Beiträge von Schiri

    Der Wahl-O-Mat gleicht ja wirklich nur die eigenen Positionen mit denen aus den einzelnen Wahlprogrammen ab. Ich thematisiere daher immer auch gerne,

    a) ob einzelne Dinge realisierbar sind oder z.B. die Finanzierung auf total wackligen Füßen steht, Verfassungswidrigkeit zu erwarten ist, ...

    b) ob die Partei überhaupt das Personal (die Expertise) hat, um Dinge umzusetzen (gut, das Argument zieht auf Bundesebene nicht so sehr wie bei "kleineren" Wahlen.)

    c) ob eine beliebte Übereinstimmung vielleicht auf den zweiten Blick doch nicht so viel Unterstützung findet. Hier erinnere ich mich z.B. an eine Diskussion über den "Grexit", wo ein Großteil meiner SuS bei näherer Betrachtung möglicher Folgen die Meinung geändert hatte.


    Lange Rede, kurzer Sinn: einzelne populäre Positionen genauer betrachten erscheint mir in jedem Fall sinnvoll.

    Liebe Mitforisten,


    obwohl in diesem alten Thread eine vergleichbare Frage schon diskutiert wurde, erschien es mir sinnvoll, für mein Thema einen neuen Beitrag zu eröffnen.

    Kurzgefasst: Fachleiterstelle (NRW) ausgeschrieben, ich bin vorstellig geworden und habe nach eigener Einschätzung eine reale Chance, die Stelle bei Interesse und entsprechend anständiger Leistungen im Rahmen des Bewerbungsprozederes zu besetzen.

    Jetzt bin ich ständig für mich am überlegen, ob es sinnvoll ist, das zu verfolgen oder nicht. Viele Faktoren (Fahrzeit, Anzahl der Termine, etc.) kann ich ganz gut kalkulieren, andere hingegen gar nicht. Daher interessiere ich mich sehr für konkrete Erfahrungsberichte von FL aus NRW, wie sich ihre konkrete Arbeitsbelastung mit Aufnahme der neuen Aufgabe verändert hat.

    - z.B. Wie viele Termine sind es im Schnitt pro Woche (bei wie vielen Referendaren)

    - Welche Arbeit habt ihr am Anfang unterschätzt/ überschätzt?

    - Wie lange dauert bei euch die Vorbereitung des Seminars?

    - Arbeitet ihr quantitativ mehr/ weniger als vorher?


    Ich freue mich auch über Rückmeldungen per PN, falls jemand das nicht öffentlich posten möchte.


    Zum Abschluss noch eine ehrliche Anmerkung: Ich kann mir gut vorstellen, diese Stelle gut zu besetzen, will das aber nicht um jeden Preis machen. Ich bin in der Schule mittlerweile angemessen routiniert, habe spannende (nicht so spannend wie eine Fachseminarleitung, denke ich :)) Aufgaben nebenher und schaffe es trotzdem - so zumindest meine Wahrnehmung - dass die Familie nicht zu kurz kommt. Es ist hoffentlich ok klarzustellen, dass ich diesen Status Quo nicht komplett aufgeben möchte.


    Vielen Dank an alle, die mir helfen können besser einzuschätzen, ob diese Gefahr besteht ;).

    Kann wo legst du denn an, dass du bei 13,35€ im Monat mehr als 6,65€ im Monat an Ertrag bekommst? Da bin ich aber direkt dabei mit dem zehnfachen Einsatz.




    Ich hab' das ja eingangs grob skizziert. Bei dem Angebot, das ich hatte, hätte ich das ja auf 25 Jahre jeden Monat beisteuern müssen. Hätte also 25Jahre*12Monate*20€ angespart gehabt. Da die minimalen Zinsen die Abschlussgebühr maximal ersetzt hätten, wäre ich also Pi mal Daumen bei 6000€ Endvermögen gewesen.

    Lege ich aber jedes Jahr die 160,20€ (12*13,35€), die ich bei dem o.g. Angebot hätte zusätzlich ansparen müssen in mein ETF-Portfolio und rechne mit einer nominalen Rendite von 5% (was m.E. auf den Zeitraum schon eher konservativ betrachtet ist), habe ich am Ende über 8000€. Anbei eine Beispielrechnung.







