Beiträge von O. Meier

    Wer, meinst du, tut nichts? Wer, meinst du, verweigert Arbeit?

    Ich, wenn ich nie auf Klassenfahrt fahre, meine Mitstreitenden aber schon. Und ja, das Schulkonto müsste jemand anders einrichten, das passiert aber nicht. Ich kann ja immer nur für mich Entscheidungen treffen und meine Entscheidungen sehen nicht so aus, dass ich "durch Unterlassen" handele.

    Es gibt jede Menge Gründe, nicht zu fahren. Das fängt bei gesundheitlichen Einschränkungen an und geht mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter, um mal nur Beispiele zu nennen.

    Wenn mich jemand fragt, ob ich fahren möchte, sage ich „Nein“. Falls mich jemand zur Fahrt verpflichten möchte, bringe ich vor, was dagegen spricht, und schaue mal. In keinem Fall habe ich aber etwas verweigert.

    Wenn es nun einen schulweiten Grund gegen Fahrten gibt, wie z. B. die fehlende Möglichkeit die Gelder hierfür zu verwalten, muss überhaupt niemand fahren. Und sollte es auch nicht. Wer trotzdem fährt, macht das doch aus eigenen Stücken auf eigenes Risiko. Was haben dann diejenigen, die nicht fahren, damit zu tun? Einige tun etwas, das sie nicht tun müssen. Aber niemand verweigert etwas.

    Es ist diese Verschiebung der Maßstäbe, die uns immer wieder Probleme macht. Warum müssen denn alle das tun, was ich tue? Warum glaubt Lehrerin A, dass alle fahren müssen, nur weil sie fährt?

    Das heißt, du machst keine Klassenfahrten und deine Kollegen müssen deswegen öfter fahren, damit alle Klassen drankommen?

    Bei uns fahren nicht alle Klassen. Insofern gibt es auch niemanden, die wegen meiner öfter hätte fahren müssen. Womöglich haben wir dieses Problem nicht.

    Wenn woanders jemand möchte, dass eine bestimmte Menge von Klassen fährt, muss sie eben dafür sorgen, dass dafür genug Personal da ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Würde man also regelmäßig so wie von Dir suggeriert vorgehen, käme es zu erheblichem Unterrichtsausfall sowie zu Betreuungsproblemen für die Eltern der betroffenen Kinder. Da steht dann das Recht auf Bildung vermutlich als höherwertiges Recht dem Recht auf Ruhe entgegen.

    Vorweg. ich bin keine Juristin. Trotzdem hierzu eine Überlegung.

    zunächst einmal halte ich es für den richtigen Ansatz, Rechtsgüter abzuwägen, anstatt sich auf „Geht halt nicht anders“ zu berufen.

    Erstmal eine Nachfrage: wo ist denn das Recht auf Bildung kodifiziert? Und welchen Umfang kann man daraus ableiten? Die Frage ist doch, ob der Ausfall einer einzelnen oder weniger Stunden das Recht auf gefährdet. Demnach könnten ja auch keine pädagogischen Tage stattfinden.

    Im Rahmen der Tätigkeiten der Lehrerinnen muss also ein Abwägung möglich sein, was vorrangig zu erledigen ist. Betreuung, Elternabende, Werbeveranstaltungen am Wochenende dienen allerhöchstens mittelbar dem Recht auf Bildung. Sie sind also geringer priorisiert als der Unterricht. Sie könnten entfallen, wenn das Personal dafür fehlt.

    Die Ansprüche aus dem Recht auf Bildung haben die Menschen gegenüber dem Staat, nicht gegenüber der einzelnen Lehrerin. Der Staat muss dieser Aufgabe wohl auch insofern nachkommen, dass er geneug Personal einstellt und das passend einsetzt. Damit wird er dem Recht auf Ruhe genau so gerecht wie dem auf Bildung. Es gibt also einen Weg, der beide Rechte erfüllt und eine solche Abwägung überflüssig macht.

    Das Recht auf Ruhe dient der Erhaltung der Gesundheit der Lehrerinnen, also ihrer körperlichen Unversehrheit. Gbt es dazu icht etas in der Verfassung? Verpasste Bildung in Form von ausgefallenem Unterricht kann man nachholen (z. B. wenn wieder mehr Lehrerinnen eingestellt sein werden), eine ruinierte Gesundheit kann man nicht in jedem Fall wieder herstellen.

    Ich bin mir da nicht ganz so supersicher, wie eine gerichtliche Entscheidung in dieser Frage ausginge.

    Anhand des Eingangspostings erkennt man, dass viele Kollegen die Abendschule nicht kennen. Da sind bei uns Tage von 7.15 Uhr - 21.15 Uhr mit einer Unterbrechung vollkommen normal. Auch ein Dienstbeginn um 8.00 am nächsten Tag kommt ebenso vor, wie 5 Vormittags- und mehrere Abendeinsätze. Am BK ist das alles Praxis und ein ständiger Aufreger der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

    Und das bekommt ihr ohne gesundheitliche Einbußen hin? Erstaunlich.

    Die Tabletfraktion wischt mindestens halbminütlich zwischen einzelnen Fenstern hin und her oder vergrößert/ verkleinert den Bildschirm, um das vor 3 Minuten Aufgeschriebene noch mal sehen zu können.

