maßen mit der Vorbereitung meines Unterrichts und mit der Korrketur beschäftigt. Jetzt kann ich auf einen breiten Materialfundus zurückgreifen, der nur leicht angepasst werden muss, was sehr schnell geht. Neue Themen erschließe ich mir schneller und habe einen breiten, in der Praxis erprobten Methodenfundus, mit dem ich meine neuen Stunden planen kann. Und ich habe größere Sicherheit bei der Korrektur, wenn es um Notenentscheidungen geht oder auch einfach darum, mir das Leben leichter zu machen: Ich lese Arbeiten (auch in der Oberstufe) nur noch einmal, ich korrigieren nicht mehr positiv, sondern biete diese Gespräche an (freiwillig), die German als KAVE-Gespräche erläutert hat. Das hat mir zeitliche Ressourcen geschaffen, die ich in weitere Aufgaben (Schulentwicklung) stecken konnte. An meiner Schule erwartet die SL von regelmäßig auf A14 Beförderteten, dass er/sie solche zusätzlichen Aufgaben übernimmt, was meiner Ansicht nach sachlogisch ist.

    Am Anfang braucht man hier wieder Zeit, sich einzuarbeiten. Inzwischen läuft auch der Einsatz für solche Aufgaben eher nebenbei, da ich Strukturen und Kontakte geschaffen habe, was zunächst sehr aufwendig war, jetzt aber eben die Arbeit deutlich erleichtert. Ich hätte jetzt also zeitliche Ressourcen für den nächsten Schritt. Genau genommen bin ich jetzt vermutlich, ebenso wie damals kurz vor der A14, eher unterhalb meiner Arbeitszeit, bzw. wähle ich halt jetzt immer mal wieder neue Aufgaben, die die Differenz ausgleichen.

    Entsprechend wäre es mein Selbstverständnis, dass ich natürlich mit A15 wieder mehr Aufgaben übernehme, da wieder mehr Zeit investiere, die mich aber (im Idealfall und langfristig) nicht über die normale Wochenarbeitszeit eines Beamten bringen, zumal ich ja wahrscheinlich andere Aufgaben, die ich vorher gemacht habe und die für die A15 nicht relevant sind (- alles hypothetisch, ich habe keine A15 -) nicht mehr mache. Dafür sind andere auf A14 nachgerückt und stehen somit für solche Aufgaben zur Verfügung.

    Somit hat in dieser Vorstellung der A15er mehr Aufgaben, gibt andere Dinge an A14er und evtl. an A13 in dem Maße ab, wie diese Ressourcen haben, so wie er selbst ja solche Aufgaben geleistet hat.

    Das ist eine Idealvorstellung und in Systemen, in denen jeder überlastet ist, funktioniert das so nicht 1 zu 1. Aber es liegt durchaus auch an jeder Lehrkraft, egal welche Besoldungsstufe, darauf zu achten, dass man eben nicht mehr leistet als man kann.

    Dazu gehört es für den einzelnen, den eigenen Perfektionismus abzuschalten, souverän mit Herausforderungen umzugehen und vor allem, auch mal "nein" sagen zu können. Und dazu gehört es von Seiten der Schulleitung aus, gut im Blick zu haben, wer eben noch Ressourcen hat, um Aufgaben in diese Richtung zu leiten, und wer alle Ressourcen ausgeschöpft hat, um diese Kollegen zu entlasten.

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