Rückerstattung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?

  • Hallo,


    übergangsweise habe ich ein halbes Jahr eine Stelle im Angestelltenverhältnis gehabt. Dementsprechend musste ich auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen. Nun habe ich aber eine feste Stelle im Beamtenverhältnis. Kann man sich die gezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zum Teil zurück erstatten lassen? Irgendwo habe ich das mal aufgeschnappt. Oder wo könnte man darüber kompetent Auskunft erhalten - Landesamt für Besoldung, Finanzamt, ...?


    So ganz kann ich an eine Rückerstattung ja noch nicht glauben, aber hoffen darf man ja immer


    Danke und viele Grüße, jinny44

  • Ich bin gespannt, aber kann es mir nicht vorstellen. Ein bisschen baut diese Versicherungen ja auch auf diese Fälle ... Sonst könnte ich mir ja auch die Beiträge rückerstatten lassen, wenn ich als Angestellter bis zur Rente nie arbeitslos war ;)

  • Kann ich mir absolut nicht vorstellen.


    Gruß
    Super-Lion

  • Man kann sich die Beiträge zur Rentenversicherung auszahlen lassen - nach einer Wartezeit von 6 Jahren.


    Muss man glaube ich bei der BfA beantragen.


    Grüße
    Lolle

  • Prima, danke lolle! Da habe ich wohl etwas durcheinander gebracht.


    Aber wo schreibe ich mir das jetzt bloß auf, damit ich da in fünf Jahren auch daran denke?



    edit: Tippfehler

  • Die Frage ist aber, ob das Sinn macht, sich die RV-Beiträge ausbezahlen zu lassen. Ich würd's eher nicht tun.


    Gruß
    Super-Lion

  • Zitat

    Super-Lion schrieb am 29.07.2006 12:37:
    Die Frage ist aber, ob das Sinn macht, sich die RV-Beiträge ausbezahlen zu lassen. Ich würd's eher nicht tun.


    Soviel ich weiß, bekommst du als Beamter deine Pensionsbezüge aus einem ganz anderen Topf als der ges. Rentenversicherung. Das bedeutet, du zahlst in die RV ein, "siehst" davon aber später nichts wieder. Denn die Beiträge zur Beamtenpension werden, wenn ich richtig informiert bin, über dein Gehalt direkt einbehalten, ohne dass man dieses direkt offen dargelegt bekommt.
    Insofern wäre man doch blöd, würde man sich die Beiträge zur RV nicht zurückerstatten lassen.
    Wie dies genau funktioniert, interessiert mich aber auch, da bei mir diese sechs Jahre bald um sind. Hat jemand konkrete Erfahrungen?


    LG Lea

  • Zitat

    Super-Lion schrieb am 29.07.2006 12:37:
    Die Frage ist aber, ob das Sinn macht, sich die RV-Beiträge ausbezahlen zu lassen. Ich würd's eher nicht tun.


    Gruß
    Super-Lion


    Unsere Generation hat bei der Rentenversicherung eine so genannte Minus-Rendite zu erwarten, das heißt im Durchschnitt werden wir nicht mal das ausgezahlt bekommen, was wir an Beiträge eingezahlt haben, geschweige denn eine angemessene Verzinsung. Da ist selbst das Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen eine bessere Alternative.

  • Mal ein wenig Infos für die Faktenlage


    Eine Rentenanwartschaft auf eine Rente bei der BfA erhält man erst ab einer Beitragsdauer von 60 Monaten = 5 Jahre. Durch einen Wechsel ins Beamtenverhältnis (Beamter auf Lebenszeit!) kann es sein, dass man unterhalb dieser Beitragsdauer bleibt.


    Weil jemand, der weniger als 60 Monate (inclusive Anrechnungszeiten!!) Beiträge bezahlt hat, keine Leistungen aus der Rentenversicherung bekommen kann, aus seinen Beiträgen demnach keine Gegenleistung erwächst, kann er bei der BfA einen Antrag auf Erstattung der von ihm gezahlten Arbeitnehmerbeiträge stellen. Der Arbeitgeberanteil ist jedoch verloren.


    Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    - die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit muss vollzogen sein
    - es muss ein Antrag auf Kontenklärung bei der BfA gestellt werden, damit auch die Ausfallzeiten durch Schule und Ausbildung bzw. Kindererziehungszeiten korrekt eingerechnet sind.


    Weil die Unkündbarkeit (und der Schutz vor Berufsunfähigkeit) jedoch erst nach 5 Jahren Dienst als Beamter eintritt, empfiehlt es sich, diese Zeit abzuwarten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,


    ich weiß dass es möglich ist, weil es eine Freundin von mir gemacht hat.
    Es war alles ziemlich unproblematisch und ein nettes Sümmchen.


    Lg Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

  • Hallo zusammen,


    Alias hat es wahrscheinlich schon vorweggenommen. Es macht nur Sinn, sich den Beitrag ausbezahlen zu lassen, wenn man weniger als 5 Jahre einbezahlt hat.


    Ich selbst war mehr als 5 Jahre berufstätig und bin noch ein Jahr im Angestelltenverhältnis. Werde mir also den Beitrag nicht ausbezahlen lassen und später eben von 2 Stellen meine Rente bekommen.


    Vor kurzem waren wir bei der Deutschen Rentenversicherung und da wurde dies auch angesprochen. Schien mir plausibel.


    Hat man jedoch nur z.B. ein halbes Jahr einbezahlt, spricht nichts dagegen, sich dies ausbezahlen zu lassen.


    Die Frage ist eben immer, was man mit dem Geld macht, wenn man es wieder zurückbekommt. Bei mir würde es eher auf den Kopf gehauen als in die Altersvorsorge gesteckt zu werden.
    Von dem her gilt bei mir: Aus den Augen, aus dem Sinn.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Ich habe mir die Beiträge auszahlen lassen, weil die BfA mir auch sagte, dass diese Rentenansprüche später von der Pension abgezogen würden. Außerdem fehlten mir 2 Monate an den 60 die man braucht.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

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