Beiträge von Moebius

    Es gibt weder Fachanwälte für Beamtenrecht, noch für Schulrecht.

    Die einschlägigen Fachanwaltsbezeichnungen wären Arbeitsrecht oder Verwaltungsrecht, die dann vielleicht einen besonderen Arbeitsschwerpunkt Schultecht oder Beamtenrecht haben. Schulrecht ist im vorliegenden Fall aber völliger Quatsch, da es um eine arbeitsrechtliche Problematik geht.

    Die Empfehlung, über deinen Verband zu gehen, ist grundsätzlich richtig, funktioniert aber nur, wenn du da auch Mitglied bist. Sonst würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit guten Bewertungen in den einschlägigen Portalen suchen.

    Der erste Schritt wäre für mich aber, nach Anerkennung der Erfahrunsstufen bei der einstellenden Behörde zu fragen, und das schriftlich, damit du auch eine schriftliche Antwort bekommst.

    Ich bin inzwischen geneigt den Sonderstatus der Südländer als willkommene Entlastung für alle anderen zu betrachten.
    Das Fenster August bis mitte September ist meiner Meinung nach das schlechteste, das können die gerne dauerhaft haben. Rotation finde ich grundsätzlich in Ordnung, so lange die Sprünge unter einer Woche bleiben.

    Schulen zahlen auch nicht 100%, sondern 87% des Neupreises, (ganz sicher bin ich mir nicht, den genauen Wert müsste ich nachgucken). Man kann mit dem Geld wirklich gut auskommen.

    Der Erlass in Niedersachsen sieht einen Ausleihpeis von 33%-40% vor, die Bücher dürfen 3 mal verliehen und beim 4. mal kostenfrei abgegeben werden, man kann sie also 4 man "nutzen". Wenn man die Ausleihe bei uns einigermaßen kompetent managet erzielt man in der Regel deutliche Überschüsse. Diese darf man nicht beliebig verwenden, aber im Rahmen des Erlasses durchaus auch für andere Lehrmaterialen, insbesondere Bücher und Lizenzen.

    Die Schulleitung ist mir dem (mündlichen) Antrag bereits verfahren: sie hat ihn abgelehnt.
    Kann sein, dass sich das bei einem schriftlichen Antrag ändert oder auch nicht, auf irgendwelche formalen Unzulänglichkeiten verweisen muss sie nicht, sie entscheidet über solche Ausgaben.

    Das Problem ist vermutlich das Modell "Teilzeit in Elternzeit", was etwas anderes ist, als "Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit". Auf letzteres hat man einen Rechtsanspruch. Bei ersterem bleibt man formal weiter in Elternzeit und übt die Teilzeitbeschäftigung als zusätzliche Beschäftigung zum weiter ruhenden Hauptarbeitsverhältnis aus, die Einkünfte werden aber auf das Elterngeld angerechnet. In dieser Variante ist es zB auch sehr viel einfacher die "neue" Beschäftigung an einer anderen Schule aufzunehmen, weil dafür keine Versetzung durchgehen muss. (Wenn die regulär beantragte Elternzeit dann durch ist, kann man auch trotzdem wieder an seine alte Schule zurück.) Ob man darauf einen Rechtsanspruch hat, ist kompliziert und hängt unter anderem von derStundenzahl ab .

    Und bei dem Anlass, aus dem der Thread geschrieben wurde, ging es ja letztlich um Material für 50 €, ganz offensichtlich ist es Quatsch, dass die Schulleitung das nicht anschaffen kann, sie will es nicht anschaffen. Das mag möglicherweise daran liegen, dass die Schulleitung sich in einem entsprechend gepolten Kollegium daran gewöhnt hat, dass KuK Material selber kaufen, es mag auch daran liegen, dass die Anschaffung schlicht überflüssig ist, weil genug Alternativen vorhanden sind und die Schulleitung keine Lust hat jedes Mal alles neu zu bestellen, nur weil irgendjemand einen Lieblingsverlag hat oder meint, es müsse in allen Klassen unbedingt das gleiche Poster an der Wand hängen.

