Copyright bei Internetplattformen (moodle, bscl etc)

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich durch ein, zwei threads gelesen, aber bin noch nicht ganz fündig geworden, deshalb meine Frage, vielleicht habe ich Glück und jemand kennt sich da aus oder hat einen Tipp, wo ich das nachlesen kann.


    Ich habe verstanden, dass die copyright-Frage sehr heikel ist und dass man z.B. bei 4teachers nichts hochladen darf, was nicht zu 100% selbst erstellt, gezeichnet, geschrieben wurde.


    Aber wie sieht das eigentlich bei plattformen wie moddle, lonet, bscl usw. aus?
    Denn da stellt man doch Arbeitsblätter rein, die doch auch oft Bilder enthalten. Oder darf man das da auch nicht und somit verstoßen viele gegen das Copyright?


    Ich habe noch keine solche Seite, überlege aber, eine einzurichten (primär für den Austausch unter den Kollegen, erst mal weniger für Schüler, hab eh keine eigenen Kurse ;) ), deswegen wollte ich mal nachfragen.


    Danke schön!


    Lieben Gruß
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    Einmal editiert, zuletzt von katta ()

  • Mach das, was du hochlädst nur einem bestimmten Personenkreis (z.b. deiner Klasse) zugänglich. Dann sollten die gleichen Bestimmungen greifen, wie wenn du deiner Klasse eine Kopie in Papierform austeilst.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • heißt das, dass ich gekaufte unterrichtswerke einscannen, hochladen und wenigen kollegen so zur verfügung stellen DARF?


    eigentlich müssten alle lehrer in der schule rechtlich beraten werden, was sie bzgl. kopien, einscannen, austausch im kollegium etc. dürfen :)

  • Naja, bei ganzen Büchern und dgl. wirds sicher schwierig.... aber wo keiner reinschauen kann, kann dir auch keiner was :)))

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  • In der Regel steht in jedem Schulbuch, dass es nicht digital weiterverarbeitet werden darf. Somit darfst du es auch nicht einscannen und zur Verfügung stellen, im Cornelsenbuch welches grad neben mit liegt wird sogar extra darauf hingewiesen, dass diese regelung auch für Intranets gilt.


    Hier mal der Auszug aus nem Cornelsenbuch, welches grad neben mir liegt

    Zitat

    Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu den §§46, 52aUrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohneeine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk gestellt oder sonst öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen.


    Offizielle Infos gibt es auch unter http://www.schulbuchkopie.de.


  • http://bildungsklick.de/pm/647…-an-schulen-neu-geregelt/


    Digitalisieren ist also nicht erlaubt. Wer für seine Kollegen und Kolleginnen eine Internetplattform zum Materialaustausch anbietet, denn treffen entsprechende Kontrollpflichten. Ich würde mich nicht darauf einlassen (man kennt ja seine Kollegen und Kolleginnen...)


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Das heißt, ich scanne mir die Seiten ein, um sie am Smartboard zu nutzen (rein hypothetisch, ich habe keins) und meine Parallelkollegen scannen dann selber. Und ich darf sie auch nicht auf'm Rechner speichern, weil das dann zentral von allen PCs der Schule aus zugängig ist?


    Ich sehe natürlich ein, dass die Verlage keine Vervielfältigungen haben möchten, aber Arbeitserleichterung ist das irgendwie nicht. So viel zur Teamarbeit. ;)

  • hmm...
    d.h. ich darf auch keine teile eines schulwerkes, z.b. ein bild, einscannen, in ein arbeitsblatt auf word, das ich selbst erstelle, einfügen und dann nur zur eigenen nutzung auf meinem rechner speichern??


    "Digitalisieren ist also nicht erlaubt. Wer für seine Kollegen und Kolleginnen eine Internetplattform zum Materialaustausch anbietet, denn treffen entsprechende Kontrollpflichten."


    was heißt: dann treffen entspr. kontrollpflichten?
    ich müsste, wenn ich etwas ins netz stelle, die anderen, die es runterladen, kontrollieren?


    werden denn, galubt ihr, "vergehen" bzgl. kopiermenge, einscannen und so so streng verfolgt und hart geahndet wie beim runterladen von musik und filmen, obwohl man, wenn überhaupt, das ja nur macht, um guten unterricht zu geben und nicht, um damit geld zu verdienen...

  • Nein, du darfst sie gar nicht einscannen. Du darfst sie kopieren und auf Papier austeilen. Ganz auf Nummer Sicher gehst du, wenn du den Verlag anschreibst und ganz freundlich fragst, ob du für deinen Kurs drei Seiten in digitaler Form auf dem Smartboard nutzen dürftest. Kleine Bitten schlagen die Verlage dann nicht unbedingt aus.


    À+

  • 1. Ja, das heißt es.
    2. Kontrollpflichten bedeutet, dass du als "Plattform-Betreiber" dafür verantwortlich bist, dass sich alle an die Regeln halten.
    D.h. DU hast dafür zu sorgen, dass auch niemand anderes eingescanntes zur Verfügung stellt.
    3. DAS frage ich mich auch immer. Aber auf der anderen Seite: Bei normalen Schulbpchern (nicht Kopiervorlagen!) hieß es "früher" schon immer, dass man sie nicht kopieren dürfe..

  • Zitat

    Original von silke111
    d.h. ich darf auch keine teile eines schulwerkes, z.b. ein bild, einscannen, in ein arbeitsblatt auf word, das ich selbst erstelle, einfügen und dann nur zur eigenen nutzung auf meinem rechner speichern??


    Richtig, das muss mit dreimaligem Kopieren, bis das Bild die richtige Größe hat, Schere und Klebe erfolgen. Dann darfst du es dir in Papierform in deinen Ordner heften.


    À+

  • @schmelli:
    mal folgendes angenommen:
    jemand "gründet" eine internetplattform, die zugangsdaten gibt dieser jemand an einige lehrer, lädt u-material hochund die kollegen laden es runter.
    ist dann nur der "hochladende" lehrer verantwortlich und verpflichtet, das eventuelle copyright zu beachten oder auch die lehrer, die das material runterladen?

  • Silke: Ich bin ja kein Jurist, aber ich denke man könnte beide dafür verantwortlich machen, wobei ich tippen würde, dass derjenige der es hochlädt mehr zur Verantwortung gezogen wird (ähnlich wie es damals mit diesen Musikplattformen lief).


    Was man draus macht bleibt halt jedem selbst überlassen.;)

  • Zitat

    Original von silke111
    @schmelli:
    mal folgendes angenommen:
    jemand "gründet" eine internetplattform, die zugangsdaten gibt dieser jemand an einige lehrer, lädt u-material hochund die kollegen laden es runter.
    ist dann nur der "hochladende" lehrer verantwortlich und verpflichtet, das eventuelle copyright zu beachten oder auch die lehrer, die das material runterladen?


    Ist ja immer auch die Frage, ob die ermittelnden Behörden den "runterladenden Lehrer" ausfindig machen können. Sobald der Server im nicht EU-Ausland steht, wird es schwierig.

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