• Gerade rief mich eine Mutter an und teilte mir mit, dass ihr Kind Läuse hätte. Sie hat es sofort behandelt.


    Leider erreiche ich keinen von meiner Schule mehr der mir meine Frage beantworten kann:


    Wie lange musss dieses Kind zu Hause bleiben? Oder kann es morgen sofort wieder am Unterrichts teilnehmen??


    Danke!
    flecki


    Bundesland ist NRW

  • Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass Ärzte Nicht hinschauen. Obwohl wir das nicht dürfen, ich habe selbst alle Kinder angeschaut und abholen lassen, wenn noch Nissen im Haar waren, trotz Attest. Den Eltern muss erklärt werden, was zu tun ist, vor allem sind die Nissen einzeln zu entfernen. Mit dem Läusekamm bleiben immer noch welche in den Haaren und trotz Chemie sind nicht immer alle abgetötet. Nicht nur die Familienmitglieder müssen behandelt werden, sondern die Wohnung, Mobiliar, Kleidung, Spielzeug einfach alles!
    Wenn du Glück hast ist dann Ruhe. Ich drück dir die Daumen...


    Gruß,
    Claudix

  • Habe heute gerade mit dem Gesundheitsamt telefoniert, weil die Regelungen sich bei uns zumindest geändert haben.
    Die Kinder müssen weder vom Kindergarten noch von der Schule fern bleiben, wenn der Kopf am gleichen Tag bei Feststellung behandelt wird. Das Zeugs ist mittlweile so aggressiv.......
    Die Eltern müssen dann aber eine Bescheinigung unterschreiben, dass das Kind behandelt wurde, nach 8 Tagen erneut behandelt wird.


    Diese Bescheinigung haben wir vom Gesundheitsamt per mail bekommen.
    Sie brauchen KEINE bescheinigung vom Arzt mehr.


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • P.S.
    Diese Tiere können keine halbe Stunde ohne Wärme und Nahrung auskommen. Daher ist es völlig unnötig, alles zu waschen und zu desinfizieren. Das hatte mir aber letztes Jahr schon mein Arzt gesagt.
    Ich hatte Läuse von meinem Sohn bekommen (nettes Geschenk,gell?? *lach*)
    Auf jeden Fall ist diese Wascherei-Spielzeug-ins-Eisfach-legerei totaler Blödsinn.
    Und wisst ihr was?
    Ich habe mich so dermaßen geekelt: Ich habe es trotzdem getan. *lol*
    Inklusive sauteures und völlig noch unnötigeres "Umgebungsspray" für glatte 10 Euro aus der Apotheke!
    Ich konnte nicht anders ......
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Hier wird ein bisschen sehr fahrlässig mit dem Thema umgegangen. Es gibt klare Vorschriften nach dem sog. Bundesseuchengesetz. Ein Kind mit Kopfläusen darf die Schule solange nicht besuchen, bis es ein Attest vom Arzt mitbringt, dass es davon frei ist. Im übrigen muss die gesamte Schule (alle Eltern) davon unterrichtet werden, dass es einen solchen Fall an der Schule gegeben hat (und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind).
    In der Regel braucht die Behanldung der Kopfläuse heute drei bis vier Tage.

    Denken ist etwas, das auf Schwierigkeiten folgt und dem Handeln vorausgeht.
    B. Brecht, Me-Ti

  • oktoberfeld: Man darf so ein Attest nicht verlangen (bzw. kann nicht drauf bestehen), weil die Eltern es zahlen müssen. Somit ist das alles nicht so klar geregelt wie Du meinst obwohl das natürlich so wünschenswert wäre. Es gibt dazu vom jeweiligen Gesundheitsamt Vorschriften und Vorschläge, aber der schulbesuch darf dem Kind nicht verweigert werden wenn kein Attest vorliegt.


    Im Übrigen: Ich habe mal gehört, dass Läuse keine Haarspray mögen. Ob es stimmt weiß ich nicht, aber ich nehme deswegen immer Haarspray und bin bis jetzt verschont geblieben ;)

  • Hier bei uns in Bayern oder zumindest in unserem Landkreis dürfen die Kinder auch direkt nach der Behandlung wiederkommen, theoretisch sogar am selben Tag.


    Ich finde das im Übrigen auch grob fahrlässig, aber die Bestimmungen vom Gesundheitsamt sind eben so. ?(

  • kopfläuse können NICHT springen!!!
    sie können nur von kopf zu kopf GEHEN!!!
    das heißt, dass man kopfläuse NUR über direkten haarkontakt bekommen kann.
    also, wenn ihr nicht gerade mit euren schülern kopf an kopf "kuschelt", so könnt ihr auch keine läuse bekommen... ;)

  • Brrr - ich komm aus dem Kratzen gar nicht mehr raus :D Alleine der Gedanke reicht schon.


    Laut meiner Schulleitung darf das Kind nicht in die Schule kommen bis ein Arzt erklärt, dass es läusefrei ist. Da wir ja bald Ferien haben wird das Kind erst nach den Ferien wieder am Unterricht teilnehmen.


    In meiner Klasse würde ein Brief verteilt. Dieser informiert die Eltern darüber, dass in unserer Klasse Läuse aufgetreten sind.


    Die anderen Klassen bekommen eine Mitteilung ins Heft, dass die Kinder bitte auf Läuse untersucht werden sollen.


