Und wieder ein Profil, das ausprobieren will, wie weit man mit ChatGPT-generierten Beiträgen hier im Forum kommt...
Beiträge von Schiri
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Wie bekommt man denn die Zulassung zur UPP?
Wer entscheidet das?
Prüfungsordnung:
ZitatAlles anzeigenZulassung zur Staatsprüfung § 16 (5)
Der eigentliche Prüfungstag findet nur dann statt, wenn die durch zwei geteilte Summe
der Notenwerte der Endnoten für die beiden Langzeitbeurteilungen mindestens die Note
„ausreichend“ (4,0) ergibt. Anderenfalls wird die Staatsprüfung vom Prüfungsamt ohne
Durchführung des Prüfungstages für nicht bestanden erklärt und der
Vorbereitungsdienst um sechs Monate verlängert.
Beispiel:
Langzeitbeurteilung der Schule: 3,5
Langzeitbeurteilung des ZfsL: 5,0
(8,5 geteilt durch 2 = 4,25 ‡ Note ist nicht mindestens 4,0)
‡ Die Staatsprüfung wird nicht durchgeführt, die Prüfung wird für nicht bestanden erklärt.
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Wenn ich mir persönlich eine Quote ausdenke und sie nirgends aufschreibe, dann kann es diese Quote praktisch doch geben. Wer will mir denn Nachweisen, dass ich ein ne quote habe? Weiß nicht was daran Humbug sein soll.
Ich dachte, es ginge um das seit Ewigkeiten kursierende Gerücht, es gäbe eine offizielle Quote in diesem Kontext. Dass es bei wahrscheinlich mehr als 1000 Fachleiter:innen in NRW auch schwarze Schafe geben mag, kann ich nicht ausschließen, aber dein Vorschlag klingt für mich, als würde ich versuchen, pro LK mindestens 10 % nicht durchs Abi kommen zu lassen. Ich will eigentlich nicht glauben, dass auch nur ein/e Kolleg:in in derart wichtiger Position so denken könnte...
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Nicht jeder kann Lehrkraft sein.
Wir haben einen Referendaren bei uns, bei dem alle BETEN, dass er es nicht schafft, weil er für die SuS eine richtiggehende Qual ist.
Volle Zustimmung zu deinem ganzen Beitrag. Ich hoffe aber, ihr belasst es nicht nur beim Beten, denn viel zu oft habe ich den Eindruck, dass niemand das nötige unangenehme Gespräch führen möchte (müssen in meinen Augen die Ausbildungsbetreuer:innen oder dir SL) und jemand so im Examen aus allen Wolken fällt oder es sogar schafft, weil alle freundlich mitgeholfen haben. Das führt dann wahrscheinlich zu unglücklichen Lehrkräften und Schüler:innen für viele Jahre...
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Bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.
Also die Existenz dieser ominösen Quote ist doch der größte Humbug. Ich glaube, einzelne BL haben Quoten für die besonders guten Notenstufen im Rahmen von Beförderungsbeurteilungen, aber doch nicht fürs Nichtbestehen des Examens. Das wäre doch glatter Rechtsverstoß.
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Wenn das Lehrerforum den Live-Ticker ersetzt

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Jaaa, aber für 20 Dollar im Monat...
Es soll ja billiger werden... Aber ja, du hast vollkommen recht. Ich gehöre eigentlich auch zu der Kategorie Lehrkräfte, die es überhaupt nicht einsehen, für dienstliche Belange Geld auszugeben. Hier war die Schnittmenge zwischen "Privatinteresse und dienstlichem Nutzen" aber groß genug, dass ich es mir für einen Monat gegönnt habe...

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Ähem... welche Plattformen meinst du? Ich hab' das auch auf FB bemerkt, weil es zeigt, wie redundant - und wenig sachlich die KI arbeitet.
Davon abgesehen - für Rechtschreib- und Grammatikfehler genügt mir das freie Office-Paket LibreOffice - das checkt das schon perfekt ab. Dazu brauche ich keine KI, die mir Inhalte hinzu erfindet. Der Ansatz von ChatGPT hat hier durchaus Vorteile - weil dort in der Vers. 3. nur Infos vor 2021 verwendet werden. Da ist der Quatsch von 2023 nicht enthalten.Hier habe ich es schon mal gelesen und in einer Facebook-Gruppe auch. Ist ja aber nicht schlimm, du hast ja einen Punkt da. Ich glaube nur, dass wir in der Sache hier aneinander vorbeireden. Dein Libre-Office hat halt nicht die gute Handschrifterkennung, lässt sich mit kontextspezifischen Prompts auf bestimmte Fehlertypen "trainieren" und kann dir idealerweise sogar die Schwerpunktprobleme identifizieren und Aufgaben vorschlagen oder gar erstellen. Ich spreche ja nicht davon, dass ich mich darauf verlasse, aber dass es mir Korrekturen stark vorentlasten könnte.
