Also ich habe so meine Zweifel, dass Überstunden der KuK' durch Unterrichtskürzung - und somit zum Nachteil der SuS' kompensiert werden können.
Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.
Vermutlich wäre das eine Frage für Dezernat 48 oder die Abteilung 2 des MSB, um zu eruieren, ob und inwieweit ein Hinwirken vor dem Hintergrund der personellen Ressourcen auch eine Kürzung des Unterrichts einschließen kann.
Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich tendiere zu "ja", wenn der Nichtabbau perspektivisch für die kommenden Schuljahre faktisch unumgänglich ist.
Wie würdest du denn die Mehrarbeit der Lehrkräft auffangen, wenn die Schule unterversorgt ist und seit Jahren immer mehr Mehrarbeit angehäuft wird? Irgendwann werden die Lehrkräfte dann zurecht nicht mehr mitmachen und ihre Rechte einfordern. Nicht jede Lehrkaft möchte ihre Mehrarbeit in solchen Fällen ausgezahlt bekommen. Dann kommt es notgedrungen zu Kürzungen. Wird doch bestimmt nicht nur bei uns so gemacht?