    Ich stünde also in dieser Rechnung, die Bolzbold völlig zu recht als theoretisches Konstrukt bezeichnet, mit meiner Ansparung + VWL schlechter da, als wenn ich nur den eigenen Sparbetrag investiere.








    alle Monate nur Jahressummen Darstellung:







    Jahr




    Guthaben zu

    Jahresbeginn




    Einzahlungen




    Zins-

    gutschriften




    neues Guthaben

    am Jahresende




    1




    0,00




    160,20




    8,01




    168,21




    2




    168,21




    160,20




    16,42




    344,83




    3




    344,83




    160,20




    25,25




    530,28




    4




    530,28




    160,20




    34,52




    725,01




    5




    725,01




    160,20




    44,26




    929,47




    6




    929,47




    160,20




    54,48




    1.144,15




    7




    1.144,15




    160,20




    65,22




    1.369,57




    8




    1.369,57




    160,20




    76,49




    1.606,26




    9




    1.606,26




    160,20




    88,32




    1.854,78




    10




    1.854,78




    160,20




    100,75




    2.115,73




    11




    2.115,73




    160,20




    113,80




    2.389,72




    12




    2.389,72




    160,20




    127,50




    2.677,42




    13




    2.677,42




    160,20




    141,88




    2.979,50




    14




    2.979,50




    160,20




    156,99




    3.296,69




    15




    3.296,69




    160,20




    172,84




    3.629,73




    16




    3.629,73




    160,20




    189,50




    3.979,43




    17




    3.979,43




    160,20




    206,98




    4.346,61




    18




    4.346,61




    160,20




    225,34




    4.732,15




    19




    4.732,15




    160,20




    244,62




    5.136,97




    20




    5.136,97




    160,20




    264,86




    5.562,02




    21




    5.562,02




    160,20




    286,11




    6.008,34




    22




    6.008,34




    160,20




    308,43




    6.476,96




    23




    6.476,96




    160,20




    331,86




    6.969,02




    24




    6.969,02




    160,20




    356,46




    7.485,68




    25




    7.485,68




    160,20




    382,29




    8.028,18




    Gesamt-

    summen




    0,00




    4.005,00




    4.023,18




    8.028,18










    Letztenendes haben mich aber die Beiträge von Veronica Mars und qchn genau dahin geführt, wo ich hinwollte: Eine Sparmöglichkeit, ohne eigene Zuzahlung. Besten Dank dafür!



    Für mich kann dieser Thread gerne geschlossen werden. Danke nochmal.



    Schiri

    Hallo zusammen!

    Vielen Dank für die schnellen, differenzierten Rückmeldungen. Meine Gedanken scheinen ja grundsätzlich bestätigt, weshalb ich dir, s3g4, und dir, Veronica Mars, nicht uneingeschränkt zustimmen kann:

    Aber nicht verwenden der VWL ist schädlicher.


    Eigentlich kannst du bei den VWL nicht verlieren. Wenn du sie nicht beantragst, dann bekommst du die 6 € einfach nicht. Beantragst du sie, dann bekommst du sie.

    Der von mir beschriebene Gedanke ist ja der, dass die von meinem "Vermögen" mindestens noch zusätzlich zu investierenden 13,35€ auf 25 Jahre gesehen anderweitig investiert mehr als 6,65€/Monat abwerfen. Dass das alles nur Modellrechnungen sind, während die 6,65€ fix sind, ist auch klar.

    Mich zum Abschluss eines VWL-Vertrags motivieren könnte also nur, wenn jemand ein konkretes Produkt (gerne auch per PN) kennt, wo ich nicht zusätzlich noch sparen muss (oder noch weniger), was ja aber der Grundidee der vermögenswirksamen Leistungen widerspricht wie ich vermute.


    Danke nochmal!

    Beste Grüße

    Schiri

    Liebe Mitforisten,


    weil ja doch immer viele hier in vergleichbaren Lagen sind, teile ich mal wieder eine dem ein oder anderen vermutlich bekannte Frage: Lohnt es sich als LehrerIn vermögenswirksame Leistungen zu beantragen? (Nrw = 6,65€/Monat).


    Ich dachte mir, ich richte das einmal ein und bis zum Dienstende ist dann doch ein nettes Sümmchen zusammengekommen. Gestern hat mir aber mein Versicherungsvertreter das "günstigste" bei ihnen mögliche Angebot vorgerechnet: Bausparvertrag mit min 20€ Input pro Monat. Ich müsste also zu den 6,65€ noch 13,35€ vom eigenen Geld sparen. Meine restliche Finanzplanung besteht neben den bestehenden Versicherungen aber zu 100% aus dem klassischen Ansatz "passiv mit ETFs" und ich habe mal eben überschlagen, dass ich wegen des Zinseszinseffekts im Endeffekt wahrscheinlich mehr Rendite als 6,65€/Monat habe, wenn ich die 13,35€ in das ETF-Portfolio integriere und auf den gleichen Zeitraum (25 Jahre) laufen lassen.