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Du wirst aber auch nicht müde, dieses Beispiel auf den verschiedensten Plattformen anzubringen ;).
Ich will die KI doch gar nicht glorifizieren, aber simple Rechtschreib- und Grammatikfehler erkennt sie wahrscheinlich besser als ich und die Vorstellung, dass jemand diesen Teil für mich übernimmt, so dass ich mich auf den Inhalt konzentrieren kann, finde ich gerade nicht soo fern. Vielleicht ist aber auch die Hoffnung Vater des Gedanken
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Mein Kenntnisstand war immer, dass die Zweitkorrektur die jeweiligen SchülerInnen nicht selbst unterrichtet haben darf.
Jedes Jahr kauen wir die Abiturvorgaben wieder aufs Neue durch und eine derartige Regelung ist mir dabei noch nie untergekommen. Jetzt hoffe ich nur, dass ich mich hier nicht blamiere
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Wenn da jemand ne Idee für handgeschriebene Deutschaufsätze hat - her damit!
GPT 4.0 nimmt Bilder, die Texterkennung ist besser als bei jeder OCR-Freeware, die ich bisher hatte. Es tendiert nur dazu, im Zweifel Fehler direkt zu korrigieren. Grundsätzlich liese sich aber, wenn man das rudimentär automatisiert, sicherlich schon ne Meeenge Zeit sparen, wenn R und Gr direkt korrigiert würden (dann nicht am Text) und man sich auf den Inhalt konzentrieren könnte - und selbst da finde ich ein mit EWH gefüttertes ChatGPT schon ganz gut!
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Das Kriterium "größere Gruppen" ist vielleicht nur teilweise erfüllt, aber hier ist auch "Codenames" ein Dauerbrenner.
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Ja, du hast schon recht. Wahrscheinlich ist das auch der Grund, warum es da keine Masse an entsprechenden Tools gibt. Ich wollte einfach mal die Schwarmintelligenz nutzen, um mich ggf. breiter aufzustellen. Excel it is!
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Nabend allerseits!
Ich musste für eine Evaluation einiges an qualitativen Ergebnissen strukturieren und will jetzt ein paar Aspekte visualisieren. Bevor ich jetzt Excel anschmeiße, werfe ich doch mal kurz die Frage in die Runde: Kennt jemand ein gutes, kostenfreies KI-Tool, das einfache Datensätze visualisiert?
Danke
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Update: Kommentar hilft da nicht weiter.
Meine SL - der ich erklären musste, warum ich ihren SchulG-Kommentar will - sagt, dass die verabschiedete Konferenzordnung greift. Sollte diese an sich ungültig sein, hätte die SL das ja schon nach der Verabschiedung dieser beanstanden müssen.
Augenmaß erachte ich hier als sehr schwierig.
Das sehe ich wohl ähnlich. Wenn da formal was existiert, muss man sich auch dran halten. Mangelnde Information der abwesenden KuK über die theoretische Möglichkeit zu wählen wäre zwar unglücklich, aber formal wohl kein Problem.
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- Der Beschluss gilt nur wenn das Gremium beschlussfähig war oder die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wurde.
- Es zählen die abgegebenen Stimmen der Stimmen der Stimmberechtigten Mitglieder der Fachkonferenz, soweit nicht anders bestimmt.
- Es gab keine Konferenzordnung, die 2 aushebelt, also gilt 2.
- Der Kollege muss Mitglied sein, also die Lehrbefähigung haben oder das Fach unterrichten.
- Der Kollege muss die Stimme abgegeben haben. Das hat er, wenn auch schriftlich.
Also zählt die Stimme und der Beschluss steht.
Edit:
Wie ich gerade las, gab es doch eine Konferenzordnung, die an Punkt 3 das Ganze stoppte und die Stimme ungültig machte.
Ich lass mal den Standardablauf dennoch hier stehen für den nächsten Fall.
Spannend! Ich kann deine Lesart durchaus nachvollziehen, kann mir das aber eigentlich nicht vorstellen (was nichts heißen muss...). Ich schaue morgen mal im Kommentar zum SchulG nach, vielleicht sind die o.g. Paragraphen da ja entsprechend erläutert.