    Das habe ich auch beobachtet. Sie zoomen und wischen aber auch beim Schreiben. Der elektrische Stift braucht eine gewisse Fläche, damit man überhaupt etwas Schreiben kann, also muss man zoomen. Dann sind die Zeilen entsprechend kurz, also muss man wischen.

    Also. So kommt es mir vor. Ich muss dazu sagen, dass mich diese Beobachtungen schon so abgeschreckt haben, dass ich das nie ausprobiert habe.

    Das wirkt nicht praktisch auf mich.

    Das Aufgeschriebene wirkt aber insgesamt recht ordentlich auf mich. Wom;glich ist es beim Aufschreiben von Formeln ganz nützlich, zoomen zu können, wenn z. B. Indizes vorkommen.

    Ergebnis einer sinnvollen Medienerziehung müsste ja auch das Urteilsvermögen sein, welches Medium das geeignete ist. In dem Bereich ist noch Luft nach oben. Eventuell sollte man an besonders gelungenen oder misslungenen Beispielen die Vor- und Nachteile erörtern. Das muss gar nicht viel Zeit in Anspruch nehmen und auch keine eigene Lerneinheit sein. Einfach mal gemeinsam draufkucken, wenn etwas auffällt.

    Mal auf Papier, mal in Tablet schreiben, holt wohl niemanden ab. Eine gewisse Konsequenz beim elektrischen Notieren halte ich für angebracht. Mal will ja den Kram beisammen haben. Abfotographieren ist auch nicht optimal. man erhält dann eine Pixelgraphik, die sich schlechter editieren lässt.

    Vom Verbieten und Vorschreiben halte ich nicht viel. Das erzeugt mir zu viele nervige Diskussionen. Beim Zeichnen von insbesondere Funktionsgraphen, allerdings, musste ich intervenieren. Das Gekrakel auf dem iPad war nicht zum Aushalten. Deshalb zeichnen meine auf Papier. Bis auf einen jungen Menschen haben das bisher alle eingesehen.

    Noten für Heftführung kann man jedenfalls nicht mehr geben, man kann ja ein iPad schlecht einsammeln.

    Eine kostenpflichtige App installieren zu müssen ginge in Baden-Württemberg nicht, da wir Lernmittelfreiheit haben .

    Zur Teilnahme am Unterricht muss keiner ein Tablet besitzen. Dieses Schulgestz gibt es in keinem Bundesland.

    Besitzen müssen sie es eben doch, es muss sich aber nicht in ihrem Eigentum befinden. Bei uns bekommen sie entsprechend ein iPad von der Schule, sie dürfen aber auch ein eigenes mitbringen. Dann mit App. Ob das mit der App wirklich rechtlich OK ist, kann ich dir nicht sagen.

    Selbst in unseren Tabletklassen in der Oberstufe gibt es viele Schüler mit Stift und Block.

    Was man dann damit macht, ist ja noch mal ein anderes Thema. Bezüglich des Schreibens darauf erklärte mir damals eine Schülerin in einer Tablet-Klasse, sie seien eine iPad-Klasse und müssten das Gerät benutzen. Eine solche Vorgabe, insbesondere die Verpflichtung darauf zu schreiben, gab aber es nicht.

    I-Pad, Hülle mit Tastatur und Stift. Modell war vorgeschrieben.

    Ich frag jetzt noch mal nach. Dein Kind geht in NRW auf eine öffentliche Schule? Zur Teilnahme am Unterricht auf dieser musste es ein iPad haben. Oder war das schon Voraussetzung bei der Anmeldung?

    Was wäre passiert, wenn ihr das nicht gekauft hättet?

    Mich würd' da mal die Rechtsgrundlage interessieren. Ich entsinne mich, dass damals bei den GTRn kein Gerät vorgegeben werden durfte, sondern nur ein Modell empfohlen wurde.

    In unseren Tablet-Klassen können die Schülerinnen ein eigenes Gerät mitbringen. Sonst bekommen sie eines von der Schule. Das eigene Gerät wir dann aber auch in dieses Überwachungssystem eingebunden. Dazu muss die jeweilige Schülerin eine kostenpflichtige App installieren. Dass das nicht datenschutzkonform sei, höre ich zum ersten Mal. Ich daselbst möchte mir da keine rechtliche Expertise herausnehmen.

    Es ist für mich daher unverständlich, weshalb seitens der Politik in den Schulen ausgerechnet iPads und nicht gängige Business-Notebooks eingesetzt werden.

    „Die Politik“ hat dazu gar nichts entschieden. Wie immer wurde die Entscheidung nach unten deligiert. In NRW war die Vorgabe „Mobilgerät bis zu 500 Euro“. Dafür kann man durchaus ein Notebook kaufen, wenn auch keines mit dem Attribut „Business“. Das ist natürlich eine viel zu enge Vorgabe.

    Ich weiß aber nicht, ob es besser wäre, wenn wir Notebook- statt iPad-Klassen hätten.

    Allgemeine Anmerkung: Der Threadtitel lautet "Kritische Anmerkungen zum Medieneinsatz". Es ist erstaunlich, dass es jetzt schon wieder nur um iPads geht.

    Der Anlass für den Thread war der iPad-Einsatz. Ich habe auch iPads im Ausgangspostings behandelt. Diese haben eine hohe Präsenz an deutschen Schulen. Ich halte es für einigermaßen unspektakulär, dass diese auch im weiteren Threadverlauf Raum einnehmen.

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