    Meine Fragen an euch:

    - Sehr ihr hier einen logischen Fehler?

    - Kennt ihr noch "günstigere" Wege, die VL einfach "mitzunehmen"?

    Danke und viele Grüße!
    Schiri

    "Stadt" hat in Deutschland per definitionem mindestens 5000 Einwohner (Kleinstadt), alles darunter ist "Landgemeinde".

    Tut nichts zur Sache aber: 5000 EW oder "Ort mit grundzentraler Funktion". In meiner sehr ländlich geprägten Heimatregion gibt es zahlreiche Städte, die das EW-Kriterium nicht erfüllen, das andere hingegen schon.

    Hi! Danke für die Antwort. Es ist halt was Recht Spezielles und ich versuche im Forum immer möglichst anonym zu sein. Sagen wir es geht um ein Modellprojekt X und es gibt definitiv niemanden an der Schule der daran arbeitet außer mir. Die Bezirksregierung hat mir gesagt, ich kann im nächsten Jahr mit zwei Entlastungsstunden rechnen, die SL denkt aber, dass eine Stunde reicht. Ich will jetzt aber nicht direkt große Register aufziehen und der Bezirksregierung schreiben und um Stellungnahme bitten, sondern hatte gehofft, es gäbe vll einen Erlass o.ä., der regelt, dass Stunden, die explizit für Aufgabe X zur Verfügung gestellt werden, eben auch nur dafür aufgewendet werden. LG

    Hallo zusammen,


    ich bin nicht forumerfahren genug, um zu wissen, ob es Anbetracht des Alters des Beitrags sinnvoller gewesen wäre ein neues Thema zu erstellen aber mein Titel hätte wohl genau so gelautet, daher versuche ich es mal hier.


    Kurze präzise Frage: SL vertritt die Ansicht, dass von der Bezirksregierung für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellte Entlastungsstunden (wie z.B. für StuBO) durch sie auch teilweise anderweitig zugeteilt werden dürfen. Ich sehe das anders, finde aber wie so oft nichts schwarz auf weiß. "11-11 Nr. 1 Verordnung


    zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz

    (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)"


    hat zu dieser Frage leider keine Antwort (zumindest meiner Lesart nach).


    Danke und ein schönes Wochenende!

    Schiri


    Ich danke euch für eure schnellen Rückmeldungen und insbesondere für den Link. Verbindliche Vorgaben gibt es da ja aber scheinbar nicht. Falls also jemand oben zitierte Vorgabe zitierfähig verlinken kann: Immer her damit! Ansonsten schreibe ich mir das mal auf die To Do Liste für's nächste Jahr. Ich kann ja nicht der einzige sein, dessen Hand nicht so schnell (und schmerzfrei) ist wie die Finger...

    Liebe Mitforisten, ich bin sicher, das Thema gab es schon einmal und entschuldige mich für mein offensichtlich mangelndes Suchtalent aber kann mir kurz jemand auf die Sprünge helfen: Gibt es in NRW einen Erlass zur Frage, wie ein Protokoll für mündliche Prüfungen auszusehen hat? Ich würde gerne mit meinem Surface protokollieren und denke mir, dass bei Nutzung unserer cloudbasierten Textverarbeitungslösung (vom Datenschutzbeauftragten genehmigt) mit (fast)-Echtzeitspeicherung ja auch kein Datenverlustrisiko besteht. Naja, egal: Ist dazu eine Regelung bekannt? Herzlichen Dank und gutes Durchhalten bis zum Sommer :)!

    Das mit der Freiwilligkeit in NRW ist ja so eine Sache: Ganz frisch gibt es jetzt einen Erlass, dass Risikogruppenangehörige, Schwangere und Stillende verpflichtet sind, an mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    Kann jemand den verlinken? Das wäre für mich interessant zu wissen und ich hab's auf die schnelle nicht gefunden. LG

    Hi Yestoerty,


    danke schonmal für deinen Beitrag und die konkreten Zahlen!

    Wieso ist denn die Betreuung nicht gesichert? Wir hatten ab August dann die Betreuung über eine Tagesmutter beim 1. Kind abgedeckt, das war schon sehr entlastend, auch wenn es nur 25 Stunden waren.

    Wir haben bei den Kitas erwartungsgemäß Absagen bekommen und bisher (natürlich schauen wir noch) auch keine passende Tagesmutter gefunden. Bevor wir zur Tagesmutter ewig weit fahren oder bei einer landen, mit der wir uns nicht so richtig wohl fühlen, wollten wir dann o.g. Variante 2 in Betracht ziehen. Finanziell macht das tatsächlich ja auch keinen großen Unterschied zu "wir arbeiten beide im zweiten Halbjahr 16h".

