Beiträge von Moebius

    Wartet mal ab, in den nächsten 1-2 Jahren werden junge Kollegen kommen, die selbstverständlich Zeugnisse mit KI schreiben, Klausuren mit KI korrigieren etc. und in 5 Jahren fragen wir uns, warum wir so lange damit gewartet haben, uns diese nervigen Arbeiten von der KI abnehmen zu lassen.

    Warten musst du nicht auf die Technik (es gibt bereits KI Anbieter für Korrekturen, das Schreiben eines Textzeugnisses wäre mit ein paar Beispielvorlagen und einem entsprechend ausformulierten Prompt auch längst möglich ), sondern darauf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Behörde dafür geschaffen werden und darauf, dass Lehrkräfte die Bereitschaft entwickeln, diese Dinge auch zu nutzen.

    Ich kenne das korinthenkackende Gegenlesen ebenfalls und fand es ziemlich nervtötend. Es macht allen einen Haufen Zusatzarbeit und hat am Ende nur was mit dem kranken Perfektionismus der SL zu tun.

    In den meisten Fällen hat das nichts mit Perfektionismus zu tun, sondern ist eine (beschissene) Führungsstrategie: den Untergebenen irgendwelche im Grunde überflüssige Aufgaben geben und vermeintliche Fehler vorhalten, um die eigene Position deutlich zu machen.

    Habt ihr schon ansatzweise Vergleichbares erlebt?

    Schräge Geschichten von neu angemeldeten Usern, die irgendeine merkwürdige Grundsatzdiskussion hin im Forum initiieren sollen und bei denen sich der Urheber entweder gar nicht wieder meldet oder nach ein paar weiteren Posts verschwindet, erlebe ich aktuell fast täglich.

    Es mag durchaus sein, dass sich im Einzelfall wahre Geschichten dahinter verbergen, aber in der Summe finde ich es inzwischen doch reichlich ermüdend.

    Es darf schon gar nicht passieren, dass ein Schüler am Ende des Schuljahres auf 60% unentschuldigte Fehlzeiten kommt, da hätte längst die entsprechenden Prozesse eingeleitet werden müssen. Wenn sich das über das ganze Schuljahr zieht, reden wir von mehreren verhängten Ordnungsgeldern durch die Stadt und Ordnungsmaßnahmenkonferenzen durch die Schule, da hätte die Frage der Bewertung längst geklärt sein müssen, das entscheidet dann nicht der einzelne Lehrer individuell am Ende des Schuljahres.

    Unentschuldigte Fehlzeiten werden mit ungenügend bewertet, entschuldigte Fehlzeiten gar nicht, ist in diesem Fall also insgesamt klar ungenügend.

    Natürlich würde ich das in so einem Extremfall mit dem Schulleiter abklären und es sollte eine klare und gemeinsame Regelung für alle KuK geben, das Schüler wird ja nicht nur bei dir gefehlt haben.

    Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Ausflug während der Unterrichtszeit stattfindet. In der Grundschule haben wir Unterrichtsgänge und Ausflüge in der Regel so geplant, dass sie in die reguläre Unterrichtszeit fallen.

    Ein einfacher Unterrichtsgang ist es, wenn ich in der Biologiestunde in den benachbarten Wald gehe und dort Regenwürmer einsammle, ganz sicher nicht, wenn ich mit 6jährigen in den Bus steige und für einen Tag in die nächste Großstadt fahre.

    PS: wir diskutieren in diesem Forum 50 Seiten Lang über Lehrkräfte, die strafrechtlich verurteilt wurden, weil sie im Vorfeld einer Fahrt zwar schriftlich und auf einem Elternabend einformiert haben, es aber versäumt haben, sich die Vorerkrankungen schriftlich mitteilen zu lassen und in Folge dessen dann eine Schülerin verstorben ist.

    Und dann wird hier ernsthaft darüber diskutiert, ob SuS verpflichtet werden können an einer Fahrt teilzunehmen, über die nicht mal ordnungsgemäß informiert wurde? (Ohne schriftliche Einverständnis kann man nicht mal sicher sein, ob alle Eltern überhaupt von der Fahrt wissen.)

    SuS sind verpflichtet, an Tagesfahrten teilzunehmen, die Schule ist verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu planen. Da letzteres hier nicht der Fall ist, erübrigt sich die Diskussion über ersteres.

    An einer Fahrt, über die die Eltern nicht frühzeitig und umfassend informiert wurden und zu deren Teilnahme keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt, sollten weder SuS noch Lehrkräfte teilnehmen.

