"Pädagogisches Runden" - Zeugnisnoten erstellen

  • Du beurteilst das aus der SEK II-Sicht. Ich beurteile das aus der Sicht des Klassenlehrers einer Hauptschul-Abschlussklasse, der den Job mehr als 30 Jahre macht - und in Zeugnissen SELTENST eine 5 in Religion notieren musste - in einer Abschlussklasse noch nie.

    Das zeigt eindrucksvoll, wie schlecht die Leistungen der Schülerin waren.



    Zitat

    Da hat man als Kollege (bei gutem Willen) durchaus Möglichkeiten, Leistungsnachweise einzufordern, die einen "noch ausreichenden Glauben" bescheinigen.


    Die Schülerin hatte ein gesamtes Schuljahr Zeit, Leistungsnachweise zu erbringen. Du schreibst an anderer Stelle, es ginge auch um das Verhalten der Schülerin. Ich weiß ja nicht, wie dieses Verhalten konkret aussah, aber wer sich in meinem Unterricht durchgehend verhält wie die sprichwörtliche "offene Hose" und mir signalisiert, er hätte keinerlei Interesse an meinem Fach und seinen Inhalten, erbringt dann eben keine ausreichende Leistung mehr.



    Zitat

    Diesen hat er der Schülerin sicherlich ausgetrieben. Eine weitere Kandidatin für den Kirchenaustritt.


    Die Aufgabe eines Religionslehrers ist, Leistungen zu bewerten. Nicht, barmherzig "Gnaden-Vieren" zu verteilen.

  • Ich arbeite an einer Schule, an der es gang und gäbe ist, in den Zeugniskonferenzen Noten zu ändern, um

    - SuS einen Abschluss zu geben

    - SuS zu versetzen, damit eine Klassenbildung klappt

    Oftmals wird von der SL Druck ausgeübt ("Sie wollen doch der Schülerin nicht die Zukunft verbauen?") und gerne fühlt man sich auch mal wohltäterisch ("Ach, ich erinnere mich zurück, als ich mich damals für den Schüler einsetzte und er sich auf der Abschlussfeier mit Tränen in den Augen bei mir bedankte ").

    Oh, das finde ich übel :(. Ist an meiner Schule glücklicherweise nicht der Fall. Der werden Noten in aller Regel nur geändert, wenn sich die Lehrkraft beim Eintragen vertan hatte.


    Ach, und ich arbeite viel und gerne in den niedrigeren Bildungsgängen - gerade dort kann man doch mit einer klaren, verbindlichen Linie am allermeisten erreichen.

    Ich auch! :)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hallo in die Runde,

    ich bin Lehrer in einem Gymnasium in Osnabrück(NRW) und bin ebenfalls mit ein paar Schülern zu Gange, bei denen ich sowohl mündliche und Schriftliche Quartalsnoten, als auch die Gesamtnote aufrunden müsste um ein paar Schülern einen Notenpunkt mehr zu geben. Zu beachten ist hierbei, dass alle Schüler sich zum 2.Quartal gesteigert haben. Kann ich in diesem Fall den pädagogischen Aspekt in den Vordergrund stellen und 3 mal Runden?

    P.S. ich bitte dringend um Rückmeldung

  • In NRW werden Noten nicht gerechnet, sondern unter pädagogischen Gesichtspunkten gebildet. Dementsprechend kannst du auch gar nicht runden.

  • Meiner Meinung nach (Jens, Gymnasiallehrer Osnabrück,NRW) ist es in Ordnung alle 3 Noten (MÜNDLICH,SCHRIFTLICH,GESAMT) aufzurunden, wenn es den Schülern zu einem besseren Zeugnisschnitt verhilft. Bei vielen macht dies einen enormen Unterschied. Es ist jedoch auch wichtig sich die Entwicklung des Schülers anzusehen um ihn pädagogisch gerecht zu bewerten. Jedoch sollte man gerade in der Oberstufe (bei ihnen ist es die Q1) bedenken, dass jeder Punkt für die Schüler ausschlaggebend ist um sowohl die Abiturzulassung zu erhalten und einen möglichst guten Abiturschnitt zu erhalten.

  • Meiner Meinung nach (Jens, Gymnasiallehrer Osnabrück,NRW) ist es in Ordnung alle 3 Noten (MÜNDLICH,SCHRIFTLICH,GESAMT) aufzurunden, wenn es den Schülern zu einem besseren Zeugnisschnitt verhilft. Bei vielen macht dies einen enormen Unterschied. Es ist jedoch auch wichtig sich die Entwicklung des Schülers anzusehen um ihn pädagogisch gerecht zu bewerten. Jedoch sollte man gerade in der Oberstufe (bei ihnen ist es die Q1) bedenken, dass jeder Punkt für die Schüler ausschlaggebend ist um sowohl die Abiturzulassung zu erhalten und einen möglichst guten Abiturschnitt zu erhalten.

