Beiträge von O. Meier

    "übe das present progressive, dein Hörverstehen konntest du merklich verbessern".

    Dergestalte Rückmeldungen bekommen die jungen Menschen, wenn man ihnen z.B. die Noten erläutert, eine Klausur zurückgibt o. ä. Das kann man jetzt auch noch aufschreiben.


    Zusätzliche Arbeitszeit dafür müssten wir woanders einsparen. Wie immer.


    Allerdings sind die obigen Beispiele doch recht defizitorientiert. Sie geben an, was man noch nicht kann. Eine lesitungsbewertung sollte vielleicht auch darüber Auskunft geben, was man schon kann.

    Abschaffung von Noten bedeutete auch, dass man keine darauf basierenden Abschlüsse vergeben kann. Statt dessen könnte die entsprechenden Stellen (Uni, Ausbildungsbetrieb, weiterführende Schulen) Eingangstests durchführen.

    Wie oben dargestellt liefert das Aufschlüsseln einer einzelnen Ziffernnote in mehrere zentrale Fachkompetenzen einen Mehrwert an Informationen

    Das wäre also eine feinere Aufschlüsselung von Noten. Also hätte man mehrere Teilnoten pro Fach. Das ist so ziemlich das Gegenteil der Abschaffung von Noten.

    Ich hab 1x ein Zeugnis von einem Kind aus der Waldorfschule gelesen.

    Was ist hierbei „x“?

    Sie hatte am Ende die Schnauze voll. Das Kind ist mittlerweile an einer Regelschule in Bayern.

    Es gibt reichlich Gründe, Kinder nicht Esoterik-Spinnerinnen anzuvertrauen. Und am Ende sollen dann die wenig konkreten Zeugnisse den Unterschied ausmachen?


    Gut für das Kind, dass es da ’raus ist. Besser wär’s gewesen, es dort gar nicht erst hinzuschicken.

    Auch Humor und Sexismus schließen sich nicht aus.


    Aus "närrischer" Sicht für humorlos gehalten zu werden, scheint mir als erträglich. Immerhin kommen mir alle Formen dieser Riten als wenig witzig vor. Da gehen wohl die Humorgeschmäcker auseinander.


    Dafür muss man den Sexismus gar nicht suchen. So gut versteckt ist er nicht.

    Das ist nicht sexistisch, sondern Tradition

    Tradition und Sexismus sind nicht stets Gegensätze. Gibt’s da nicht sogar Beispiele?


    Auch hier darf ich vermuten, dass der

    Bräutling

    ein Mann ist (also ein richtiger(TM) Mann)? Mag ja sein, dass man sich in dieser Geschlechterrollentradition wohl fühlt. Aber ich wollt’ andere da nicht mit hineinziehen und sie auf d’ Stang schicken.

    Kennst du die Fahrradstrecke und den Verkehr dort vor Ort? Fährst du dort regelmäßig mit Auto/Fahrrad und kennst die regionale Unfallstatistik der Strecke?

    Ich schrieb ja, ihr macht das richtig. Ich mische mich da nicht ein.

    Und wenn dann tatsächlich was passieren sollte, dann ist die Frage erstmal ob das überhaupt an übergeordnete Stellen gemeldet werden muss.

    Wegen eines abgebrochenen Bleistifts gibt es sicher kein Problem. Aber bei körperlichen Schäden muss man sich spätestens äußern, wenn die Versicherung fragt. Und die sucht nach Gründen, nicht zahlen zu müssen.

    Die Lehrkraft hat die Aufsicht nach bestem Wissen und Gewissen geführt.

    Das könnte ein Gericht hinterher anders sehen. Hinterher ist man sowieso schlauer. Da lässt sich leicht ein Urteil fällen.

    müssen die Klassen zumindest beaufsichtigt werden.

    Nun bleibt die Frage, inwiefern sie durch eine Mitbetreuung tatsächlich beaufsichtigt sind.

    1. Rechtliche Grundlagen finden sich in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, dort die §§ 5, 10, 11, 18 und 30).

    Dort finde ich nichts zur Mitbetreuung.

    2. Es soll möglichst wenig Unterricht ausfallen; der tägliche Unterricht beträgt mindestens fünf Stunden.

    Das ist die Verantwortung der Schulleitung, nicht der einzelnen Lehrkraft. Wenn die Schulleitung die Lehrerinnen über ihrer Leistungsgrenze einsetzt, muss sie sich über Ausfälle nicht wundern. Sie glaubt wohl, Überstunden seien die Lösung für die Krankheitsausfälle. Dabei sind sie die Ursache. Wenn die Schulleiterin die Fürsorge schleifen lässt, muss man sich selbst um das eigene Wohlergehen kümmern. Zur Not ist eine Ärztin zu konsultieren. Am besten, bevor man ernsthaft krank wird.