    Es ist Schade, dass es keine einheitliche Regelung bezüglich Kopfläuse gibt. Jedes BL macht es anders. Die Tiere sind aber überall die Gleichen.


    Und da ich mit meinen Schülern nicht kuschele hoffe ich mal, das julia242 recht hat und dieser Kelch an mir vorbeigeht.

  • Die Kopflaus-Regelung war früher per Bundesgesetz geregelt
    Infektionsschutzgesetz §33 und §34)


    Heute ist dort in § 17,5 festgelegt, dass die Bundesländer selbst Rechtsverordnungen erlassen können.


    Kurzinfos wie die von
    http://www.laeuse-infos.de/infektionsschutzgesetz.php
    sind daher mit Vorsicht zu genießen - machen jedoch den mittlerweile etwas unaufgeregteren Umgang mit dieser lästigen Erscheinung deutlich.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    In RLP ist es so, dass die Kinder bei wiederholtem Kopflausbefall ein Attest vorlegen müssen.
    Beim ersten Mal reicht es aus, dass die Eltern behandeln. Anschließend kann das Kind direkt wieder die Schule besuchen.
    Dass die Kinder 3-4 Tage zu Hause bleiben müssten, hab ich noch nie gehört oder irgendwo gelesen.


    Melo

  • Ich bleibe dabei; es wird hier fahrlässig und verniedlichend mit einem ärgerlichen Thema umgegangen.
    Die gültige Nummer der Verwaltungsvorschrift habe ich nicht im Kopf, aber ein Kind mit Kopfläusen darf die Schule nicht besuchen (dazu ist der Schulleiter verpflichtet) und die gesamte Elternschaft muss informiert werden. Da die Behandlung mit den neuen Mitteln in der Regel drei bis vier Tage dauert, ist mit einer solchen Anzahl an Fehltagen unweigerlich zu rechnen. Das Kind darf erst nach einer ärztlichen Untersuchung (ob man die Bescheinigung nun Attest nennt oder nicht, ist doch zweitrangig) wieder die Schule besuchen.

    Denken ist etwas, das auf Schwierigkeiten folgt und dem Handeln vorausgeht.
    B. Brecht, Me-Ti

  • Keine Ahnung, wie das in anderen Bundesländern ist. Bei uns ist es wie oben beschrieben durch das Gesundheitsamt geregelt.
    Habe wie schon beschrieben mit denen telefoniert.
    Die Behandlung bedarf nicht drei bis vier Tage sondern insgesamt über 8 Tage. 8 Tage nach der ersten Behandlung muss der Kopf erneut behandelt werden, um sicherzustellen, dass Nissen, welche überlebt haben sollten, nicht schlüpfen (nach 8 bis 10 Tagen schlüpft eine neue Generation)
    Es ist aber trotzdem alles halb so schlimm. Läuse übertragen KEINE Krankheitserreger, daher weiß ich nicht, wieso man sich da so aufregen kann. Das hat nichts mit Fahrlässigkeit oder Verharmlosung zu tun.
    Aber man kann auch alles dramatisieren.......
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    • Offizieller Beitrag

    nun ja , es sind halt Parasiten,
    ( und eklig ist es auch, sie zu haben. :pfui:) Außerdem bist du ewig damit beschäftigt, bei Läusebefall sämtliche Kissen, Decken, Kleidungsstücke, ggf Kuscheltiere dauerhaft lausfrei zu bekommen.


    Die lausfrei-Bescheinigung eines Arztes find ich allerdings auch irgendwie wenig hilfreich: noch am selben Tag kann der Kopf wieder befallen sein...

  • Ihr solltet davon ausgehen, dass weitaus öfter in der Schule Läuse auftauchen, die Eltern euch jedoch nicht informieren.


    In der (Privat) Schule meiner Kinder (nur 60 Schüler) wird sehr restriktiv vorgegangen: Es gibt eine Läuse -AG, bestehend aus 3 Elternteilen, die regelmäßig im Schuljahr vorsorglich alle Köpfe absuchen. Und ca. 3 x im Jahr werden auch welche gefunden, und zwar nicht von den Eltern zu Hause, sondern von der AG.
    Daraufhin muss das Kind zu Hause bleiben, bis ein Mitglied der Läuse-AG es für Nissen(!)frei erklärt!

  • Zitat

    Original von lissis
    In der (Privat) Schule meiner Kinder (nur 60 Schüler) wird sehr restriktiv vorgegangen: Es gibt eine Läuse -AG, bestehend aus 3 Elternteilen, die regelmäßig im Schuljahr vorsorglich alle Köpfe absuchen.


    Das ist Satire, oder?
    Ich als zahlendes Elternteil einer Privatschule würde der Laus-AG mitsamt Schulleitung eins husten, wenn fremde Leute meinem Kind auf dem Kopf herumkratzen würden!


    LG, das_kaddl.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von das_kaddl
    [quote]Original von lissis
    Ich als zahlendes Elternteil einer Privatschule würde der Laus-AG mitsamt Schulleitung eins husten, wenn fremde Leute meinem Kind auf dem Kopf herumkratzen würden!


    LG, das_kaddl.


    das wiederum wäre mir völlig wurscht, aber ich würde selbst nicht in so einer AG aktiv werden wolllen..... 8o

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