Abmahnung wg. Facbook-Post

  • Gerade stolpere ich über einen Link, den ich vor einem Jahr sicherte, als es mich "erwischt" hatte.
    Aus Jux und Dollerei hatte ich ein Bildchen von Trump umgestaltet und auf FB gepostet. Anderthalb Jahre danach lag ein Brief einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei im Briefkasten mit der Forderung für die Nutzungsgebühr von DPA plus Kosten der Kanzlei: 470 €umel.
    Eine Recherche ergab: No way out - die Kanzlei ist bekannt und handelt rechtmäßig. Ich habe gezahlt. Die Klage dagegen war aussichtslos und wäre teurer geworden. Lehrgeld.

    Ich hätte auf künstlerische Freiheit und Satire plädieren können - aber das Procedere zur Abwendung der Forderung hätte eventuell mehr gekostet.

    Nehmt es als Lehrstück für eure Schüler. Ich bin noch glimpflich davongekommen. Die Forderungen liegen oft im Bereich über 4000 €.
    Hier der Link zu einer Kanzlei, die sich darauf spezialisiert hat, die Forderungen zu reduzieren - und ebenfalls gut davon lebt:
    https://www.baumgaertner-friedrich.com/abmahnung-ksp-dpa-facebook-fotos/

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Tja so kann man als Anwalt auch Geld verdienen, wenn man sonst keine Mandanten bekommt.

    Ganz miese Nummer. Fällt für mich unter Geldschneiderei .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Trotzdem stellt sich die Frage, woher die Kanzlei den weiß woher das Bild ist. Denn Bilder von Trump sind doch ubiquitär verbreitet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Tja so kann man als Anwalt auch Geld verdienen, wenn man sonst keine Mandanten bekommt.

    Ganz miese Nummer. Fällt für mich unter Geldschneiderei .

    Ein abmahnender Anwalt braucht einen Auftrag des Rechteinhabers, der bekommt dann auch die üblichen Lizenzgebühren, der Anwalt "nur" die Anwaltskosten.

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