Beiträge von Moebius

    Bolzbold Willst du damit evtl. sagen, dass das hier besser nicht öffentlich besprochen werden soll?

    Dass die Aufgabengesteltung beim Matheabitur seit Jahren eine fortgesetzte Katastrophe ist, ist nun wirklich kein Geheimnis.

    Ich unterrichte oft Physik auf erhöhtem Niveau und mein wichtigstes Argument um für die Kurswahl zu werben ist seit Jahren "Lest die Diskussionen um das Matheabitur der letzten Jahre und dann wählt lieber Physik als Mathe."

    (Und das hat nichts mit dem generellen Niveau der Fächer zu tun, beide sind anspruchsvoll, des Pudels Kern in Mathe ist in meinen Augen der völlig verkorkste Ansatz länderübergreifende Aufgaben zu stellen.)

    Die neue Regierung ist mir bisher unfassbar unsympathisch.

    Das ist kein Programm der neuen Regierung, sondern lediglich eine Aussage der Ministerien in einem Interview um da ein paar billige Punkte zu sammeln. Die CDU hat es programmatisch überhaupt nicht auf dem Zettel, Beamte in die gesetzliche Versicherung zu überführen und die SPD hat es auch in der Zeit, als sie mit den Grünen noch die Chance auf eine Mehrheit gehabt hätte, nie ernsthaft versucht.

    Die persönliche Bewertung von Alkoholkonsum oder Rauchen sei jedem belassen, so wie er sie für richtig hält.

    Dafür, erwachsenen Menschen Vorgaben zu machen, wie sie sich in ihrer Freizeit zu verhalten haben, gibt es schlicht keine rechtliche Handhabe. Das gilt für volljährige Schüler an den programmlosen Abenden einer Klassenfahrt genau so, wie für Lehrkräfte auf einer mehrtätigen Fortbildung.

    Die von Bolzbold oben zitierte Regelung gibt es im Fahrtenerlass bei uns (in vermutlich in allen anderen Bundesländern ebenso) auch. Dieser greift aber bei volljährigen Schülern trotzdem nicht in die Persönlichkeitsrechte in deren Freizeit ein, außerhalb des offiziellen Programmes sind und bleiben das Erwachsene mit allen Rechten. Wenn man versucht, einen volljährigen Fahrtteilnehmer von der weiteren Fahrt auszuschließen und nach Hause zu schicken, weil er am Abend Alkohol konsumiert hat wird man vermutlich ein Problem damit bekommen, dass der Schüler entgegen der Regel bei Minderjährigen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben wird.

    Ganz grundsätzlich wird man Erwachsene auch nicht davon abhalten können, sich einen Mitwagen zu besorgen, das wird dann hoffentlich der gesunde Menschenverstand übernehmen, wenn die Schüler mal nachrechnen, was ein Wagen mit Zuschlag für junge Fahrer für 5 Tage kostet, den man dann nur wenige Stunden am Tag nutzen kann, denn bei allen offiziellen Programmpunkten ist die Verwendung privater PKW natürlich untersagt.

    Bei rein volljährigen SuS als Teilnehmer der Fahrt unterliegt die Freizeit keinen Vorgaben für Schulveranstaltungen, so lange das Verhalten dort nicht in den Teil hineinwirkt, der wiederum schulische Veranstaltung ist. Volljährige SuS dürfen in der Freizeit der Fahrt auch Rauchen und Alkohol trinken, genau so wie Lehrpersonen, bei denen das dann ebenfalls nicht die Dienstfähigkeit im Programmteil beeinträchtigen darf.

    Mit als tarifbeschäftigter Kollege wäre es mehr als Recht, wenn alle tarifbeschäftigt wären. Dann hätten wir die Macht , einen wirklich eigenen Tarifvertrag für Lehrer durchzusetzen, ähnlich wie die Krankenhausärzte dies mit Montgomery geschafft haben.

    Das würde eine Streikbereitschaft voraussetzen und ich lehne mich mal aus dem Fenster:

    An deren Mangel würde sich bei den meisten KuK auch durch ein anderes Beschäftigungsverhältnis nicht viel ändern

    Die Arbeitszeit ist ein Scheinmessinstrument, da es den Output der Arbeit nicht erfasst.

    Rein beamtenrechtlich ist es aber so, dass wir unserem Dienstherrn unsere Arbeitszeit schulden und kein bestimmtes Ergebnis, das in dieser Zeit zu erzielen ist (beziehungsweise nur Eies "mittlerer Güte"). Das Ergebnis von Arbeitszeiterfassung wäre mit Sicherheit nicht, dass sehr effizient arbeitende KuK dann doppelt so viel schaffen würden, sondern dass sie ihr Arbeitstempo anpassen würden.

    - bei Abiturklausuren werden Verständnisfragen durch die aufsichtführenden Lehrkräfte beantwortet

    - in der Abiturklausur sitzen 2 andere Schüler mit drin, die eine andere Klausur nachschreiben

    - die Erstkorrektur wird von verschiedenen Kollegen abschnittsweise gemacht

    Nichts davon ist für mich mit einem professionellem Verständnis einer Abiturklausur und den rechtlichen Vorgaben daran vereinbar.

    Kann man nicht absolut so sagen. Im Maschinenbau sind es zB Leute, die sich mit Spezialthemen beschäftigen wie CNC oder Automatisierung. Da haben wir auch teilweise die Splittung auf 2 bzw. 3 Stunden. So ist gewährleistet, dass die SuS auch die Themen bekommen, die sie fürs Zentralabi benötigen.

