Beiträge von chilipaprika
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okay, Danke!
Ja, das hatte ich auch schon mal nachgeguckt, die Frage war aber auch im Kontext des Threads.
Es ist ein bisschen widersprüchlich, ggf. Widerspruch einzulegen, WEIL keine Verwendungsmöglichkeit gesucht wurde und dann diese abzulehnen (oder sich so schlecht zu bewerben, dass es keine Chance gibt), aber klar, es geht auch um die vollen Bezüge-Dauer. -
Meine SuS sind aber auch mindestens 16, eher älter. Da ist Leistung keine Holschuld mehr. Wer keine Lust hat wird nicht mitgeschleift.
das ist der Punkt. Beim TEgeht es um die Sek1.
Im berufsbildenden Bereich kommt hinzu, dass die Prüfungen am Ende oftextern sind (und die Schulnoten vielleicht weniger relevant sind), es efhöht sicher die Motivation
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Bei uns kommen am ersten Tag nach den Sommerferien Jugendliche und verlangen sofort eine Schulbescheinigung. Würden wir die Bescheinigungen am ersten Tag sofort austeilen, gehen sie am zweiten Tag zur nächsten Schule und melden sich dort (mit anderem Pass) erneut an. Bei ausländischen Staatsbürgerschaften ist es sehr schwer nachzuhalten, ob die Kinder wirklich hier in D leben und so kindergeldberechtigt sind. So werden für die Verwaltung nicht existierende Kinder generiert.
1. Wenn das Kind 16-18 ist, ist es ein bisschen spät, den erhöhten Kindergeldsatz plötzlich vor Missbrauch zu schützen. Es ist genauso wie jetzt unsere Aufgabe, da zu achten, dass die Kinder auch in die Schule gehen, es hat wenig mit dem KG an sich zu tun.
2. Ich habe jetzt keine Zeit, die passende Stelle zu suchen, aber hier grob müsste es stehen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-ki…dergeld-ausland
Das Kind muss definitiv nicht in Deutschland leben, um Kindergeld zu beziehen. Mein Patenkind bezieht deutsches Kindergeld, lebt im EU-Ausland, die nicht deutsche Mutter ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. -
Keine Ahnung von Bayern, aber: Tief durchatmen, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das ist ja der Sinn des Schwerbehindertenausweises: Dass du eben nicht benachteiligt wirst.
Der Integrationsfachdienst deiner Stadt könnte helfen, aber ich würde dich an deine Gewerkschaft / Verband verweisen (Justiziar! wenn nicht Schwerbehindertenvertreter*in) und sonst den Schwerbehindertenvertreter deines aktuellen Kreises. Wenn es diejenige mit wenig Expertise ist: in den letzten 18 Monaten hat sie sicher mehr Expertise bekommen oder dich weiterverweisen. -
Eshat dieselbe Wirkung, das protokollarische (?) Festhalten dient aber dazu, sich von der Entscheidung des Moderierenden zu distanzieren. (Insbesondere, weil es nicht richtig ist, zu offenen Abstimmungen zu zwingen.
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Nein, jemand hat nicht gewählt, weil es keine geheime Abstimmung gab (ich vermute, es wurde darum gebeten, das steht hoffentlich auch im Protokoll)
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Darauf bestehen, dass im Protokoll die Aufschlüsselung des Ergebnisses steht.
Und noch mutiger: festhalten lassen, dass jemand nicht gewählt hat.
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Und es reicht normalerweise eine Bitte auf Nicht-Öffentlich für eine geheime Abstimmung.
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Ich hatte auch schon eine SL‘ mit Kindern
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Abwesenheit zu dem TOP?
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Was mir noch einfällt: Vielleicht kann der Hausmeister etwas Hilfe gebrauchen?
Dauerstörer könnten damit beauftragt werden, dem Hausmeister zu helfen - solange bis ihnen der Mathematikunterricht als das geringere Übel erscheint.
Dazu, weil schon Andere darauf eingegangen sind, aber mit anderem Blickwinkel.
1. Hausmeistertätigkeiten sind KEINE Strafe.
Unterstützung des Hausmeisters ist eine sinnvolle "Strafe", wenn SuS etwas zerstören, dessen Arbeit nicht respektieren und Mehraufwand für ihn produziert haben, respektlos gewesen sind...
2. So ein klassistisches Verhalten geht gar nicht, was meinst du mit "der kleinere Übel"?
Ach, ich kann nichts Weiteres schreiben, ich würde mich nur 10 mal verärgert wiederholen.
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107. Ich hoffe sehr, dass es auch SuS gibt, die lieber an der frischen Luft Schulgeräte reparieren, den Rasen mähen oder etwas neu anstreichen, als Mathematik zu lernen, dessen Sinn sie erstmal nicht sehen. -
Wenn man schon über utopische Situationen redet, kann man auch ruhig davon ausgehen, dass der Angestellte meinetwegen weiterhin keine üppige Pension und Absicherung im Krankheitsfall bekommt, aber Netto dasselbe wie ein Beamte erhält. Man kann ja neue Tabellen erfinden.
Und dass man am Alimentationsprinzip, das einen ernährt, festhält, ist alles schön und gut, aber außer dafür zu sorgen, dass der Lehrermangel im Rahmen des Erträglichen bleibt (WEIL man dann Lehrkräfte aus anderen BL oder Leute aus der Wirtschaft abgreift), hat die Verbeamtung (als Prinzip, nicht als Lohnhöhe) keine gesellschaftliche Notwendigkeit mehr.
Wenn ein Staat wie Deutschland sich eh all seiner Infrastruktur nach und nach entledigt (und privatisiert), ist es fast lustig, dass Lehrkräfte noch dabei sind. -
Und wenn man beides hat?

Bilde die Katze als Schulkatze aus, dann kannst du sie von der Steuer absetzen. Fast so rentabel wie die Kinder
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Bei HA muss man immer unterscheiden zwischen der Bewertung der HA selbst und der Bewertung (Notizen und co) darüber, OB es gemacht wurde. Das ist bei einigen BL der Knackpunkt
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chemikus08 aber Anspruch auf eine andere Verwendung hat man nicht oder?
Und muss man sie annehmen, falls angeboten? (ich habe gerade eine DU geschriebene Kollegin, die ganz zufrieden ist (das weiß ich aus erster Hand), auch zu mir meinte, selbst wenn sie jetzt könnte, würde sie nicht unbedingt wollen. Sie muss bei der Mindestpension sein (Teilzeit und unter 10 Jahren Dienst). Ich weiß natürlich nicht, ob sie auch die Familienzuschläge bekommt, das würde ihre Grundzufriedenheit erklären (alleinerziehend mit 3 Kids im Kindergeldbezugsalter) -
Aber die Regelung hab ich tatsächlich im Studium von einer Fachleiterin (!) kennengelernt (in RLP)
Allerdings war es vor (oh mein Gott…) fast 25 Jahren… -
das kann nur in die Kopfnoten einfließen.
.... falls es eine gibt ...
(BUNDESLAND!) -
es lebe der Bildungsföderalismus, du MUSST hier dein BL verraten.
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