Gibt's keine Grillhütte in der Nähe?
Dir ist aber schon klar, dass wir damals z.B. als Jahrgangsstufe geschlossen zur Tanzschule gegangen sind, um auf den Ball vorbereitet zu sein?
Die Grillhütte gab es zum Abschluss der Grundschule.
Gibt's keine Grillhütte in der Nähe?
Dir ist aber schon klar, dass wir damals z.B. als Jahrgangsstufe geschlossen zur Tanzschule gegangen sind, um auf den Ball vorbereitet zu sein?
Die Grillhütte gab es zum Abschluss der Grundschule.
Du darfst einfach nicht im entscheidenden Moment pennen und das erwarte ich absolut von *jeder* Lehrperson, dass sie ihren Unterricht entsprechend plant.
Mit dem einen Satz widersprichst Du dir selber. Wenn jeder von uns vorab wüßte, wann denn der entscheidende Moment gekommen ist, wäre das Leben sehr viel einfacher.
Ich vergleiche die Situation eher mit dem Schweizer-Käse-Modell. Wir haben zieg Sicherheitsbenen - also Käsescheiben - hintereinander hängen. Aber jede dieser Ebenen hat Löcher, eben die Löcher im Käse, und so kommt es, dass im Rahmen der Wahrscheinlichkeitsrechnung irgendwann doch einmal ein Durchschuss gelingt, weil alle Löcher zufällig an diesem einen Tag auf einer Geraden im Raum liegen.
Krass. Das sind ja massive Kosten.
Mit ähnlichen vielen Schülern (knapp 70) waren wir vor 25 Jahren aber auch schon bei 14.000 DM für die Feierlichkeiten rund um den letzten Schultag. Also 18.000 € sehe ich da jetzt nicht so extrem. Wir haben uns damals das Geld aber auch durch diverse Abi-Vorfeiern erarbeitet und nicht die Eltern gefragt, ob sie mal eben 300 € pro Schüler locker machen können.
In den Gefrierschrank im Chemielabor schmeissen
Wir haben damals auf der Kinder-Intensivstation das Speiseeis für die Knirpse, man will den Kleinen ja wenigstens kleine Freuden bereiten können in der Situation, immer im Tiefkühler zusammen mit den Blutkonserven gelagert. ![]()
Wieso sprichst du mit Eltern volljähriger Schüler?
Alles anzeigenDie Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie
1. die Nichtversetzung,
2. die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung,
3. den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus,
4. die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und
5. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Androhung
und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen.
chilipaprika Ich habe in meiner Klasse insg. drei inzw. volljährige Schüler in psychologischerBehandlung, bei denen die Eltern nicht wissen dürfen, dass diese sich in Behandlung befinden. Ist ein ganz schöner Eiertanz immer daran zu denken wer wann was wissen darf und sich eben nicht zu verplappern.
Wer sich weigert Angaben zum eigenen Gesundheitszustand zu machen von deinen volljährigen SuS darf dann halt von vornherein bereits nicht mit zur Fahrt.
Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe. Schließlich hat die Schule kein Recht Krankheitsdaten zu erheben oder zu speichern und entsprechend habe ich als Schüler das Recht zu lügen, sollten solche Daten doch erhoben werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf das Schulgesetz NRW §120, Absatz 2.
Nur als Frage: Woher habt ihr die Krankheitsdaten in der Schülerakte? Hoffentlich ist die Quelle nicht juristisch angreifbar.
Von mir aus können Sie dann noch die zuständige Fachabteilung in der Bezirksregierung (keine passenden Vorgaben erstellt) sowie die Eltern des Kindes anklagen, die es immerhin versäumt haben, ihrem Kind vor Schuleintritt schwimmen beizubringen bzw. beibringen zu lassen. Und am besten noch die Kommune, die kein passendes Schwimmbecken zur Verfügung stellt.
Oder gleich das Schulministerium, das Schwimmen im Lehrplan verankert hat.
Trump spielt aktuell wohl mit dem Gedanken, dass die USA aus der NATO aussteigen könnten.
Dir ist bewusst, dass die Urteilsbegründung nicht darauf hinauslief, dass die verurteilten Lehrkräfte hellsehen hätten müssen, sondern diese vielmehr vorhandene Hinweise zur Diabeteserkrankung der Schülerin ignoriert haben [...] und auch Vorerkrankungen nicht schriftlich erfragt hatten?