    Siehe unten.


    In NRW werden Noten nicht gerechnet, sondern unter pädagogischen Gesichtspunkten gebildet. Dementsprechend kannst du auch gar nicht runden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo in die Runde,

    ich bin Lehrer in einem Gymnasium in Osnabrück(NRW) und bin ebenfalls mit ein paar Schülern zu Gange, bei denen ich sowohl mündliche und Schriftliche Quartalsnoten, als auch die Gesamtnote aufrunden müsste um ein paar Schülern einen Notenpunkt mehr zu geben. Zu beachten ist hierbei, dass alle Schüler sich zum 2.Quartal gesteigert haben. Kann ich in diesem Fall den pädagogischen Aspekt in den Vordergrund stellen und 3 mal Runden?

    P.S. ich bitte dringend um Rückmeldung

    Ja ne ist klar. Seit wann liegt den Osnabrück in NRW? Das ist zufällig genau der Südzipfel von NDS, der zwischen Münster und Detmold quasi "reinragt".

    • Offizieller Beitrag

    Einmal abgesehen vom Runden:

    Quartalsnoten gibt es formal in NRW überhaupt nicht. Es sind in der Praxis kleine "Verwaltungseinheiten", mit denen man im schulischen Kontext arbeitet. Gemäß § 13 Abs. 3 APO-GOSt unterrichtet die Lehrkraft etwa in der Mitte des Halbjahres die SchülerInnen über ihren Leistungsstand. Das ist der Stand. Der kann gleichbleiben, sich verbessern oder verschlechtern. Zumindest im Bereich "Sonstige Mitarbeit" hat man damit ausreichend Spielraum.

  • Einmal abgesehen vom Runden:

    Quartalsnoten gibt es formal in NRW überhaupt nicht. Es sind in der Praxis kleine "Verwaltungseinheiten", mit denen man im schulischen Kontext arbeitet. Gemäß § 13 Abs. 3 APO-GOSt unterrichtet die Lehrkraft etwa in der Mitte des Halbjahres die SchülerInnen über ihren Leistungsstand. Das ist der Stand. Der kann gleichbleiben, sich verbessern oder verschlechtern. Zumindest im Bereich "Sonstige Mitarbeit" hat man damit ausreichend Spielraum.

    Soweit ich weiß, muss, zumindest am BK, nur etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes eine Notenbesprechung stattfinden. Bei Klassen, die keine Halb-, sondern nur Ganzjahreszeugnisse erhalten, würde somit eine Notenbesprechung zum Halbjahr ausreichen.

  • Soweit ich weiß, muss, zumindest am BK, nur etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes eine Notenbesprechung stattfinden. Bei Klassen, die keine Halb-, sondern nur Ganzjahreszeugnisse erhalten, würde somit eine Notenbesprechung zum Halbjahr ausreichen.

    Gym auch.

    1 Notenbesprechung 1. HJ Quartal 1

    1 Notenbesprechung 2. HJ Quartal 2

    Dann auf Nachfrage zwischendurch


    Insbesondere wird sogar geraten, kurz vor den Zeugnissen (mit Ausnahme der Leistungsübersicht der Q2 am Ende des 2. HJ, vor Ostern) KEINE Zeugnisnoten, maximal Quartalsnoten (2. Quartal) zu nennen.

    Es kann ja rein theoretisch sein, dass (SI und EF) ein Schüler fast überall eine 4- bekommt und in der Konferenz dann angesprochen wird, dass zumindest einige KuK doch eine 5 geben sollten, um ein "Zeichen" zu setzen. Wenn man die Endnoten sagt und man die Note auf der Konferenz runter setzt, ist es ein 1a Widerspruchsgrund und die 5 wird kassiert. Das ist zwar theoretisch zum HJ (in der Regel) egal, aber zum Endzeugnis fatal. (Mal ganz davon abgesehen, dass der Schüler dann triumphiert). Nö! Ich sage keine Noten vor der Konferenz.

    Wer die Note begründet haben möchte, kann nach den Zeugnissen zu mir kommen.

    Wenn ich besonderen Gesprächsbedarf sehe, spreche ich die SuS nach der Konferenz an (oder nach den Zeugnissen)

    Auch das Flehen: "Kann nicht nicht vielleicht doch noch ne 2 und keine 3 bekommen" entfällt dann. Nach den Zeugnissen kommt dann von denen kaum einer mehr.