    Oft ist das Problem auch hausgemacht, weil die Schulleitung nicht mitspielt. Ich kümmere mich als Fachobmann um mein Fach und gebe Mängel auch weiter und schreibe regelmäßig Anträge für Gerätschaften, die wir neu brauchen oder die defekt sind. In gut 10 Jahren hat der Träger durch diese Anträge bei uns ca. 100 000 € bewilligt, außerhalb des jährlichen Budgets (das ist für Großanschaffungen nämlich gar nicht gedacht). Das klappt, weil ich da Zeit investiere und weil unsere Schulleitung sich da hinter häng und gegenüber dem Träger auch deutlich auf eine ordentliche Ausstattung besteht.

    Ich habe aber auch schon andere Schulleitungen erlebt, die das nicht wollen, die entsprechenden Anträge nicht weiterleiten und die einem erklären, man müsse mit dem Auskommen, was man hat, weil sie gegenüber dem Träger nicht unbequem sein wollen.

    In einer kleinen sächsischen Stadt wurde kürzlich ein Investor vergrault, der Solaranlagen für Stromversorgung des Ortes aufgebaut hätte. Die Anwohner hatten Sorge, dass das nicht schön aussieht. Kannste dir nicht ausdenken sowas!

    Was ich bis heute nicht verstehe, ist, warum man Solarparks nicht standardmäßig über große Parkplätze (Verbrauchermärkte, etc.) baut. Kein zusätzlicher Flächenverbrauch und die Autos stehen im Schatten. Die Kosten für die Aufstellung können meiner Meinung nach nicht größer sein, als die Einsparung an anderen Flächen wert ist.

    Ich verwalte selber einen Etat und kann darüber für mein Fach im Prinzip frei verfügen. Trotzdem verwende ich ihn für Dinge, deren Notwendigkeit sich aus curricularen Vorgaben ergibt, Dinge, bei denen das nicht der Fall ist, kaufe ich selbst, wenn ich Spaß daran habe oder wenn sie mir die Arbeit spürbar erleichtern, sonst lasse ich es.

    Letztlich habe wir das gleiche Problem, das wir bei diesen Diskussionen fast immer haben: die Einschätzung "das braucht man zwingend" beruht auf der subjektiven Meinung der Lehrperson. Das ist weder für die Schulleitung noch den Träger irgendwie relevant. Für die ist relevant, wenn es in irgendwelchen Lehrplanvorgaben steht, dass ein bestimmtes Material verwendet werden muss. So lange das nicht der Fall ist ist das hier

    Sie meint, man kann nicht ohne arbeiten.

    Sehe ich auch so.

    irrelevant. Und schon gar nicht braucht man eine ganz bestimmte Anlauttabelle von einem ganz bestimmten Verlag. Im Zweifelsfall muss man seinen Unterricht an den rechtlichen Vorgaben orientieren und nicht an den subjektiven Einschätzungen darüber, was guter Unterricht ist. Wenn man das nicht möchte, zahlt man halt selbst, dann braucht man aber auch nicht weiter darüber diskutieren, das ist dann kein Schicksal sondern eigene Entscheidung (und das meine ich garnicht negativ, an bestimmten Stellen gebe ich auch manchmal Geld aus, weil mir Dinge persönlich wichtig sind).

    Hm? Also ich muss jede Woche 25x45 min. etwas Lehrplankonformes mit den Kindern machen. Was soll das sein, wenn nicht mit selbst erstelltem Material? Da bleibt doch nur kaufen.

    Jedes eingeführte Schulbuch deckt den Lehrplan ab, sonst wäre es nicht genehmigt.

    Wieso sollte es einheitlich sein, wenn genau darauf die Schulleitung offensichtlich keinen Wert legt?

    Du machst Unterricht mit den Materialien, die du hast, oder die die Schule zur Verfügung stellt.

    Für generische Informatik muss man praktisch kein Mathe hören, bei uns wären es damals 12 SWS gewesen, wenn ich mich richtig erinnere, (Analysis 1 und lin. Algebra 1), für die Anerkennung eines Zweitfaches beim Quereinstieg braucht man 40, meine ich.

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