Schüler parken auf Lehrerparkplätzen

  • Bestätigt habe ich, dass du die Vermutung in den Raum stellst, dass nichts passieren wird. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ja, genau darum geht es, dass ich dies nur vermutet habe und nicht mehr und nicht weniger. Aber schön, wenn du es nun auch verstanden hast!



    Da steht also nirgends, es kann dem Zuparker nichts passieren. Kann es immer, er kann unters Auto kommen, sein Auto kann verbeult sein usw. :pfeifen:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Susannea

    Da steht ja ein gegeben falls und das kann ich mir einfach nicht vorstellen, wenn ich ordnungsgemäß auf meinem Grundstück parke (nicht davor o.ä.), kann ich wohl kaum dafür bestraft wrden, weil sich jemand anders dort verbotener Weise hingestellt hat.

    Soviel zum Thema " Ich habe nicht gesagt, dass dem Zuparker nichts passieren kann." Ich bin raus.


    Kl.gr.frosch


    <Mod-Modus>


    P.S.: deine Unverschämtheiten kannst du dir sparen. kl.gr.frosch , Moderator

  • Äh, was, Susanna? Da hast du dir aber ziemlich einen zurechtgeschwurbelt. Du hast geäußert, dass Zuparken vermutlich unter "Pech gehabt" abzubuchen wäre. Diese Windungen nach links und rechts nun sind albern. Möchtest du nicht einfach mal sagen "Oh, da lag ich wohl falsch"?

  • Sowas gilt vor Gericht als Nötigung. Privatgelände oder öffentliche Straße ist da unerheblich.

    Mich hat kürzlich mal ein Anwohner mit seinem KFZ an der Weiterfahrt gehindert, weil ich verbotenerweise seine Anliegerstraße benutzt habe [1]. Er wollte sich mein Kennzeichen notieren, um mich anzeigen zu können. Hat er auch gemacht. Hat mich 20 Euro gekostet. Blöd für ihn: Ich hab ihn auch angezeigt. Nötigung. Strafbefehl. Hat ihn knapp 1000 Euro gekostet (woher ich das weiß? Nun, man kennt sich halt auf dem Dorf). Hab ich gelacht... eine Glückwunschkarte konnte ich mir gerade noch verkneifen.
    - Didaktischer Ertrag: Mit dem StGB ist nicht zu spaßen, mit Staatsanwälten, die Hilfssherrifs nicht mögen, auch nicht.



    [1] Ja, ein bisschen asozial ist es schon, Anliegerstraßen zu benutzen, obwohl man gar kein Anliegen hat. Im vorliegenden Fall war ich aber der Meinung, dass die Anwohner auch mal temporär auf ihre Friedhofsruhe verzichten müssen, wenn auf der Hauptstraße gebaut wird und die vorgesehene Umleitung mehr als einen Kilometer länger ist.

  • Äh, was, Susanna? Da hast du dir aber ziemlich einen zurechtgeschwurbelt. Du hast geäußert, dass Zuparken vermutlich unter "Pech gehabt" abzubuchen wäre. Diese Windungen nach links und rechts nun sind albern. Möchtest du nicht einfach mal sagen "Oh, da lag ich wohl falsch"?

    Darum geht es doch hier gar nicht, es ging darum, dass gesagt wurde, ich hätte gesagt, es gäbe auf keinen Fall was.


    Ich gehe immer noch davon aus, dass das vermutlich unter Pech gehabt bleibt. Aber wie das wirklich im konkreten Fall ist, kann keiner von uns sagen, also kann ich auch nicht falsch liegen. Ob es allerdings was geben kann, weiß ich nicht, habe auch nie das Gegenteil behauptet und damit bin ich dann hier auch raus. Dnen nein, ich habe mir nichts zurechtgeschoben, ich verwehre mich einfach nur dagegen, dass ich behauptet habe, dass nichts passieren kann und sich somit Leute darauf verlassen!


    Denn dies habe ich nirgends hier, wie ja auch andere schon feststellten behauptet!

  • Rigoros die Scheiben einkloppen wäre auch eine Alternative...wenn auch eine strafbare :P


    Bei uns gab es ein Tor, dass nur die Lehrer aufschließen konnten.
    Mittlerweile wird aber drumherum soviel in den Straßen gebaut, dass wir unseren Parplatz nicht mehr erreichen können, zumindest bis Mitte 2018 nicht. Ist derzeit sehr spannend was das PArken angeht.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Was ist so schwer daran die Kennzeichen ausrufen und die Autos umparken zu lassen? Ich bin jeden Tag wieder froh, dass ich nicht im sozialen Brennpunkt arbeiten muss.

    Geht nur, wenn es auch eine Anlage zum ausrufen gibt...

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Wenn tatsächlich ein Schüler auf die Idee mit der Strafanzeige kommt, kann man das ab da sehr einfach umgehen: Zuparken und umgehend einen Abschleppdienst rufen

    Ganz toll. :(


    Nur mal so als Beispiel, wie es bei uns im letzten Jahr gelaufen ist. Eine Schülerin parkt unberechtigt auf dem Lehrerparkplatz. Ein Kollege weist sie darauf hin, worauf sie wutentbrannt die Tür zuschmeist, mit vollgas ausparkt und dabei eine Beule in dem Wagen des besagten Kollegen hinterläßt. Anschließend dampft das Mädel ab zur nächsten Polizeidienststelle und zeigt den Kollegen wegen Fahrerflucht an, weil der sich ja geweigert hat ihr die Daten auszuhändigen, als er sie des Parkplatzes verwiesen hat und die Polizei kommt zu uns, um den Kollegen dazu zu vernehmen. :sterne:
    Zuparken, Schilder, ... alles sinnlos. Solange es der Schulleitung egal ist, was auf dem Parkplatz läuft, weil sie ja auf dem "Verwaltungsparkplatz" parkt, würde ich das Problem eher auf die Verwaltungsprakplätze eskalieren. Schließlich sind nur Behindertenparkplätze in der StVO geregelt. Alle anderen Sonderparkplätze (Eltern, Frauen, PKW mit Anhänger, Verwaltung, ...) sind "good will" und müssen nicht beachtet werden.
    Also parkt die Schulleitung zu, bis ihr eine Schranke samt Chip bekommt. :teufel:

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