    Es wird doch niemanden ersthaft wundern, dass bei Gruppen mit sehr konservativen religiösen Vorstellungen auch konservative Vorstellungen über Rollen von Männern und Frauen häufiger anzutreffen sind. Das sagt aber gar nichts darüber aus, wer bei den reigiösen (oder pseudoreligiösen) Aspekten wie stark überzeugt oder die treibende Kraft ist.

    Es gab einige Urteile in Deutschland, gegen Frauen, die aus Deutschland in den Islamischen Staat ausgewandert sind und dort eine Rolle übernommen haben, und sich aktiv daran beteiligt haben, dass jesidische Mädchen als Sklaven gehalten, vergewaltigt und gefoltert wurden. Auch wenn diese Frauen in ihrer (selbst gewählten) Familienstruktur dem Ehemann untergeordnet waren, sind sie trotzdem freiwillig Täterinnen geworden.

    Du stimmst aber zu, dass es ein Unterschied ist, ob man für jemanden betet oder jemanden tauft*?

    "Für jemanden Beten" ist für mich ungefähr so relevant, wie "Gesundheit" sagen, wenn jemand niest. Mir geht es um den Akt, der dem Betroffenen die Mündigkeit einer eigenen Entscheidung abspricht, das ist bei den beschriebenen Sonderfällen der Taufe der Fall.
    (Aber wir sollten nicht so tun, als ob das ein weit verbreitetes Problem wäre, es betrifft eine kleine, in Deutschland kaum relevante, Minderheit.)

    Ok, aber warum wird es dann, anders formuliert, zu einer Verletzung der „persönlichen Überzeugungen und Werte des Betroffenen“? Warum ist es dann nicht mehr ohne tiefere Bedeutung?

    Ich spreche aus der Perspektive der "Urhebers". Die meisten Leute, die sich gegenseitig einen "schönen Tag" wünschen, meinen damit nichts tieferes, für die oben genannten Religionsgruppen, die fremde Tote ohne deren Einverständnis meinen Taufen zu müssen, hat das Ganze eine tiefe Bedeutung, die eine hochgradig übergriffige Haltung gegenüber denjenigen beinhaltet, die ihre Überzeugungen nicht teilen.

    Ein Schulverweis setzt nicht voraus, das dem Schüler eine andere Schule im selben Bildungsniveau angeboten wird.

    Doch, das steht in Niedersachsen eindeutig im Erlass und auch in anderen Bundesländern wird die freie Wahl der Schulform durch einen Schulverweis nicht außer Kraft gesetzt.

    Als Ordnungsmaßnahmen sieht das Niedersächsische Schulgesetz folgende Maßnahmen abschließend vor:

    ...

    • Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot (Genehmigung der Schulbehörde!),

    Wenn ich jemandem wünsche, dass es ihm bald besser geht, dass er einen Weg findet, eine schwere Zeit durchzustehen, ist das ohne tiefere Bedeutung?

    Natürlich, welche tiefere Bedeutung sollte es denn haben?

    Das soll ja nicht bedeuten, dass es unaufrichtig ist, aber in den allermeisten Fällen ist es nicht mehr und nicht weniger als Höflichkeit.

    „Durchreichen als Mittel der Disziplinierung“ gibt es also zumindest heutzutage so nicht mehr in BW.

    Mal abgesehen davon, dass dieses Mittel sowieso rechtsmissbräuchlich wäre (Wechsel an eine andere Schulform aufgrund nicht hinreichender Leistungen, ist klar zu trennen von einem Verweis von der Schule aufgrund einer Ordnungsmaßnahme, letzterer erfolgt immer an eine Schule der gleichen Schulform und bedarf zumindest in Niedersachsen auch der Zustimmung der übergeordneten Behörde) ist die Realität selbst am Gymnasium inzwischen eine andere. Von Klasse 5-8 gehen kaum noch SuS an andere Schulformen ab, und bestimmte Gruppen, insbesondere Flüchtlinge ohne ausreichende Sprachkenntnisse, können wir unabhängig von den schulischen Leistungen gar nicht mehr abgeben, so lange sie nicht eine andere Schule freiwillig aufnimmt (was diese nicht mehr tun).

    Aber wie gesagt: die Erzählungen von Wolfgang, sind Schwänke aus der "guten alten Zeit™".

    Soweit es mich betrifft, gibt es auch keinen Gott.

    Das kann jeder gerne anders sehen, wenn ich dienstlich mit jemandem zusammenarbeite, erwarte ich aber das professionelle Verhalten, das ich jetzt hier schon mehrfach beschrieben habt.

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