    Leider wird man nur böse von den SuS angeschaut, wenn man vor den Zeugnissen keine Noten verteilt (bestenfalls Quartalsnoten). "Das machen die anderen Kuk aber auch" "Von mir aus, ich mache es nicht"

  • Osnabrück in NRW, wirklich komisch.


    Sei es drum: Notengebung hat nicht das Ziel, einen möglichst guten Abi- oder Zeugnisschnitt zu ermöglichen, auch nicht in der Q1.

    Wenn alle Teilnoten immer "aufgerundet´" werden, könnte die "Rechnung" so aussehen:

    Mitarbeit: Noten 2 und 3, also gerundet 2.

    Schriftlich: Noten 3 und 4, also gerundet 3.

    Insgesamt also eine schriftliche 3 und eine 2 in der Mitarbeit. Ergibt dann "gerundet" eine 2.

    Die Minuszeichen denkt man sich bitte.


    Wenn die Frage so gemeint wäre, hätte das mit ernstzunehmender Notengebung nichts zu tun.

    Würde man grundsätlich "abrunden" käme bei den gleichen Teilnoten eine 4 raus. Das würden alle als ungerecht empfinden, mit Recht. Dann kann die 2 auch nicht richtig sein.

  • Wenn wir von der Oberstufe reden, wäre es aber in Punkten, nicht Noten und dementsprechend nicht so drastisch!

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Wenn dieser neue User - der nicht mal das Bundesland, in dem sein (angeblicher) Schulort liegt, korrekt benennen kann - wirklich Lehrkraft ist, fress' ich 'nen Besen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • 1. In Niedersachsen ist eine arithmetische Notenbildung zulässig.

    2. Die Frage ist absurd, der Fragesteller möchte offensichtlich darauf hinaus, dass der Lehrer aus mündlich 8P/9P dann 9P machen soll, aus schriftlich 9P/10P, 10P machen soll um dann im Ergebnis noch mal zugunsten des Schülers auf 10P zu runden (nur als Beispiel). Ein Taschenspielertrick, durch den aus klaren 9P dann 10P werden sollen.

    3. Der Poster ist garantiert kein Lehrer und da hört für mich der Spaß spätestens dann auf, wenn als Alias ein Klarname verwendet wird, der möglicherweise einem real existierenden Kollegen gehört.

  • Zitat

    Meiner Meinung nach (Jens, Gymnasiallehrer Osnabrück,NRW) ist es in Ordnung alle 3 Noten (MÜNDLICH,SCHRIFTLICH,GESAMT) aufzurunden, wenn es den Schülern zu einem besseren Zeugnisschnitt verhilft. Bei vielen macht dies einen enormen Unterschied.

    Ich finde, der Jens hat nicht ganz Unrecht. Wenn man alle Noten aufrundet, wird das Zeugnis besser und das macht ja wirklich einen enormen Unterschied. Und vielleicht ist das in diesem -uns leider unbekannten- Osnabrück erlaubt, wer weiß?


    Edit: Name entfernt, Moebius' Gedankengang scheint mir plausibel.

    • Offizieller Beitrag

    Die Verpflichtung zu Notenbesprechungen am Ende eines Quartals kann ich aus der APO-GOSt nicht entnehmen - ggf. noch über die Beratungspflicht nach § 5 insbesondere bei drohenden Defiziten ableiten.

    Man möge mich aber auf der Basis der APO-GOSt eines Besseren belehren.

    Ergänzung zu Moebius:

    Das Runden ist im Grunde auch hochgradig unfair, weil sich Spielräume durch die (vermeintlichen) vier Teilnoten erst durch entsprechende Konstellationen ergeben. Moebius' Beispiel ist das Paradebeispiel dafür, dass man aus einer von vier Teilnoten mit 10 Punkten eben solche als Endnote konstruieren kann.

  • Die Verpflichtung zu Notenbesprechungen am Ende eines Quartals kann ich aus der APO-GOSt nicht entnehmen - ggf. noch über die Beratungspflicht nach § 5 insbesondere bei drohenden Defiziten ableiten.

    Man möge mich aber auf der Basis der APO-GOSt eines Besseren belehren.

    § 13

    "3) Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben."



    Quelle:

    https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p13


    Quartalsnoten am Ende des 1. Quartals eines jeden Schulhalbjahres: Ja, am Ende des HJ muss man diese den SuS nicht mehr mitteilen,




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