Freier Tag bei beschränktem Stundenumfang

  • Das mit dem Unterrichtsbesuch fand auch jeder sehr unnötig, aber offensichtlich war das so vorgeschrieben.

    Hast Du eine Planstelle? Du sagtest "befristet", also eher eine Vertretungsstelle, oder? Da hab ich noch nie von UBs gehört.


    Such Dir einen anderen Vertretungsjob. Ist ja ne merkwürdige Schule.


    Wir hatten neulich noch ausgeschrieben :pfeif:

  • Als E13 UBs?

    Vielleicht ist das Schulintern mal beschlossen worden, jedoch war ich 2 Jahre TvH als E13 und hatte nie einen UB.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.:rose:

  • Na ja, die SL müssen auch bei den Vertretungsstelle mal zumindest einen Unterrichtsbesuch gemacht haben. Denn falls die Lehrkraft nach mehreren Befristungsverträgen mit dem Wunsch der Entfristung um die Ecke kommt, kannst Du arbeitsrechtlich nach sechs Jahren nicht mehr damit um die Ecke kommen, dass die Kraft sich nicht bewährt hat, das nimmt Dir dann kein Arbeitsrichter mehr ab.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Na ja, die SL müssen auch bei den Vertretungsstelle mal zumindest einen Unterrichtsbesuch gemacht haben. Denn falls die Lehrkraft nach mehreren Befristungsverträgen mit dem Wunsch der Entfristung um die Ecke kommt, kannst Du arbeitsrechtlich nach sechs Jahren nicht mehr damit um die Ecke kommen, dass die Kraft sich nicht bewährt hat, das nimmt Dir dann kein Arbeitsrichter mehr ab.

    Ah, interessant. Danke für die Info, war mir so nicht bewusst.

  • Ich war vor OBAS an zwei Schulen Vertretungslehrer. An einer Realschule hatte ich 11 Stunden und einen UB. Und in dem Jahr danach am Gymnasium auch einen (bei 15 Stunden), der als Grundlage für die OBAS-Zulassung diente.

  • Als 'Motivation' der Schulleitung für ihr Handeln kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass sie dich generell loswerden wolle

    Nö, ich sag dir genau was ist: Die haben vergessen die freien Tage im Programm einzustellen (vermutlich Untis), die ganze Zeit nicht drauf geachtet und nachher dann bemerkt "Ups, da war ja was, vielleicht schluckt er/sie die Kröte, bevor wir uns die ganze Arbeit nochmal machen müssen".

  • Ich habe heute ein Gespräch mit dem Schulleiter führen können. Er hat sich für den Stundenplan entschuldigt, bei meinem Stundenumfang kriege ich künftig definitiv 2 unterrichtsfreie Tage.


    Gut, dachte ich mir. Dann fing er aber an, Probleme bei meiner anderen Arbeitsstelle zu sehen. Schließlich dürfte ich für eine Nebenbeschäftigung höchstens ein Fünftel der Arbeitszeit meiner Hauptbeschäftigung aufwenden. Ich kenne diese Regel für Vollbeschäftigte und bei unbefristet Tarifbeschäftigten, die auf Teilzeit reduziert haben. Aber ich habe ja von vornherein nur eine Stelle von 40 %. Ist die Regelung da identisch? Schließlich wende ich ja keine Arbeitszeit für eine Nebenbeschäftigung auf, die dadurch meinem Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung dadurch verloren geht.

    • Offizieller Beitrag

    Bin mal gespannt, was Seph oder Chemikus dazu sagen.

    Als Schulleiter würde ich sagen: rechtlich ist seine Überlegung korrekt. Mal nachschauen.


    Edit, nachgeschaut.

    Der VBE schreibt dazu

    Zitat

    Bei einer Teilzeitbeschäftigung gemäß § 78 b LBG darf der Beamte eine Nebentätigkeit in dem Umfang ausüben, wie sie vollbeschäftigten Beam- ten zugestanden wird. Als zeitliche Begrenzung wird hier ein Fünftel der Zeit eines vollbeschäftigten Beamten zugrunde gelegt.

    Aber irgendwer muss es ja genehmigt haben. Oder hast du die Nebentätigkeit gar nicht genehmigen lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Die Regelung gilt doch nur für Beamte ?! Also die fixe Grenze?

    Ich habe definitiv Kolleg*innen, sowohl im Schulalltag als auch im restlichen TV-L, die mehr als einen Fünftel der vertraglichen Arbeitszeit arbeiten (ich spreche nicht von den Landwirten). Und von einigen, die eben aus genau dem Grund befristete Stellen haben: Sie kombinieren es mit einer anderen halben Stelle woanders, wenn es passt (also je nach Schuljahr und Vertretung unterschiedlich).

    • Offizieller Beitrag

    Die Regelung gilt doch nur für Beamte ?! Also die fixe Grenze

    Rosa ist angestellt? Okay.


    Dann müsste ich in Ruhe nachschauen (nicht am Handy) ... oder aber ich warte auf die Antwort aus dem Personalrat. 😉

  • Ja, natürlich. Sofort bei Vertragsunterzeichnung. Dabei handelt es sich um eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität, wo ich die Stelle an der Schule auch angezeigt habe. Es herrschte erst Unsicherheit was hier Haupt- und was Nebenbeschäftigung ist, beides sind nämlich 40 %-Stellen. Aber da an der Schule die Wochenarbeitszeit mit 41 Stunden beanschlagt wird und ansonsten im TV-L mit 39,x Stunden ist wohl die Stelle an der Schule die Hauptbeschäftigung.

Werbung