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chilipaprika hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
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Nein, er ist schon genehmigt.
Es wäre also ein Zurückziehen aus besonderen Gründen.
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Ja, ihren "normalen" Lohn.
Jetzt würde sie quasi versuchen, einen neuen Job zu bekommen (die Stundendifferenz zwischen TZ und VZ) und direkt zu sagen, dass sie nicht kommt, weil sie schon JETZT weiß, dass sie nicht kann.
Aber wir reden nicht jetzt über eine werdende Mutter ohne Einkommen, die ein Vorstellungsgespräch hat, sondern über jemanden, der schon im Genuss des vollbezahlten…
Susannea hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
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Wie kommst du darauf, dass sie das dann nicht genauso versucht hätte und wenn es ihr zustehen würde, wäre das ja auch kein Problem ;)
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Aber sie arbeitet weder Vollzeit noch Teilzeit, sie arbeitet gar nicht, Ihr fehlt vermutlich dann auch die Kinderbetreuung für Vollzeit, das Geld spart sie dann ja evtl. auch ein, wenn sie die nun gar nicht braucht und reduzieren kann usw.
Nicht umsonst wird das Geld bei dem BV angepasst an den tatsächlichen Stundenumfang und das eben, wenn der…
Susannea hat mit
auf den Beitrag von Bolzbold im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW reagiert.
Susannea hat mit
auf den Beitrag von chilipaprika im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW reagiert.
Susannea hat mit
auf den Beitrag von Karl-Dieter im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW reagiert.
Susannea hat mit
auf den Beitrag von Zauberwald im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW reagiert.
Susannea hat mit
auf den Beitrag von chilipaprika im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW reagiert.
Bolzbold hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
Steht es ihr denn überhaupt zu? Das wird hier suggeriert, ist aber gerade der Streitpunkt.
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
Eigentlich doch schon, sie arbeitet ab Juni/Juli voll. Der Antrag auf Teilzeit läuft erst ab neuem Schuljahr, also 1.8. Es ist aber lediglich beantragt, warum jemand diesen Antrag zurückzieht, ist seine Sache. Wir wissen jetzt halt, dass es dafür ist, um mehr Geld zu haben, aber es ist das Recht einer Mutter, Geld zu beziehen, wenn sie schwanger ist.
Ich habe zum Wohle der Allgemeinheit/des Kollegiums schon öfter Entscheidungen gegen meine Interessen getroffen und es bitter bereut, weil es…