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1-2 Seiten fand ich den Thread gut und hatte echt die Hoffnung, wir können einer Hilfe suchenden Kollegin (in spe) gute Tipps geben. Jetzt bin ich aber doch so langsam bei "Don't feed the troll"
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Schulgesetz NRW:
Zitat
§ 65 (Fn 37)
Aufgaben der Schulkonferenz[..](2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:
[..]
21. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Absatz 6 und § 64 Absatz 5),
Wurde dort keine Konferenzordnung für FK festgelegt (und ich vermute, dass das seltenst gemacht wird), gelten also die genannten §63 und §64. Da steht z.B.:
ZitatAlles anzeigen
§ 63 (Fn 26)
Verfahren
[..] (2) Sitzungen der Mitwirkungsgremien sind nicht öffentlich. Mit den Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann für einzelne Angelegenheiten die Schulöffentlichkeit hergestellt werden;
[..]
(4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. § 66 Absatz 6 bleibt unberührt.
[..]
(5) Ein Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.§ 64 (Fn 26)
Wahlen
(1) Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien und ihre Stellvertretungen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz werden in geheimen Wahlgängen gewählt. Alle übrigen Wahlen sind offen, sofern nicht ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt;
Das beantwortet deine Frage jetzt nicht genau, aber die Tatsache, dass eigentlich immer von "anwesenden" Stimmberechtigten die Rede ist, deute ich doch eindeutig so, dass nur diese stimmberechtigt sind.
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Das kann man probieren. Falls die Seminarleitungen immer noch so borniert sein sollten wie vor 20 Jahren, ist das ein aussichtsloses Unterfangen. Solange alle zwei Stunden ein Bus fährt (Achtung - bewusste Übertreibung), kommt man doch zur Schule.
Ich hab's gemacht und während ich wohl nie erfahren werde, ob mein Schreiben dazu irgendetwas beigetragen hat, hat das Seminar ein außergewöhnliches Konstrukt gebastelt, um mir eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Ich teile deine Bedenken grundsätzlich schon, glaube aber, dass man mit einem wohlformulierten Schreiben nichts zu verlieren hat.
Gleichsam kommt hinzu, dass, falls die TE den Tipp mit den Seminarorten berücksichtigt, es sein kann, dass sie nach Kleve oder Vettweiß oder so kommt - das sind Flächenseminare, die je nach Lage der Schule ein Auto fast schon als zwingende Voraussetzung haben.
Auch da hast du natürlich recht. Ich habe jetzt auch nicht noch einmal die Einzugsbereiche der ZfSL studiert, aber ich weiß, dass es ZfSL gibt, die weder Hochschulstandort noch ÖPNV-untauglich sind. Mein eigener Standort war nämlich ein solcher - es gibt es also mindestens einmal :).
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In der Annahme, dass es um NRW geht:
- Bewirb dich in den Seminaren, die nicht in einer Uni-Stadt oder sehr nah an einer sind. Das sind in NRW zwar nicht so unendlich viele, das erhöht aber die Chancen, dass du auch dort landest und ist im Schnitt sicherlich billiger, als die Uni-Städte, wo du auch noch mit etwas überdurchschnittlich betuchten Studis um Wohnraum konkurrierst.
- im zweiten Schritt würde ich dann noch schauen, dass (fast) alle Ausbildungsschulen gut mit ÖPNV erreichbar sind, denn ein (billiges) Auto ist m.E. ein unnötiger finanzieller Risikofaktor
Nochmal konkret, was ich an deiner Stelle machen würde:
- So günstig wohnen, wie möglich (WG-Zimmer in Kleve z.B. bekommst du für <500€ warm)
- höfliches Schreiben an die Seminarleitung, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation kein Auto finanzieren kannst und du bittest, das bei der Schulzuweisung zu berücksichtigen.
- Bolzbolds Tipp bzgl Kaution recherchieren!
Was ich AUF KEINEN FALL machen würde:
- Ref aufschieben. Dir entgeht damit auch einfach ein ordentlicher Anteil des Lebenseinkommens. Zusätzlich zu der weiteren Ungewissheit, wo du ggf. wann sesshaft werden kannst. Ganz davon abgesehen ist der Hinweis oben bzgl. Altersgrenze für die Verbeamtung auch unbedingt zu beachten!Was ich unter Umständen in Erwägung ziehen würde:
- Nebenjob saisonal, also z.B. jetzt im Dezember noch bei DHL aushelfen oder im Sommer im Schwimmbad oder so
- Kredit
Kenne ich deine Situation genau? Nein! Bin ich ebenfalls unterdurchschnittlich vermögend ins Ref und bin über die Runden gekommen (die gut 1000€ damals dürften inflationsbereinigt übrigens ganz gut passen)? Ja :)!
Alles Gute!
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