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    da ich im parallel-Thread viele hilfreichen Rückmeldungen bekommen habe, suche ich nun nach noch mehr Erfahrungen und möchte meine Situation genauer darlegen.


    Setting:
    - Partnerin und ich an gleicher Schule; Partnerin momentan in EZ, ich arbeite voll
    - Betreuung der dann 1-jährigen ab August nicht gesichert (Partnerin kehrt aus EZ zurück)




    Beschreibung Vorteil(e) Nachteil(e)
    Variante 1:

    - Ich nehme im neuen SJ fünf Monate Elterngeld voll (maximal noch verfügbare Monate wenn Elternzeit der Partnerin endet), meine Partnerin arbeitet 16h (bei uns Grenze für einen freien Tag)
    - nach den fünf Monaten steige ich wieder ein, ungefähr mit 55%. Das Stundenplanteam und die SL signalisieren uns, dass man Pläne bauen wird, die uns ermöglichen, dass immer einer von uns frei und damit Zeit für die Betreuung hat.
    - Ich habe das "echte" Elternzeit-Feeling und bin zumindest ein paar Monate ganz aus der Schule raus - Für das zweite Halbjahr (also nach den fünf Monaten) könnte die Betreuungssituation sehr stressig werden.
    Variante 2:

    - Ich nehme im neuen SJ zehn Monate Elterngeld Plus und arbeite genau so viel dazu, dass ich die Zuverdienstgrenze nicht erreiche, was ca. 6,5h entspricht. In der Praxis entspricht das wegen Entlastungsstunden und angesammelten Überstunden einem Kurs (3-4h). Finanziell komme ich damit überraschend gut aus (900€ EG+~1400€ netto Gehalt) - Die Betreuung ist quasi für das ganze Schuljahr gesichert - die üblichen Probleme bei Teilzeit: Konferenzen etc. bleiben doch bestehen. Hier strebe ich ein offenes Gespräch mit der SL an.- ich kann vielleicht die Elternzeit nicht richtig genießen(?)


    Hat jemand Gedanken dazu, die ich mir vielleicht noch nicht gemacht habe oder hat jemand sogar Erfahrungen mit einem der Modelle in einer ähnlichen Situation gemacht?


    Weitere Frage:
    Bei Variante 2 käme für uns theoretisch in Frage, im Anschluss an meine Elterngeldzeit noch diese vier Partnerschaftsmonate zu nehmen. Dafür müssten wir ja aber beide 30-40h/ Woche arbeiten. Kennt jemand hier Prozentwerte oder die Anzahl der Unterrichtsstunden, die das für LehrerInnen in NRW bedeutet?


    Ganz herzlichen Dank mal wieder für euer Input!


    Schiri

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Beim Stundenplan wollte ich einfach die 7. Stunde unseres eigentlich freien Nachmittags beanspruchen aber ob das so einfach geht wie ich mir das dachte, weiß ich natürlich auch nicht. Auf keinen Fall will ich Nachteile für die KuK, da Teil meiner Motivation ist, die gebeutelte Fachschaft zu entlasten.


    Insgesamt habt ihr mir aber klar gemacht, dass ich die Sache zu sehr aus meiner Position betrachtet habe. Ich tendiere jetzt dazu, den LK dann vielleicht doch seinem Schicksal zu überlassen, werde aber natürlich trotzdem mal mit der SL und dem Stundenplaner Möglichkeiten ausloten.


    Danke nochmals!

    Liebe Mitforisten,


    kurzer Kontext: Ich würde mich gerne in Elternzeit unterhälftig vertreten, um meinen Leistungskurs ins Abitur zu führen. Das passt erfreulicherweise ideal in unser Betreuungsmodell und würde mir - glaube ich jetzt - auch Freude bereiten. Ich bin aber offen gesagt nur mäßig motiviert, für fünf Stunden die Woche dreimal zur Schule zu fahren, weswegen ich am liebsten 1x2 Unterrichtsstunden und 1x3 Unterrichtsstunden pro Woche machen würde. Daher die Fragen an euch (bevor ich das mit der SL erörtere):
    1. Weiß jemand, ob es irgendwo Vorschriften dazu gibt, dass ein 5-stündiger Kurs oder Kurse generell nicht drei Unterrichtsstunden am Stück sein dürfen?
    2. Hat jemand zufälligerweise mit einer vergleichbaren Situation Erfahrungen?


    Als einzige Alternative sehe ich A- und B-Wochen, dann müsste ich nur jede zweite Woche drei Mal hin aber nun ja, o.g. Szenario gefällt mir besser :) !


    Danke!

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