Und genau deswegen denke ich, dass die Kinder zum Amtsarzt müßten. Allein er weiß welche Erkrankungen alle abzufragen sind. Es geht ja nicht darum allgemein zu fragen unter welchen Erkrankungen die Kinder gelitten haben. Es ging darum, wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, dass vorab explizit alle möglichen (und unmöglichen) Krankheitsbilder hätten abgefragt werden müssen. Diese explizite Abfrage ist unterblieben. Ich sehe mich als Lehrkraft nicht ansatzweise hinreichend dazu ausgebildet abschätzen zu können welche Krankheiten beim Schwimmen zu einem Problem werden könnten. So einen Fragebogen zu erstellen und den dann auch zu beurteilen obliegt einem Arzt.
Nur mal so als Tipp: Der VDST schreibt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung beim entsprechenden Facharzt vor Beginn der Ausbildung vor. Warum sollte man da im Schulsport von solchen Regelungen abweichen? Allein das Abweichen dürfte von Seiten de Gerichte doch erneut als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
Wenn du ernstzunehmende Hinweise darauf hast, dass SuS schwer erkrankt sind, dann gibst du das an die Eltern oder wenn die nicht handeln das Jugendamt weiter, damit dem Kind geholfen wird. Wenn es keinerlei Hinweise darauf gibt und dann ein Kind an einer bislang völlig unbekannten Herzerkrankung verstirbt OBWOHL du deine Aufsichtspflicht nachweislich umfassend, sorgfältig und verantwortungsbewusst erfüllt hast, dann ist das kein Fall, in dem dich ein Gericht wegen Fahrlässigkeit schuldig sprechen wird.
Das erkläre mal den Kolleginnen, die bei der Klassenfahrt eine Schülerin verloren haben, weil die Eltern vorsätzlich ihre Diabetes-Erkrankung verschwiegen haben.
Die Diskussion ist doch eigentlich dieselbe, wie auf der Klassenfahrt. Dort wurden die Lehrkräfte verurteilt, nicht weil sie nicht den Notarzt geholt haben, sondern weil sie nicht schriftlich nach chronischen Erkrankungen gefragt haben.
Dann würde ich, nur um der Fürsorgepflicht genüge zu tun, vorab alle Schüler zum Amts- oder Taucherarzt schicken, um die medizinische Schwimmfähigkeit sicherzustellen. Nachher hat ein Schüler einen angeborenen und bisher unbekannten Herzfehler oder ähnliche Erkrankungen, verstirbt daran im Sportunterricht und die Lehrkraft ist aufgrund der Garantenpflicht dran.
Bei meinem alten Arbeitgeber ist genau wegen so einer Vorerkrankung ein Mitarbeiter beim betriebsinternen Fußballturnier verstorben, weil ein Mitspieler ihm den Ball vor die Brust geschossen hatte. Würde sowas im Schulsport passieren, der Lehrer würde bei der heutigen Auffassung der Gerichte wohl nicht freigesprochen werden.
Es sich noch vor Amtsantritt mit seiner Abteilung zu verscherzen ist sehr sehr mühsam zu heilen. Wenn das überhaupt gelingt.
Meiner Meinung nach lässt sich sowas nur „heilen“ indem der Abteilungsleiter die Schule wechselt.
Es dürfte nicht überraschen, dass wir uns jetzt ernsthaft darum sorgen, dass der Kollege tatsächlich eine A15-Stelle bekommt.
Dann handelt JETZT, auf das er die A15 Stelle nicht bekommt.
Kann man eigentlich bei der Schulleitung eine Fachaufsichtsbeschwerde bzgl. dieser Dienstbesprechung einreichen?
Wer hat eigentlich zu dieser Dienstbesprechung eingeladen, der zukünftige Abteilungsleiter oder die SL? Wenn es der zukünftige Abteilungsleiter war, müssten wir erst einmal klären, ob ein A14er, denn noch ist er ja nicht A15, überhaupt Personalhoheit besitzt und Euch zu solchen Veranstaltungen überhaupt dienstrechtlich einbestellen kann.
Das KKH wäre verpflichtet, Medikamente für die Erstversorgung mitzugeben,
Hat das KKH ja auch, nämlich für einen Tag. Hilft aber nicht, wenn mehr als die Hälfte der Arztpraxen bis einschließlich 31.3. in Urlaub sind, weil mal wieder das Quartal zu Ende geht und sie ihr Budget bei den Krankenkassen ausgeschöpft haben.
@ 🇨🇦: Wilkommen in der EU. ![]()
It‘s lombard street to a china orange.
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