    3. Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht.

    Ebend. Deshalb bedarf er eines gewissen Aufwandes und er kann nicht beliebig „oben drauf“ kommen. In der von dir angeführten ADO finden sich Regelungen hierzu.

    Tja, leider müssen wir immer alle mit.

    Wie gesagt, halte ich es rechtlich für noch nicht geklärt. Irgendeinen dienstlichen Zweck muss so eine Veranstaltung ja schon haben.


    Immerhin. Wenn die Fahrt angeordnet ist, bekommt man jedenfalls die Fahrtkosten und die Pauschale für erweiterten Verpflegungsaufwand erstattet. Dann wäre es für mich sogar OK, irgendwo 'rumzusitzen und auf das gemeinsame Abendessen zu warten. ich mein, wenn das wirklich wichtiger isrt, als Unetrricht zu halten, will ich mich da nicht entgegen stellen.


    Ich bezog mich mehr auf Feste etc. die Kolleginnen für Kolleginnen veranstalten. Da sollte schon etwas geboten werden, das möglichst viele mitnimmt. Und trotzdem darf man es nicht persönlich nehmen, wenn nicht jede auf alles Lust hat. Ich entsinne mich da an zwei Feste bei denen als „Programmpunkte“ ein Tanzkurs bzw. die Übertragung eines Fußballspiels geplant waren.


    Bei zwei außerhäusigen Fortbildungen wurde mal Geld fürs Mittagessen eingesammlet. Beide male war der Fraß das Geld nicht wert. Es ist keine gute Idee, Geld für Essen zu bezahlen, das andere aussuchen. Ich mache das seither nicht mehr. Ich investiere die Pauschale für den Verpflegungsaufwand lieber in etwas Mitgebrachtes.


    Aber wir kommen etwas ab.


    Sinnvoll sind solche Ausflüge bei Weitem nicht immer,

    Als ob das an Schulen ein Kriterium wäre.


    Auch, wenn's dann noch offtopicer wird. Was für Programmpunkte gibt es denn auf den Pflichtausflügen?

    Bei entsprechend großen Kollegien geht es fast nicht anders.

    Dann ist die Frage zu stellen, ob sich der Planungsaufwand überhaupt lohnt.


    Ich erlebe jedenfalls, dass diejenigen, die etwas planen, immer meinen, alle müssen mit. Dann sind sie furchtbar enttäuscht, wenn nicht alle mitkommen. Richtig begeistert bin ich, wenn ich mich dafür rechtfertigen darf, weil ich auf A oder B keine Lust habe. Irgendwie scheint es nicht zu reichen, dass ich mich bei den Organisierenden für ihre Mühe bedanke, aber erkläre, dass ich diesmal(!) 'raus bin.

    Ich verstehe bis heute nicht, was die KuK gegen Mitversehung haben?!

    Ein Urteil, das sagt, dass du verantwortlich bist, wenn nebenan etwas passiert.


    Das ist halt blöd. Bei uns am BK mit (fast) erwachsenen Schülerinnen, mag das ja noch anders sein. Bei jüngeren wird die Luft dann dünn. Das genannte Urteil bezog sich AFAIR auf vierzehnjährige. Da war ich baff erstaunt, weil ich dachte, dass man die in dem Alter (rechtssicher) allein lassen kann. Kann man wohl nicht.

    "wir verlieren ohnehin 1/3 der Schülerinnen und Schüler aufgrund von Absentismus" akzeptiert und damit leben kann, ist es wirklich müßig, da noch Arbeit reinzustecken...mal abgesehen davon, dass das Teil unserer Aufgaben ist. Mir ging es v.a. darum, dass sich diese Arbeit auch lohnen kann und man doch die ein oder anderen damit zurückholt.

    Ja, schon. Absentismus hat viele Ursachen. Bei psychischen Erkrankungen ist die wirksamste Intervention, dass wir die Daumen für einen Therapieplatz drücken.


    Letztendlich ist es hier auch wieder so: wenn es wichtig ist, braucht man auch Personal und Ressourcen, um sich zu kümmern. Ich kann jede Minute Dienstzeit nur einmal verbrauchen. Ich muss also jeweils entscheiden, wie. Grob: verwende ich sie für die Anwesenden oder die Abwesenden.


    Ich möchte hier keine abschleißende Antwort präsentieren. Aber ich denken, das Problem ist benannt.

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