Abmahnung wg. Facbook-Post

  • Gerade stolpere ich über einen Link, den ich vor einem Jahr sicherte, als es mich "erwischt" hatte.
    Aus Jux und Dollerei hatte ich ein Bildchen von Trump umgestaltet und auf FB gepostet. Anderthalb Jahre danach lag ein Brief einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei im Briefkasten mit der Forderung für die Nutzungsgebühr von DPA plus Kosten der Kanzlei: 470 €umel.
    Eine Recherche ergab: No way out - die Kanzlei ist bekannt und handelt rechtmäßig. Ich habe gezahlt. Die Klage dagegen war aussichtslos und wäre teurer geworden. Lehrgeld.

    Ich hätte auf künstlerische Freiheit und Satire plädieren können - aber das Procedere zur Abwendung der Forderung hätte eventuell mehr gekostet.

    Nehmt es als Lehrstück für eure Schüler. Ich bin noch glimpflich davongekommen. Die Forderungen liegen oft im Bereich über 4000 €.
    Hier der Link zu einer Kanzlei, die sich darauf spezialisiert hat, die Forderungen zu reduzieren - und ebenfalls gut davon lebt:
    https://www.baumgaertner-friedrich.com/abmahnung-ksp-dpa-facebook-fotos/

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Tja so kann man als Anwalt auch Geld verdienen, wenn man sonst keine Mandanten bekommt.

    Ganz miese Nummer. Fällt für mich unter Geldschneiderei .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Trotzdem stellt sich die Frage, woher die Kanzlei den weiß woher das Bild ist. Denn Bilder von Trump sind doch ubiquitär verbreitet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Tja so kann man als Anwalt auch Geld verdienen, wenn man sonst keine Mandanten bekommt.

    Ganz miese Nummer. Fällt für mich unter Geldschneiderei .

    Ein abmahnender Anwalt braucht einen Auftrag des Rechteinhabers, der bekommt dann auch die üblichen Lizenzgebühren, der Anwalt "nur" die Anwaltskosten.

  • Naja die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Und da es immer die gleichen Vorgänge sind kann man das schön fließbandmäßig abarbeiten. Da leben ganze Großkanzleien von.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Trotzdem stellt sich die Frage, woher die Kanzlei den weiß woher das Bild ist. Denn Bilder von Trump sind doch ubiquitär verbreitet.

    Das Ganze läuft über vollautomatisierte Crawler ab, die eine Signaturprüfung über sämtliche gefundene Mediendateien laufen lassen.
    Ist eine Gelddruckmaschine für die Abmahnbuden. Die unseriösen versuchen abzumahnen ohne Auftrag des Rechteinhabers, die 'seriösen' bieten sich aktiv den Urhebern an und holen die sich Aufträge von den Rechteinhabern aktiv ein. "Abmahnung as a Service"

    Wenn das jemanden trifft, lasst euch bei der Unterlassungserklärung beraten. Da gibt es so Wiederholungsklauseln, die man besser auf genau das betroffene Werk einschränkt und auch den Gerichtsort auf Amtsgericht statt Landgericht (Streitwert --> Kosten) beschränkt.

  • Vor ca. 20 Jahren gab es eine ähnliche Masche mit äh Sicherungskopien von Videospielen. Die Kanzleien haben einfach zehntausende Briefchen verschickt und gehofft, dass sich ein paar Doofe einschüchtern lassen und bezahlen. Würde erstmal checken, ob das eine Kanzlei ist, die das auch bis zum Gericht durchzieht, wenn man sie ignoriert. In meinem Fall kam auf meinen Widerspruch nämlich nix mehr nach.

    Man fragt sich, wofür das gut ist.

  • Tja so kann man als Anwalt auch Geld verdienen, wenn man sonst keine Mandanten bekommt.

    Ganz miese Nummer. Fällt für mich unter Geldschneiderei .

    Nun - wäre das irgendeine Kanzlei gewesen, hätte ich mich vielleicht gewehrt. Diese Kanzlei ist jedoch von der Verwertungsgesellschaft der dpa Picture Alliance GmbH (den Rechteinhabern) direkt beauftragt. Da kannst du nur noch die weiße Fahne hissen.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Nun - wäre das irgendeine Kanzlei gewesen, hätte ich mich vielleicht gewehrt. Diese Kanzlei ist jedoch von der Verwertungsgesellschaft der dpa Picture Alliance GmbH (den Rechteinhabern) direkt beauftragt. Da kannst du nur noch die weiße Fahne hissen.

    ...oder dich im oben dargestellten Kontext auf §51a UrhG berufen.

  • Ich hatte auch schon einige Male mit Abmahnungen zu kämpfen, teilweise erfolgreich, teilweise erfolglos.

    Ja, bei vielen ist es ein Geschäftsmodell:
    Aber, wenn jemand Fotos oder Inhalte unerlaubt von mir kopiert, gehe ich auch (nach einer ersten freundlich aber bestimmten Kontaktaufnahme per Mail) mit einem Anwalt dagegen vor.

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