    Und dann unterrichtet man am Montag und Mittwoch ein Thema und dann am Freitag ein anderer Kollege ein anderes Thema?

    Es würde für mich ja noch sonn machen, wenn Kollege A sein Spezialthema im ersten Halbjahr unterrichtet und dann den Kurs am Halbjahr 2 an den anderen Kollegen übergibt, oder man fährt irgendein Blockmodell, aber doch nicht alles durcheinander.

    Überhaupt die Idee, dass ein Kurs planmäßig von 2 Personen gleichzeitig unterrichtet wird - am Montag die Doppelstunde und Mittwoch die Einzelstunde ich, am Freitag die Doppelstunde ein anderer Kollege - ist für mich völlig irrwitzig. Durch die notwendigen Absprachen und Koordinationen steigt der Aufwand überproportional. Für Lehrkräfte an normalen Gymnasien ist es auch absurd, dass man das Ausbringen eines einzelnen einzelnen erNi-Kurses durch eine Lehrkraft als überproportionale Belastung empfindet, das ist ganz normales Alltagsgeschäft. Selbst wenn andere Aufgaben deutlich entspannter sind, dann wechselt man sich halt ab.

    Eure Schule hat einige Probleme, nicht nur die Korrektur der Abiturklausuren, die in dieser Form eine Steilvorlage für jeden ist, der irgendwann mal wegen der Benotung vor Gericht gehen möchte.

    Ich habe den Rechner noch mal rausgesucht, falls jemand für sich persönlich mal prüfen möchte, wie er in einem Faktorisierungsmodell fahren würde:

    https://www.gew-hamburg.de/themen/arbeits…rer-arbeitszeit

    (Gemeint ist die Excel-Datei, erster Punkt unter "GEW-Personalräte informieren".)

    Die Zahlen sind meines Wissens nicht exakt festgelegt und können zwischen einzelnen Schulen leicht schwanken, mit meiner aktuellen Stunden- und Aufgabenteilung wäre ich bei dem Modell geringfügig im Plus.

    Bei uns werden alle Schülerfirmen gerade massiv in Frage gestellt und teilweise zu AGs zurückgestuft. Ich bin nicht ganz in den Gründen drin, daher nur in Kurzfassung, was ich so mitbekommen habe, ohne Anspruch auf Richtigkeit:

    Die Dokumentationspflichten werden massiv erhöht, die Befreiung von der Mehrwertsteuer kann nicht mehr pauschal angenommen werden sondern es müssen umfassende Nachweise über Umsätze geführt werden, die gesamte Kassenführung soll zukünftig nicht mehr im Haus sondern über die übergeordneten Behörde laufen. Es gab bei uns mehrere Schülerfirmen, die meines Wissens alle ihre Arbeit als Schülerfirma eingestellt haben, weil die betroffenen KuK der Auffassung sind, dass die neuen Vorgaben praktisch nicht einhaltbar sind und erhebliche Rechtsunsicherheit bringen.

    Wir haben kein großes Problem Stellen zu besetzten, die Grundschulen in unserem Umfeld auch nicht. Zum einen liegt meine Schule in einer größeren Stadt, zum anderen sind wir relativ beliebt. Wenn man das Gedankenexperiment konsequent weiter denken würde, müsste man also auch in den ländlichen Regionen besser bezahlen und attraktive Schulen mit hohen Anmeldezahlen bestrafen, indem man dort die Bezüge kürzt.

    Wäre mal interessant, wenn diese Regelung käme und dann Haupt- und Grundschullehrkräfte plötzlich noch mehr verdienen als die MINT Lehrer am Gym. Wie das wohl ankäme? :stumm:

    Die Anpassung der Besoldung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 war in der Praxis genau der Vorgang, der oben theoretisch für die MINT-Lehrkräfte an weiterführenden Schulen diskutiert wird. Dachtest du ernsthaft, das ist aus irgendwelchen abstrakten Gerechtigkeitsüberlegungen geschehen? Der Grund war der Lehrermangel.

    Mich wundert es, dass es offensichtlich keine Vorgabe gibt, dass die jeweilige Kurslehrkraft Erstkorrektor ist. So lief es bei uns immer. Und die Zweitkorrektur wird von einer anderen Person aus dem Kollegium übernommen. Meist gibt es Freiwillige, weil einige Teams schon seit Jahren bestehen.

    Exakt.

    Zumindest in meinem Bundesland und allen anderen, bei denen ich die Regelungen kenne, gibt es einen Erstkorrektor. Dieser ist für die gesamte Erstkorrektur der Prüfungsgruppe und dann auch für die Vergabe einer Note verantwortlich. Irgendwelche Modelle, bei denen man die Erstkorrektur zwischen verschiedenen Personen aufteilt, sind in den Erlassen nicht vorgesehen und wären damit hochgradig juristisch angreifbar.

    Wer soll eigentlich das Gutachten unterschreiben?

    Die ganze Konstruktion ist hochgradig suspekt. Das heißt jetzt nicht zwingend, dass es so nicht sein kann, an manchen Schulen werden hochgradig suspekte Dinge praktiziert, meist auf Basis der "Bienigg-Klausel" (Bisher ist es noch immer gut gegangen.)

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